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- 04. November 2010 2 Min.

Justizsenator Till Steffen (Grüne) (Bild: Wiki Commons / Mathias Schindler / CC-BY-SA-3.0)
Die Justizministerkonferenz hat am Donnerstag die Bundesregierung aufgefordert, auch eingetragenen Lebenspartnerschaften die Adoption eines Kindes zu ermöglichen. Die Mehrheit der Minister folgte damit dem Vorschlag von Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne).
"Es ist an der Zeit, dass Lesben und Schwule auch beim Adoptionsrecht mit Ehepartnern gleichgestellt werden", erklärte der 37-Jährige gegenüber der "Berliner Zeitung" vor der Sitzung. Steffen ist dieses Jahr turnusgemäß Vorsitzender beim Treffen der Justizminister der Länder. Er erklärte, bei der Erziehung von Kindern sei maßgeblich, dass sie von Eltern geliebt und umsorgt werden. "Das können Schwule und Lesben genauso gut und so schlecht wie andere Paare auch", so Steffen.
CDU lehnt Gleichstellung ab

CDU-Fraktionschef Frank Schira (Bild: Hamburgische Bürgerschaft)
Bereits im Vorfeld hat der Koalitionspartner der Grünen in Hamburg jedoch die Erwartungen gedämpft: "Ich habe meine Zweifel, ob Lebenspartnerschaften in allen Bereichen der Ehe gleichgestellt werden sollten", erklärte Hamburgs CDU-Fraktionschef Frank Schira vergangene Woche. Die Union ist derzeit die einzige im Bundestag vertretenen Fraktion, die eine Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Adoptionsrecht ablehnt.
In Deutschland ist seit 2005 lediglich die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare möglich - es darf in einer Lebenspartnerschaft also nur das leibliche Kind des Partners adoptiert werden. Selbst diese Regelung wurde damals von der Union abgelehnt. Bayern wollte das kleine Adoptionsrecht sogar vom Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklären lassen, zog die Klage aber 2009 zurück (queer.de berichtete). Kurz zuvor hatte das Bundesjustizministerium eine Studie veröffentlicht, die Schwulen und Lesben attestiert, genauso gute Eltern zu sein wie Heterosexuelle (queer.de berichtete).
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ist im Februar außerdem zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Adoptionsverbot für Schwule und Lesben gegen den Gleichheitsgrundsatz in der deutschen Verfassung verstößt (queer.de berichtete). Allerdings gab es noch kein richterliches Urteil gegen die Ungleichbehandlung. Inzwischen haben viele Länder Westeuropas, darunter etwa Spanien, Frankreich und Großbritannien, Homo-Paare im Adoptionsrecht gleichgestellt. (dk)














