Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister (CDU) (Bild: Staatskanzlei Niedersachsen)
Anerkennung umfasst Beamtenbesoldung und Versorgungswerke der freien Berufe, eine rückwirkende Vergütung ist jedoch nicht vorgesehen.
Von Carsten Weidemann
Der niedersächsische Landtag hat am Dienstag einen Gesetzentwurf der Landesregierung beschlossen, der die Gleichstellung Eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten im gesamten Landesrecht vorsieht - einschließlich des niedersächsischen Beamtenbesoldungs- und Beamtenversorgungsgesetzes (Drs. 16/1845). Bisher wurde den Beamten kein Familienzuschlag gewährt, auch hatten sie keinen Anspruch auf Beihilfe oder Hinterbliebenenversorgung.
Die Gleichstellung im Beamtenbesoldungs- und Beamtenversorgungsrecht wurde allerdings nicht - wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert - rückwirkend in Kraft gesetzt. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) ruft deshalb verpartnerte Beamte in Niedersachen dazu auf, die ihnen vorenthaltenen rückständigen Bezüge einzuklagen. Der Verband hat dazu Mustertexte auf seiner Homepage bereit gestellt.
"Wir sind froh, dass das Gleichstellungsgesetz nach einem langwierigen Beratungsprozess nun endlich verabschiedet worden ist", begrüßte LSVD-Sprecher Manfred Bruns, dennoch den Landtagsbeschluss: "Seit Jahren wurde die Gleichstellung angekündigt, aber die Beschlussfassung durch immer neue Einwände konservativer CDU- und FDP-Abgeordneter wiederholt verzögert." Bruns lobte, dass auch die niedersächsischen Versorgungswerke der freien Berufe in das Gesetz einbezogen wurden.
Auch die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) freuten sich über die Gleichstellung: Damit "erkennt die CDU-geführte Landesregierung unter Ministerpräsident David McAllister die Fürsorge und Liebe von Lebenspartnern eindeutig als gleichwertig an", sagte der LSU-Regionalvorsitzende Nord Christian Röbcke.
Niedersachsen gehört zu den letzten Bundesländern, die das Landesrecht an das Lebenspartnerschaftgesetz angepasst haben. Erst nach dem zweiten Wahlsieg des damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff im Jahr 2008 einigte sich die schwarz-gelbe Mehrheit im Landtag auf Druck der Liberalen auf einen entsprechenden Passus im Koalitionsvertrag.
Aber, wie gleich ist die Gleichstellung wirklich? Was ist mit der Angleichung der Steuerklassen ans Eherecht, dem Adoptionsrecht, dem Familienversicherungsrecht bei den Krankenkassen, dem Recht auf finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen für künstliche Befruchtung bei lesbischen Paaren die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung nicht auf natürlichem Wege schwanger werden können?
Wie viel davon ist Inhalt dieser Gleichstellungsbeschlüsse der einzelnen Bundesländer?