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- 08. Juli 2004 1 Min.
Berlin Die Bundesregierung plant nach einem Bericht des "taz"-Rechtsexperten Christian Rath, das oft verschobene Antidiskriminierungsgesetz im Herbst zu verabschieden. Nach einem der "taz" vorliegenden, 95-seitigen Entwurf sind drei Teile des Gesetzes geplant: eine Regelung gegen Diskriminierungen in der Arbeitswelt, eine gegen Benachteiligung im Geschäftsleben und ein Gesetz zur Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle bei der Bundesregierung. Trotz Kritik durch Lesben- und Schwulenverbände enthält das Papier unter Federführung des Familienministeriums keinen Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Identität im Zivilrecht. Behinderte wurden zwar zusätzlich zu den Vorgaben aus einer EU-Richtlinie mit in den Schutz aufgenommen, für sie gibt es aber deutliche Einschränkungen, sie sind beispielsweise auf dem Wohnungsmarkt überhaupt nicht geschützt, so die "taz". Im Arbeitsrecht sollen zudem für Kirchen größere Ausnahmen gelten, so dass es auch hier offenbar nicht zu einem Schutz für lesbische und schwule Bedienstete, etwa bei der Caritas, kommen könnte. Der erste Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes, eingebracht von der damaligen Justizministerin Dr. Herta Däubler-Gmelin vor der letzten Bundestagswahl, kannte diese Ausnahmen nicht. (nb)














man spürt die dankbarkeit der spd für die stimmen der lesben und schwulen bei der letzten bundestagswahl.