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  • 01. Oktober 2010 75 2 Min.

Beim "Volk" macht die Bundes­regierung nach wie vor Unterschiede... (Bild: baracoder / flickr / by-sa 2.0)

Die Bundes­regierung hat in der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion die Besserstellung von Heterosexuellen im Einkommensteuerrecht verteidigt.

Schwarz-Gelb gab an, dass das Bundes­verfassungs­gericht zwar unlängst Benachteiligungen im Erbschaftssteuerrecht für verfassungswidrig erklärt hatte. Grund: Diese Schlechterstellung verstößt gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz (queer.de berichtete). Die Bundes­regierung argumentiert jedoch, dass man diesen Gleich­behandlungsgrundsatz nicht auf das Einkommensteuerrecht ausdehnen müsse - obwohl die Ungleichbehandlung beim sogenannten Ehe­gatten­splitting in schwul-lesbischen Haushalten Mehrkosten von bis zu 15.000 Euro pro Jahr verursacht.

Nach Ansicht der Bundes­regierung dürfen gleich­geschlechtliche Paare weiterhin im Einkommensteuerrecht schlechter gestellt werden, da diese Diskriminierung einem "Normzweck" dient: "Ein solcher Differenzierungsgrund könnte beim Ehe­gatten­splitting die Förderung der Ehe insbesondere im Hinblick auf ihre bleibende Bedeutung als typische Grundlage der Familie mit Kindern sein", argumentiert die Merkel-Westerwelle-Regierung. Man prüfe derzeit noch, ob eine Gesetzesänderung notwendig sei. Die Bundes­regierung verweist auf eine Studie, wonach der Löwenanteil des Steuervorteils heterosexuellen Ehepaaren mit Kindern zugute komme.

Gegenwärtiges Steuerrecht begünstigt Hausfrauenehe

Den größten Vorteil aus dem Ehegattensplitting haben heterosexuelle Paare mit großen Gehaltsunterschieden. Allerdings wird ihnen dieser Steuerrabat unabhängig davon gewährt, ob sie Kinder haben oder nicht. Homo-Paare mit eigenen Kindern müssen dagegen den vollen Steuersatz an das Finanzamt abführen.

Kritiker halten das gesamte System des Ehegattensplittings für veraltet, weil es lediglich die Hausfrauenehe fördere - und somit die moralischen Werte der 1950er Jahre aufrecht erhalte. In der EU ist der Steuerrabat daher so gut wie ausgestorben: Neben Deutschland kennt nur noch Luxemburg ein ähnlich geartetes Splitting.

Bereits vor einem Monat hatte das Bundesfinanzministerium erklärt, dass die Regierung die Benachteiligung im Steuerrecht nicht aus eigenem Antrieb entfernen wolle. Vielmehr warte man den "Ausgang der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren" ab (queer.de berichtete).

19.000 Homo-Ehen

In der Antwort auf die Anfrage hat die Bundesrtegierung auch die Zahl der geschlossenen Ehen und Lebenspartnerschaften in Deutschland bekannt gegeben: Laut Mikrozensus gibt es 18,3 Millionen Ehepaare und 19.000 Lebenspartnerschaften. (dk)

-w-

#1 Tinnitus IesusAnonym
  • 01.10.2010, 15:00h
  • Das ist eine schlechte Nachricht aus Berlin!
    Wir müssen nun alle in den LSVD eintreten, damit sich dort etwas ändert bei der Einkommensteuer!
    Schade, dass die FDP nicht lautstark gegen diese Ungleichbehandlung protestiert hat, so wie ich es in diesem Forum immer gefordert habe!
    Als Lutheraner werde ich nun täglich etwa alle zwei Stunden beten, dass das alles doch noch umgesetzt wird.
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#2 OliAnonym
  • 01.10.2010, 15:13h
  • Die Bundesregierung ist sich natürlich bewusst, dass die Diskriminierung im Einkommensteuerrecht verfassungswidrig ist. Nicht um sonst hat man nach Bekanntwerden des BVerfG-Urteils während der Koalitionsverhandlungen quasi über Nacht den Abbau der Benachteiligung im Steuerrecht in den Koalitionsvertrag geschrieben. Man weiß auch in CDU und CSU ganz genau, dass die Argumentation des BVerfG 1:1 auch auf die Einkommensteuer zu übertragen ist und dass der Großteil der Splittingvorteile auf Ehepaare mit Kindern entfallen ist auch kein Argument, solange die Zahl der kinderlosen Eheleute, welche in diesen Genuss kommen im Millionenbereich liegt.
    Es ist zusätzlich ein Ärgernis, dass die Bundesregierung, genauso wie Landesregierungen, die die Gleichstellung im Beamtenrecht nicht oder nicht rückwirkend vollziehen wollen (hier sei das derzeit wohl unter erheblichem Imageverlust leidende ehemalige Musterländle Baden-Württemberg an erster Stelle genannt) damit die Gerichte in Deutschland unnötig belasten. Von den Kosten ganz zu schweigen. Schließlich wird in letzter Instanz jeder Prozess für den Staat verloren werden.

    Mir ist nicht bekannt, dass nach den jüngsten Urteilen des BVerfG auch nur ein Fachmann Zweifel an einem verfassungsmäßigen Gebot der Gleichstellung geäußert hätte. Diese Zweifel kommen nur aus homofeindlichen Parteien. Da dort auch jede Menge Juristen vertreten sind, kann man wohl mit 100%-iger Sicherheit davon ausgehen, dass man es dort also besser weiß, als man handelt. Andernfalls müsste man sich fragen, wie diese Damen und Herren ihre Examen geschafft haben.

    Ein Wort zur FDP darf natürlich nicht fehlen: Diese Partei ist einfach nur noch peinlich. Ist sich die FDP nicht bewusst, wie viele Stimmen sie aus dem Homolager bekommen hat? Umfragen vor Wahlen auf Homoseiten zeigen das doch immer wieder. Ganz zu schweigen vom überdurchschnittlichen Homoanteil unter ihren Mitgliedern. Wenn sie sich nicht einmal mit einem BVerfG-Urteil im Rücken durchsetzen können, dann sind sie doch nur noch ein Lachnummer.
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#3 marc33ffm
  • 01.10.2010, 15:19h
  • Nun gut, also nun müssen wir dann doch leider den Ausgang der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren abwarten.

    Ich meine mal gelesen zu haben, dass dieses Jahr nicht mit einer Verhandlung gerechnet werden kann.

    Weiss jemand wann damit zu rechnen ist?
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