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  • 29. September 2010 42 2 Min.

Bild der Überwachungskamera, die Adrian M. schließlich überführte.

Vergangenes Jahr prügelte ein 20-Jähriger brutal auf einen amerikanischen Austauschstudenten ein, den er für schwul gehalten hatte - bestraft wird er dafür vorerst nicht, entschied das Amtsgericht Hamburg-Harburg.

Das Gericht drohte Adrian M. als einzige Sanktion eine Strafe an, falls er innerhalb eines Jahres rückfällig wird. Es wurde nicht definiert, wie hoch diese Strafe ausfallen könnte. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor 18 Monate auf Bewährung gefordert, die Verteidigung hat sich dagegen für eine Betreuung des Täters eingesetzt und ihn als geistig behindert bezeichnet.

M. hatte im September 2009 im Stadtteil St. Georg mit drei anderen Jugendlichen den im Rollstuhl sitzenden 27-jährigen Joshua S. überfallen, der mit einem 23-Jährigen Kumpel auf dem Heimweg war (queer.de berichtete). M. und die anderen Jugendliche beschimpften die beiden Männer mit den Worten: "Seid ihr schwul oder was? Schwulis!" Der Austauschstudent der Bucerius Law School erlitt durch die Schläge eine Platzwunde über dem rechten Auge, Schnitte an der Hand und schwere Prellungen am Oberkörper. Dem nach einer Kopfoperation körperlich behinderten Studenten war offenbar seine Muttersprache zum Verhängnis geworden. Im Prozess sagte der Täter: "Die haben Englisch gesprochen und ich wusste nicht, was. Das hat mich provoziert."

Geständnis im Prozess zunächst widerrufen


Die "Mopo" berichtet ausführlich über den Prozess

Der Täter hat sich Anfang Oktober gestellt, nachdem die Polizei ein Video der Überwachungskamera veröffentlicht hatte (queer.de berichtete). Die Tante des Täters hatte M. erkannt und forderte ihn auf, sich zu stellen. Die eigene Mutter brachte M. schließlich auf die Polizeiwache. Dort legte er ein Geständnis ab, stritt aber zu Beginn des Prozesses ab, zugeschlagen zu haben - nach einem Gespräch mit seinem Anwalt änderte er seine Aussage aber wieder.

M.s Anwalt erklärte, dass sein Mandant mehrfach auf das am Boden liegende Opfer eingeschlagen habe. Allerdings hätten auch "Alkohol und Gruppendynamik" eine Rolle gespielt. Der Verteidiger erklärte, dass M. eigentlich kein schlechter Mensch und wegen einer geistigen Behinderung nicht voll für seine Taten verantwortlich sei: "Er ist nicht böswillig, die Tat beging er auf einer anderen Ebene".

Die anderen drei Jugendlichen, die ebenfalls an der Tat beteiligt waren, konnten nicht ermittelt werden. M. erklärte, er habe sie nicht näher gekannt. (dk)

#1 EnyyoAnonym
  • 29.09.2010, 12:29h
  • Na toll, wenn einer so geistesgestört ist, dass er zur Gefahr für die Allgemeinheit wird, gehört er in eine geschlossene Abteilung und entsprechend behandelt!

    Hoffentlich müssen der Verteidiger und die zu milden Richter nicht mal am eigenen Leib erleben, was es heißt, von einem Täter, egal auf welcher Ebene der gerade ist, Schaden zugefügt zu bekommen.

    Dass die amerikanischen Studenten neben den körperlichen Auswirkungen sehr wahrscheinlich auch massive Ängste durchleben müssen, wird scheinbar nicht berücksichtigt? Und die Prozesskosten trägt sicherlich auch der Steuerzahler?

    Wehe, ein Schwuler hätte das einem Behinderten angetan - unsereiner wäre wohl auf Jahre in den Bau gekommen und es hätte wieder eine Kollektivverurteilung gegen alle Gays gegeben.
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#2 lukeAnonym
  • 29.09.2010, 12:45h
  • Genug Ausreden/ Entschuldigungen wurden ja angeführt: das Opfer hat englisch gesprochen, Alkohol, Gruppendynamik, geistige Behinderung...wahrscheinlich hat das Opfer ihn auch noch schräg angeschaut. Klar, versteh ich, das sind doch genug Gründe einen vermeintlich schwulen körperlich behinderten Austauschstudenten zu vermöbeln, soll er beim nächsten mal doch einfach die Fresse halten oder woanders herlaufen, dann wird er auch nicht zusammengeschlagen.

    Was hätte er denn noch tun müssen um bestraft zu werden? Oder wär er selbst bei Totschlag straffrei davon gekommen aufgrund der bereits angeführten Ausreden?

    Unglaublich sowas.
    Ich kann gar nicht soviel fressen wie ich kotzen möchte.
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#3 maaaartinAnonym
  • 29.09.2010, 12:54h
  • unglaublich - das "tor zur welt"....

    so lange man angesoffen und geistig etwas langsamer ist darf man in hamburg also ungestraft schwule, behinderte und alle die man dafür hält klatschen
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