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  • 23. September 2010 17 2 Min.

Der Europäische Menschenrechts­gerichtshof in Straßburg

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Donnerstag die Kündigung eines Mitarbeiters der katholischen Kirche in Deutschland wegen einer außerehelichen Beziehung für nichtig erklärt - eine Kündigung durch Mormonen ist dagegen rechtens.

Der Kläger, der 53-jähriger Organist Bernhard Schüth aus Essen, wurde entlassen, weil er sich von seiner Frau getrennt hatte und eine neue Beziehung eingegangen war. Vor deutschen Arbeitsgerichten war er mit Klagen gegen sein Kündigung abgeblitzt. Diese hatten aber den Arbeitsvertrag für bindend erklärt, in dem sich Mitarbeiter der katholischen Kirche verpflichten, die Glaubensgrundsätze der Religionsgemeinschaft auch im Privatleben zu achten. Dieser Passus kann auch schwulen oder lesbischen Mitarbeitern der Kirchen zum Verhängnis werden.

Die Straßburger Richter entschieden aber, dass die Kirche kein "eindeutiges Versprechen" abverlangen könne, nach einer zerbrochenen Beziehung ein enthaltsames Leben zu führen. Auch sei abzuwägen, dass der gefeuerte Organist nur schwer einen Job außerhalb der Kirche finden könne.

Kritik an "Kirchenhörigkeit"

Kläger Schüth kritisierte in der "Frankfurter Rundschau" die "sehr große Kirchenhörigkeit" der Gerichte in Deutschland. Nun habe Straßburg aber sichergestellt, "dass sich auch deutsche Richter an die Menschenrechtskonvention halten müssen". Er will nun wieder auf seine früheren Posten als Organist der katholischen Sankt-Lambertus-Kirche in Essen zurückkehren.

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Pressesprecher muss treu sein

In einem anderen deutschen Fall entschieden die Straßburger Richter jedoch, dass eine Kündigung wegen Ehebruchs rechtens ist. Ein früherer Leiter in der Öffentlichkeitsarbeit der Mormonenkirche wurde nach einem außerehelichen Verhältnis gefeuert. Das sei nachvollziehbar, so Straßburg, weil dem Kläger "hätte klar sein müssen, welche Bedeutung die eheliche Treue für seinen Arbeitgeber hat". Der 51-Jährige ist mormonisch erzogen worden und ist lebenslang Kirchenmitglied geblieben. Ehebruch gilt unter Mormonen als "gräulichste aller Sünden". Da er die Religionsgemeinschaft in herausragender Position nach außen vertrat, müsse die Kirche bestimmte private Verhaltensweisen nicht tolerieren. (dk)

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#1 bastapapsta
  • 23.09.2010, 14:58h
  • Dieses Urteil war dringend fällig, da in dieser Bananenrepublik keine Gerechtigkeit herrscht.
    Da wurde dieser Mitarbeiter gekündigt, ob wohl diese Sozialschmarotzer ( die obrigen der Kirche )
    nicht wenig Geld vom Staat kassieren.

    Wie siehts eigentlich aus, wenn ein Ranghöherer dieser Sekte mal ein Vehlverhalten begeht ?

    Bischof Mixa ist das beste Beispiel. Er wurde dazu gebracht, seine Rücktrittserklärung einzureichen, bleibt unabhängig davon Bischof ohne festen Bischofssitz. Er lebt nun in Saus und Braus in einer 32 Zimmer Villa mit Bier bzw. Weinkeller, mit Haushälterin, Chuffeur usw.
    Der richtige Ort um seinen Spiegel zu halten, auch wenn er in denselbigen nicht mehr blicken kann. Was er machte war nicht so harmlos, aber sich in perfider Weise Ministranten sexuell aufdringen kann man sich als hohes tier eher erlauben, als die Entscheidung eines kleinen Mitarbeiters, sein Leben mit einer neuen Frau zu verbringen. Mixa lebt jetzt wie die Made im Speck, hier ist der Begriff Sozialschmarotzer mal richtig angebracht !
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#2 Liedel
  • 23.09.2010, 15:28h
  • Ich wünsche Herrn Schüth, dass er alsbald an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren kann. Besonders pikant natürlich, dass der Fall im Bistum unseres "Freundes" Overbeck liegt! Man darf gespannt sein, wie er sich der Sache jetzt "auf Beziehungsebene" nähern will...ach so stimmt, der ist ja hetero, der Organist, gilt ja nur für uns, das mit der "Beziehungsebene"
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#3 Weg mit sonderrechtenAnonym
  • 23.09.2010, 16:29h

  • Meiner Meinung nach sollten alle Arbeitgeber denselben Gesetzen unterstellt sein. Es darf doch nicht sein dass wir Schwule entlassen werden duerfen wenn wir uns als solche outen oder heiraten und beispielsweise in einem katholischen Spital oder Schule etc. angestellt sind. Dieses Sonderrecht nutzt die katholische Kirche auch bei heiratenden (Hetero-) Pfarrern die heiraten um das Zoelibat durchzusetzen. Es ist Zeit diese Sonderrechte abzuschaffen. Ich mag mir sonst nicht ausmalen was fuer Sonderrechte islamische Organisationen fuer ihre Einrichtungen in Zukunft fordern werden!
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