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- 08. Oktober 2010 2 Min.

Das Urteil ist sein Geld wert
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat das Land Hessen verpflichtet, rückwirkend Besoldungs- und Versorgungsbezügen für Beamte des Landes zu zahlen, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Darauf weist der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) hin.
Wie bereits einige Gerichte zuvor legte die Berichterstatterin in dem Rechtstreit ohne Verhandlung ihrem Urteil vom 23. September 2010 (Az. 1 K 587/10.WI) die Gleichstellungsrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2000/78/EG) zugrunde. Hessen hat verpartnerte Beamte und Richter erst ab dem 1. April 2010 mit Eheleuten gleichgestellt. Dies war rechtswidrig, da der Vorenthalt der Bezüge eine "unmittelbare Diskriminierung" der betroffenen Beamten darstelle, so das Urteil.
Da die Richtlinie des Rates der EU nicht bis zum 2. Dezember 2003 umgesetzt worden ist, können sich Betroffene "seitdem unmittelbar auf deren Artikel 1 und 2 berufen, der eine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung u.a. wegen der sexuellen Ausrichtung verbietet". Infolge der Verletzung dieses Diskriminierungsverbots könne der Kläger "die gleiche Behandlung wie die Vergleichsgruppe verlangen". Ehepaare und Lebenspartner fänden sich in den betroffenen Fragen in einer vergleichbaren Situation.
Der LSVD begrüßte das Urteil: "Es macht deutlich, dass es eine rechtliche Grundlage und die Verpflichtung zur rückwirkenden Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften gibt." Man empfehle betroffenen Beamten, bei denen es keine rückwirkende Gleichstellung gab, "die ihnen rechtswidrig vorenthaltenen Bezüge nachzufordern." Der LSVD bietet dazu Mustertexte an.
Bisher haben nur Berlin und Hamburg verpartnerte Beamten und Richter auch rückwirkend gleichgestellt, Berlin zum 03. Dezember 2003 und Hamburg zum 01. August 2001. In Nordrhein-Westfalen bereitet die neue Koalition ein entsprechendes Gesetz vor. (nb/pm)
Links zum Thema:
» Mustertexte für verpartnere Beamte
» Das Urteil des Verwaltunsgerichts (PDF)















Ich hoffe, dass sich das Bundesverfassungsgericht bald mit den Klagen zur Einkommenssteuer beschäftigt.
Kann jemand sagen, wann darüber entschieden wird?