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- 13. Oktober 2010 2 Min.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) (Bild: Bundesregierung)
Die Bundesregierung will verpartnerten Bundesbeamten künftig die gleichen Vergünstigungen gewähren wie ihren verheirateten Kollegen.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) stellte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf im Kabinett vor. Derzeit erhalten verpartnerte Beamte, Richter und Soldaten beispielsweise keinen Familienzuschlag, der selbst kinderlosen Verheirateten zusteht - sie erhalten pro Jahr mehr als 1.200 Euro mehr Besoldung. Benachteiligungen gibt es zudem bei der Hinterbliebenenversorgung und bei der Beihilfe (Krankenversicherung).
Es gibt allerdings noch Auseinandersetzungen darüber, ab wann die Regelung gelten soll. Nach Willen des Bundesinnenministeriums soll das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert dagegen eine Gleichstellung zum 3. Dezember 2003. An diesem Tag trat die Gleichstellungsrichtlinie der Europäischen Union in Kraft. LSVD-Bundesvorstand Manfred Bruns erklärte, dass bereits mehrere deutsche Gerichte die Benachteiligung von Homo-Paaren unter Bezugnahme auf diese Richtlinie für ungültig erklärt haben. So wurde erst vor wenigen Tagen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden bekannt, nach dem schwule und lesbische Landesbeamte in Hessen bereits ab 2003 gleichgestellt werden müssen (queer.de berichtete). Die Landesregierung hatte zuvor lediglich eine Gleichstellung zum 1. April 2010 beschlossen.
Entscheiden Gerichte?
Auch auf Bundesebene könnten Gerichte bald die Benachteiligung über die letzten sieben Jahre kippen: Ende Oktober soll die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in mehreren Revisionsverfahren fallen. Eine rückwireknde Gleichstellung sei "längst überfällig", so Bruns.
In einer ersten Stellungnahme kritisierte der grüne Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck das geplante Gesetz der Bundesregierung als "zu spät, zu halbherzig und nicht einmal verfassungskonform": "Das Motto von Schwarz-Gelb bleibt: Minimalste Bewegung und nur, weil Karlsruhe drängelt", so Beck.
Auch die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) kritisierten, dass Schwarz-Gelb die Gleichstellung nicht rückwirkend umsetzt. "Da sehe ich deutlichen Nachbesserungsbedarf. Hamburg und Berlin sind hier Vorbilder", erklärte der LSU-Bundesvorsitzende Alexander Vogt. Hintergrund: Das rot-rote Berlin hat verpartnerte Beamte und Richter im Landesrecht zum 3. Dezember 2003 gleichgestellt, das schwarz-grüne Hamburg zum 1. August 2001. In Nordrhein-Westfalen bereitet die neue rot-grüne Koalition ein entsprechendes Gesetz vor.
Sollte die Gleichstellung im Beamtenrecht erfolgen, wären Homo-Paare lediglich bei der Einkommensteuer und dem Adoptionsrecht gegenüber Eheleuten benachteiligt. Zwar haben sich FDP-Politiker wiederholt für eine Gleichbehandlung von Lebenspartnern ausgesprochen, CDU und CSU lehnen diese aber nach wie vor strikt ab. In einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion erklärte die Bundesregierung, dass Homo-Verpartnerungen nicht gleichgestellt werden müssen, da sie anders als Eheschließungen "keine typische Grundlage der Familie mit Kindern" bildeten (queer.de berichtete). (dk)















zumindest zahlen die ja auch keine sozialabgaben !