Günter Krings und Andrea Voßhoff (beide CDU) wollen Kinder vor Schwulen und Lesben schützen. (Bild: Deutscher Bundestag)
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt die Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Adoptionsrecht ab, weil die "unterschiedliche Geschlechtlichkeit der Eltern" entscheidend sei.
Damit stellen sich die christlichen Parteien gegen einen Vorstoß der Justizministerkonferenz, die am Donnerstag das gemeinsame Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner gefordert hat (queer.de berichtete). Homo-Paare könnten nicht so gute Eltern wie Heterosexuelle sein, auch wenn sie sich "aufopfernd und liebevoll um Kinder", kümmerten, erklärten die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Günter Krings am Freitag in einer gemeinsamen Erklärung: "Aus Gründen des Kindeswohls lehnen wir ein gemeinsames Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften daher ab".
Homo-Paaren werfen die beiden Politiker indirekt Egoismus vor: Die Union wolle nicht die "Bedürfnisse und Interessen der Erwachsenen" befriedigen, sondern sorge sich "ausschließlich um das Wohl der betroffenen Kinder". Ferner erklärten Voßhoff und Krings, dass Ehe und Familie laut Grundgesetz unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stünden, Schwule und Lesben aber die Voraussetzungen für eine Familie nicht erfüllen würden: "Diesen Schutzauftrag nehmen wir ernst", so die CDU-Politiker.
Studien und Gutachten widersprechen der Union
Die Union warnt: Solche Eltern schaden dem Kind.
Die Union ist derzeit die einzige der fünf Fraktionen im Bundestag, die eine Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Adoptionsrecht ablehnt. Fast alle Studien und Gutachten stehen im Widerspruch zur Argumentation der christlichen Parteien: So kam eine Untersuchung des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 2009 zu dem Ergebnis, dass Kinder in Regenbogenfamilien keine Nachteile erfahren. Sie seien demnach sogar selbstbewusster und besser in Ausbildung und Beruf als ihre Altersgenossen (queer.de berichtete). Auch das Argument, das Grundgesetz schreibe einen besonderen Schutz von (Hetero-)Ehe und (Hetero-)Familie vor, wurde mehrfach entkräftet: Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kam erst im Februar diesen Jahres zu dem Ergebnis, dass ein Adoptionsverbot für Schwule und Lesben gegen den Gleichheitsgrundsatz in der deutschen Verfassung verstößt (queer.de berichtete).
Derzeit dürfen nur (heterosexuelle) Ehepaare oder Einzelpersonen Kinder in Deutschland adoptieren. Warum eine Einzelperson ein besseres Elternteil ist als ein gleichgeschlechtliches Paar, begründen die CDU-Politiker indes nicht.
LSU: Position der Union ist ein "Skandal"
Thomas Steins (LSU) (Bild: LSU)
Erbost über die Positionen der Mutterpartei sind die Schwulen und Lesben in der Union (LSU): "Die Ressentiments mancher Unionspolitiker gegenüber Regenbogenfamilien sind ein regelrechter Skandal", erklärte Vizechef Thomas Steins. "Auch für die LSU steht beim Adoptionsrecht das Kindeswohl an erster Stelle. Wer dieses jedoch von der Existenz zwei verschiedengeschlechtlicher Elternteile abhängig macht, verkennt die Realität und beleidigt die Erziehungsleistung engagierter alleinerziehender Mütter und Väter ebenso wie die adoptionswilliger Männer- und Frauenpaare". CDU und CSU könnten Heterosexuellen nicht allein aufgrund ihrer sexuellen Identität einen Freibrief für gute Kindererziehung ausstellen, argumentiert Steins. (dk)