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- 24. September 2010 2 Min.

Der LSVD bemängelt, die Länderkammer verkenne "die Lebensrealität von Lesben, Schwulen und deren Kinder". (Bild: Norbert Blech)
Eine Berliner Bundesratsinitiative zur Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben ist am Freitag abgelehnt worden.
Der am 9. Juli eingereichte Antrag der rot-roten Wowereit-Regierung fand in der Länderkammer keine Mehrheit. Lediglich das ebenfalls rot-rot regierte Brandenburg und die beiden rot-grünen Länder Bremen und Nordrhein-Westfalen stimmten für eine Gleichbehandlung im Eherecht. Damit votiert der Bundesrat zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres gegen einen Antrag über Homo-Rechte: Im November 2010 hatte die Länderkammer bereits die Aufnahme des Merkmals "sexuelle Identität" in den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes gestoppt (queer.de berichtete).
In Berlin kritisierte Klaus Lederer, der Landeschef der Linken, dass die Ehe-Öffnung "am Widerstand von schwarz-gelb-, schwarz-rot- bzw. schwarz-grün-regierten Ländern" gescheitert sei. Die Gleichbehandlung im Eherecht nannte er "längst überfällig".
Der Lesben- und Schwulenverband bemängelte, dass die Mehrheit der Länderkammer "die Lebensrealität von Lesben, Schwulen und deren Kinder" ausgeblendet habe: "Lesben und Schwule stehen genau wie Heterosexuelle in ihren Beziehungen füreinander ein. Dennoch werden sie z.B. im Steuerrecht und im Adoptionsrecht benachteiligt und wie Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse behandelt", erklärte Jörg Steinert, Geschäftsführer des LSVD Berlin-Brandenburg. Es gebe keine objektive Rechtfertigung für die Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, so Steinert. Der Verband ist aber zuversichtlich, "dass eine Gleichstellung langfristig nicht verwehrt werden kann".
Bundesverfassungsgericht im Rücken
Der Berliner Regierungschef Klaus Wowereit (SPD) hatte als Ziel seiner Bundesratsinitiative genannt, "jegliche strukturelle Diskriminierung von Menschen auch aufgrund ihrer sexuellen Identität zu beenden". Er wies dabei auf zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hin, die eine Öffnung der Ehe praktisch unumgänglich machten: Zum einen entschied Karlsruhe 2008, dass sich verheiratete Transsexuelle nicht zwangsweise vor einer Geschlechtsanpassung scheiden lassen müssen (queer.de berichtete). Damit sei bereits jetzt die gleichgeschlechtliche Ehe legal, allerdings nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung. Zum anderen kippten die Verfassungsrichter Benachteiligungen bei der Hinterbliebeneversorgung von verpartnerten Beamten - und erklärten, dass eingetragene Lebenspartner ohne triftigen Grund nicht schlechter gestellt werden dürften als Eheleute (queer.de berichtete). Damit würden sich Ehe und Lebenspartnerschaft "lediglich durch die sexuelle Orientierung der in ihnen lebenden Menschen unterscheiden". (dk)
Zuletzt aktualisiert: 16:10 Uhr















Dazu gehörte eine grundgesetzänderung.
Eine gleichstellung ist zwar möglich aber dusselig.
Na liebe hochlobenden FDP ler wat denn nu ?????
wieder mal die klappe zu groß auf gemacht wa?????