Eine Gleichstellungsbeauftragte, die sich für Ungleichbehandlung ausspricht: Elżbieta Radziszewska
Die polnische Gleichstellungsbeauftragte Elżbieta Radziszewska gängelt Medien, die über Meinungsverschiedenheiten zwischen Polen und der EU bei Homo-Rechten berichtet haben.
Die Politikerin der konservativen Bürgerplattform von Ministerpräsident Donald Tusk hat Gegendarstellungen von der linksliberalen Tageszeitung "Gazeta Wyborcza", der Homo-Gruppe Kampania Przeciw Homofobii (Kampagne gegen Homophobie, KPH) sowie von zwei weiteren Nachrichten-Websites gefordert. Diese hatten letzte Woche berichtet, dass EU-Jusitzkommissarin Viviane Reding der Gleichstellungsbeauftragten in der Frage der Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben widersprochen hatte.
Radziszewska hatte vor einem Monat erklärt, dass katholische Schulen nur heterosexuelle Lehrer an Schulen anstellen sollten - und das auch legal sei. Die Kommissarin in Brüssel wertete eine solche Ungleichbehandlung aber als einen Verstoß gegen die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien, wurde berichtet.
Radziszewska fordert die gescholtenen Medien und die Homo-Gruppe nun auf, die Artikel zurückzuziehen und Gegendarstellungen zu drucken. Sie bestreitet, dass die EU-Kommission sich jemals kritisch über ihre Ansichten geäußert hatte. Die Politikerin zeigt sich besonders erbost über die Überschrift: "Radziszewska hat unrecht, sagt die Europäische Union".
Homo-Gruppen haben in Warschau und Lodsch eine Reihe von Plakaten aufgehängt, mit denen sie für die Einführung von eingetragenen Partnerschaften werben.
Tatsächlich hat der Chef der schwul-lesbischen Intergruppe im Europaparlament, der britische Sozialdemokrat Michael Cashman, bereits vor einem Monat Kommissarin Reding über Radziszewskas Ansichten informiert. Deren Antwort wurde bereits am 26. Oktober veröffentlicht. Darin erklärt Reding im Namen der Kommission, dass der Europäische Gerichtshof zwar noch nicht in einem solchen Fall geurteilt habe. Allerdings sehe die Kommission keinen Grund dafür, "warum die sexuelle Orientierung eines Lehrers eine Voraussetzung" für die Anstellung sein könne.
"Es ist nicht die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, EU-Gesetze so zu interpretieren, dass sie mit ihrem Glauben übereinstimmen", erklärte der Europaabgeordnete Cashman am Mittwoch. "Sie muss einsehen, dass sie in diesem Fall unrecht hat - und dass die Kommission, die EU-Gesetze und die EU-Rechtsprechung ihr widersprechen.
In Polen gibt es seit 2003 ein Antidiskriminierungsgesetz, das Schwulen und Lesben den gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt garantiert. Allerdings argumentieren konservative polnische Politiker, dass sich Glaubensgemeinschaften nicht an das Gleichbehandlungsgebot halten müssen. (dk)
Tja, gnädige Frau, das ist bitter für Sie!
Der eigene "Unfehlbarkeitsanspruch" wird dreist in Frage gestellt und jetzt wiederhole ich das auch noch: SIE HABEN UNRECHT! Und ... Sie sind inkonsequent!
Wären Sie konsequent müssten Sie genauso gegen heterosexuelle männliche Lehrer an Schulen mit Schülerinnen sein. Sie müssten gegen weibliche Lehrer an Schulen mit (männlichen) Schülern "argumentieren" usw.
Gegen die Versuche einer "zurückgebliebenen Clique" von "bigott-reaktionären" Horror-Gestalten, die nicht im 21. Jahrhundert angekommen sind, werden "wir" uns zu wehren wissen (notfalls wieder einmal vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte).
Das sind so die kleinen "Nachteile", wenn Polen zum "aufgeklärteren" Teil der Welt (EU) gehören möchte, nicht wahr?