Schuldig: Prinz Saud Bin Abdulaziz Bin Nasir al Saud (Bild: London Metropolitan Police)
Geschworene eines Londoner Gerichts haben einen homosexuellen saudischen Prinzen am Dienstagabend des Mordes an seinem Diener schuldig gesprochen, den er als Sexsklave hielt. Am Mittwoch wurde er verurteilt.
Der 34-jährige Saud Bin Abdulaziz Bin Nasir al Saud hatte in einem Teilgeständnis zugegeben, für den Tod seines Dieners Bandar Abdulaziz am 15. Februar in einem Hotelzimmer im Londoner Stadtteil Marylebone verantwortlich zu sein. Er stritt aber den Vorwurf des Mordes und der schweren Körperverletzung ab. Er sei nach einer durchzechten Nacht aufgewacht und habe "schockiert und traurig" gemerkt, dass sein Diener leblos im Zimmer lag.
Nach nur 90 Minuten Beratung rangen sich die Geschworenen aber zu dem Maximal-Urteil durch. Am Mittwoch wurde der Prinz zu lebenslanger Haft verurteilt - er muss mindestens 20 Jahre seiner Strafe absitzen.
"Sexuelles Element" enthalten
Das Opfer Bandar Abdulaziz (Bild: London Metropolitan Police)
Die Staatsanwaltschaft hatte während des Verfahrens erklärt, es habe ein "sexuelles Element" bei dem Tötungsdelikt gegeben, das vom Angeklagten verschleiert werden sollte. Laut Obduktion wurde der Diener brutal geschlagen und gewürgt und wies Beißspuren an Arm, Wange und Ohren auf. Die Londoner Polizei veröffentlichte zudem Aufnahmen von Überwachungskameras eines Hotel-Aufzugs, die drei Wochen vor dem Mord entstanden. Hierauf ist der weiß gekleidete Enkel von König Abdullah zu sehen, wie er brutal auf seinen Diener einschlägt. Er hatte sich offenbar im Ausland sicher gefühlt und geglaubt, diplomatische Immunität zu besitzen, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Saud reiste vor dem Mord mit seinem Diener auf einem "verlängerten Urlaub" rund einen Monat lang durch Europa und Nordafrika. Die Beiden machten Halt in Italien, Ungarn, der Tschechischen Republik und Marokko. Während des Verfahrens hatte Saud stets betont, dass er heterosexuell und nur mit dem Diener befreundet sei. Allerdings wies die Staatsanwaltschaft nach, dass er sich in London schwule Callboys kommen ließ und wiederholt auf Webseiten von Escort-Serviceunternehmen surfte.
In seiner Heimat würde dem Prinzen wegen seiner Homosexualität die Todesstrafe drohen. Daher wird erwartet, dass Saud nach dem Verbüßen seiner Haftstrafe in England bleiben darf, da die Europäische Menschenrechtskonvention eine Auslieferung in Staaten untersagt, in denen Folter oder sogar der Tod drohen. (dk)