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- 29. September 2010 2 Min.

Bild der Überwachungskamera, die Adrian M. schließlich überführte.
Vergangenes Jahr prügelte ein 20-Jähriger brutal auf einen amerikanischen Austauschstudenten ein, den er für schwul gehalten hatte - bestraft wird er dafür vorerst nicht, entschied das Amtsgericht Hamburg-Harburg.
Das Gericht drohte Adrian M. als einzige Sanktion eine Strafe an, falls er innerhalb eines Jahres rückfällig wird. Es wurde nicht definiert, wie hoch diese Strafe ausfallen könnte. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor 18 Monate auf Bewährung gefordert, die Verteidigung hat sich dagegen für eine Betreuung des Täters eingesetzt und ihn als geistig behindert bezeichnet.
M. hatte im September 2009 im Stadtteil St. Georg mit drei anderen Jugendlichen den im Rollstuhl sitzenden 27-jährigen Joshua S. überfallen, der mit einem 23-Jährigen Kumpel auf dem Heimweg war (queer.de berichtete). M. und die anderen Jugendliche beschimpften die beiden Männer mit den Worten: "Seid ihr schwul oder was? Schwulis!" Der Austauschstudent der Bucerius Law School erlitt durch die Schläge eine Platzwunde über dem rechten Auge, Schnitte an der Hand und schwere Prellungen am Oberkörper. Dem nach einer Kopfoperation körperlich behinderten Studenten war offenbar seine Muttersprache zum Verhängnis geworden. Im Prozess sagte der Täter: "Die haben Englisch gesprochen und ich wusste nicht, was. Das hat mich provoziert."
Geständnis im Prozess zunächst widerrufen

Die "Mopo" berichtet ausführlich über den Prozess
Der Täter hat sich Anfang Oktober gestellt, nachdem die Polizei ein Video der Überwachungskamera veröffentlicht hatte (queer.de berichtete). Die Tante des Täters hatte M. erkannt und forderte ihn auf, sich zu stellen. Die eigene Mutter brachte M. schließlich auf die Polizeiwache. Dort legte er ein Geständnis ab, stritt aber zu Beginn des Prozesses ab, zugeschlagen zu haben - nach einem Gespräch mit seinem Anwalt änderte er seine Aussage aber wieder.
M.s Anwalt erklärte, dass sein Mandant mehrfach auf das am Boden liegende Opfer eingeschlagen habe. Allerdings hätten auch "Alkohol und Gruppendynamik" eine Rolle gespielt. Der Verteidiger erklärte, dass M. eigentlich kein schlechter Mensch und wegen einer geistigen Behinderung nicht voll für seine Taten verantwortlich sei: "Er ist nicht böswillig, die Tat beging er auf einer anderen Ebene".
Die anderen drei Jugendlichen, die ebenfalls an der Tat beteiligt waren, konnten nicht ermittelt werden. M. erklärte, er habe sie nicht näher gekannt. (dk)















Hoffentlich müssen der Verteidiger und die zu milden Richter nicht mal am eigenen Leib erleben, was es heißt, von einem Täter, egal auf welcher Ebene der gerade ist, Schaden zugefügt zu bekommen.
Dass die amerikanischen Studenten neben den körperlichen Auswirkungen sehr wahrscheinlich auch massive Ängste durchleben müssen, wird scheinbar nicht berücksichtigt? Und die Prozesskosten trägt sicherlich auch der Steuerzahler?
Wehe, ein Schwuler hätte das einem Behinderten angetan - unsereiner wäre wohl auf Jahre in den Bau gekommen und es hätte wieder eine Kollektivverurteilung gegen alle Gays gegeben.