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- 08. Oktober 2010 2 Min.

Wie lange noch wird der Bundestag über die Homo-Ehe streiten müssen?
Die Bundestagsfraktion der Grünen hat einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der der Lebenspartnerschaft unter anderem das Ehegattensplitting bringen soll.
Der 24-seitige Gesetzentwurf nimmt Änderungen an acht Gesetzen und Verordnungen vor und stellt Lebenspartner Eheleuten vor allem im Einkommenssteuerrecht gleich. Die bisherige Gesetzgebung sei "nicht nur ungerecht", sondern auch nicht mit der Verfassung vereinbar, heißt es in der Begründung. Das ergebe sich aus Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts.
"Die schwarz-gelbe Koalition handelt verfassungswidrig, wenn sie die Gleichstellung von schwulen und lesbischen Partnerschaften im Steuerrecht verweigert", sagt dazu der Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck. "Es ist nicht einzusehen, warum die kinderlose Ehe von Angela Merkel besser gefördert werden sollte als die kinderlose Eingetragene Lebenspartnerschaft von Guido Westerwelle." Zugleich lebten in vielen lesbischen und schwulen Partnerschaften auch Kinder. "Diese werden vom geltenden Recht benachteiligt. Hier wird unser Gesetzentwurf endlich für Gleichberechtigung sorgen."
"Offener Bruch" des Koalitionsvertrags

Volker Beck: "Auch der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag vor einem Jahr sah die Gleichstellung im Steuerrecht vor. Wolfgang Schäuble hat diesen Vertrag jetzt gebrochen."
Der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag aus dem letzten Jahr hatte eine Gleichstellung im Steuerrecht noch vorgesehen. Zwar hat die Regierung eine Gleichstellung bei Erbschafts- und Grunderwerbsteuer im Rahmen des Jahressteuergesetzes beschlossen, eine Anpassung der Gesetze zur Einkommenssteuer soll es jedoch vorerst nicht geben.
Erst in der letzten Woche hatte die Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage der Linksfraktion angekündigt, an der unterschiedlichen Behandlung von Homo- und Heteropaaren zunächst festzuhalten und kein Ehegattensplitting für Lebenspartnerschaften einzuführen (queer.de berichtete). Die Regierung wolle zunächst auf anstehende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts warten, die sich mit der Thematik beschäftigen, hieß es zur Begründung.
"Die FDP muss sich fragen lassen, warum sie einen offenen Bruch des Koalitionsvertrages hinnimmt", kritisiert Volker Beck. "Jede Diskriminierung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften ist ungerechtfertigt, wenn es keinen hinreichend gewichtigen Sachgrund für diese Unterscheidung im Vergleich zur Ehe gibt. Im Steuerrecht gibt es keinen solchen Sachgrund." (nb/pm)
Links zum Thema:
» Der Gesetzentwurf als PDF















meinen dank an volker beck, dass er nicht locker lässt !!!