Beim "Volk" macht die Bundesregierung nach wie vor Unterschiede... (Bild: baracoder / flickr / by-sa 2.0)
Die Bundesregierung hat in der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion die Besserstellung von Heterosexuellen im Einkommensteuerrecht verteidigt.
Schwarz-Gelb gab an, dass das Bundesverfassungsgericht zwar unlängst Benachteiligungen im Erbschaftssteuerrecht für verfassungswidrig erklärt hatte. Grund: Diese Schlechterstellung verstößt gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz (queer.de berichtete). Die Bundesregierung argumentiert jedoch, dass man diesen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht auf das Einkommensteuerrecht ausdehnen müsse - obwohl die Ungleichbehandlung beim sogenannten Ehegattensplitting in schwul-lesbischen Haushalten Mehrkosten von bis zu 15.000 Euro pro Jahr verursacht.
Nach Ansicht der Bundesregierung dürfen gleichgeschlechtliche Paare weiterhin im Einkommensteuerrecht schlechter gestellt werden, da diese Diskriminierung einem "Normzweck" dient: "Ein solcher Differenzierungsgrund könnte beim Ehegattensplitting die Förderung der Ehe insbesondere im Hinblick auf ihre bleibende Bedeutung als typische Grundlage der Familie mit Kindern sein", argumentiert die Merkel-Westerwelle-Regierung. Man prüfe derzeit noch, ob eine Gesetzesänderung notwendig sei. Die Bundesregierung verweist auf eine Studie, wonach der Löwenanteil des Steuervorteils heterosexuellen Ehepaaren mit Kindern zugute komme.
Gegenwärtiges Steuerrecht begünstigt Hausfrauenehe
Den größten Vorteil aus dem Ehegattensplitting haben heterosexuelle Paare mit großen Gehaltsunterschieden. Allerdings wird ihnen dieser Steuerrabat unabhängig davon gewährt, ob sie Kinder haben oder nicht. Homo-Paare mit eigenen Kindern müssen dagegen den vollen Steuersatz an das Finanzamt abführen.
Kritiker halten das gesamte System des Ehegattensplittings für veraltet, weil es lediglich die Hausfrauenehe fördere - und somit die moralischen Werte der 1950er Jahre aufrecht erhalte. In der EU ist der Steuerrabat daher so gut wie ausgestorben: Neben Deutschland kennt nur noch Luxemburg ein ähnlich geartetes Splitting.
Bereits vor einem Monat hatte das Bundesfinanzministerium erklärt, dass die Regierung die Benachteiligung im Steuerrecht nicht aus eigenem Antrieb entfernen wolle. Vielmehr warte man den "Ausgang der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren" ab (queer.de berichtete).
19.000 Homo-Ehen
In der Antwort auf die Anfrage hat die Bundesrtegierung auch die Zahl der geschlossenen Ehen und Lebenspartnerschaften in Deutschland bekannt gegeben: Laut Mikrozensus gibt es 18,3 Millionen Ehepaare und 19.000 Lebenspartnerschaften. (dk)
Wir müssen nun alle in den LSVD eintreten, damit sich dort etwas ändert bei der Einkommensteuer!
Schade, dass die FDP nicht lautstark gegen diese Ungleichbehandlung protestiert hat, so wie ich es in diesem Forum immer gefordert habe!
Als Lutheraner werde ich nun täglich etwa alle zwei Stunden beten, dass das alles doch noch umgesetzt wird.