Der nicht genehmigte CSD wurde am 26. Juni von der Polizei aufgelöst (Bild: Pride-Komitee St. Petersburg)
Etappensieg für schwul-lesbische Rechte in Russland: Ein Verwaltunggericht in St. Petersburg hat am Mittwoch die Untersagung der diesjährigen Gay-Pride-Parade für gesetzwidrig erklärt.
Die Stadtverwaltung der zweitgrößten russischen Stadt hatte im Juni die rechtzeitig angemeldete schwul-lesbische Veranstaltung kurzfristig abgelehnt. Offizielle Begründung waren Bauarbeiten auf der geplanten Strecke, allerdings wiesen die Behörden auch elf von den Veranstaltern vorgeschlagene Alternativ-Routen zurück. Gleichzeitig genehmigten sie allerdings eine Gegen-Demonstration für "Familienwerte", beantragt von der Partei "Einiges Russland" von Ministerpräsident Putin.
Die nicht genehmigte Demonstration vom 26. Juni wurde schließlich von der Polizei aufgelöst. Fünf Teilnehmer wurden wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz vorübergehend festgenommen - darunter auch die Vorsitzende des St. Petersburger Pride-Komitees, Maria Efremenkova.
"Zum ersten Mal in der Geschichte Russlands hat ein Gericht das Recht von LGBT-Personen, an der Öffentlichkeit Teil zu haben, anerkannt", begrüßte Efremenkova dass Urteil entsprechend euphorisch: "Bisher waren wir eine marginalisierte soziale Gruppe ohne Rechte. Die Versammlungsfreiheit war für uns noch mehr tabu als für die systemfeindliche Opposition. Dies ist nun Vergangenheit und wir können auf unsere Heimat, einen demokratischen Rechtsstaat, stolz sein." (cw)