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  • 16. November 2010 36 3 Min.

Kommt nicht aus den Schlagzeilen von Queer.de heraus: der Ruhr-Bischof Franz-Josef Overbeck

Neues aus dem Bistum von Franz-Josef Overbeck: Eine Mitarbeiterin in einem Kindergarten musste gehen, weil sie eine Homo-Ehe einging.

Von Norbert Blech

Ein katholischer Kindergarten des Bistums Essen hat eine Putzfrau entlassen, weil sie eine Lebenspartnerschaft eingegangen ist. Das berichtete die "WAZ" bereits vor einigen Tagen, von schwul-lesbischen Medien und Verbänden zunächst unbeachtet.

Die Frau hatte dem Bericht zufolge nachts in einem Kindergarten in Oberhausen gearbeitet. Mit der Eingehung iher Lebenspartnerschaft habe sie gegen die "Grundordnung für den kirchlichen Dienst" verstoßen, zitiert die "WAZ" Bistumssprecher Lota. In dieser Ordnung ist der "Abschluss einer nach dem Glaubensverständnis und der Rechtsordnung der Kirche ungültigen Ehe" als schwerwiegender Loyalitätsverstoß benannt.

Jeder Mitarbeiter der katholischen Kirche, so der Bistumssprecher laut dem Bericht weiter, wisse, unter welchen Bedingungen sein Arbeitsverhältnis steht. Lota räumte ein, dass dies nicht nur auf Verständnis stoße: "Es wird in einer zunehmend säkularen Welt immer schwieriger, solche Entscheidungen zu vermitteln."

Vielleicht hätte die Putzfrau auch gewarnt sein sollen: Der Name des Kindergartens lautet "Heilige Familie".

Antidiskriminierungsgesetz hilft nicht

Der Staat erstattet den Kirchen einen Großteil der Kosten der sozialen Einrichtungen, allein für katholische und evangelische Kindertageseinrichtungen gab er 2009 über 3,9 Milliarden Euro aus (Quelle dafür ist ein lesenswerter Bericht der FAS; Kindergärten von Caritas und Diakonie sind dabei nicht mal mitgerechnet). Er kann den Trägern aber nicht in die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse hereinreden. Grund ist das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen, das in der Verfassung steht. Der Gesetzgeber kann zwar Einschränkungen vorsehen, im Falle des Antidiskriminierungsgesetzes verzichtete die rot-grüne Bundesregierung jedoch darauf. Zuvor hatten die Kirchen vehement gegen die Einrichtung des Gesetzes protestiert.

Hoffnung macht aber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Der hatte im September - im Gegensatz zu sämtlichen deutschen Vorinstanzen - entschieden, dass die Kündigung eines Organisten durch die katholische Kirche nicht rechtens war. Der Mann hatte sich von seiner Frau scheiden lassen und neu geheiratet (queer.de berichtete).

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Overbeck versprach "lernende Kirche"


Overbeck bei seinem Treffen mit Schwulen und Lesben (Bild: FELS/Dietrich Dettmann)

Erst am Sonntag war bekannt geworden, dass Essens Bischof Franz-Josef Overbeck einen als schwul denunzierten Priester versetzt und einigen Aufgaben entledigt hat (queer.de berichtete), ein zweiter Priester war im Frühjahr beurlaubt worden (queer.de berichtete). Beide waren durch ihre Gayromeo-Profile geoutet worden, einmal durch die "Bild"-Zeitung, einmal durch einen CDU-Bürgermeister.

Nachdem Overbeck im Frühjahr bei "Anne Will" Homosexualität als Sünde gebrandmarkt hatte (queer.de berichtete), protestierten Essener Schwule und Lesben bei einem öffentlichen Gottesdienst (queer.de berichtete) und einer Diskussion im Dom (queer.de berichtete).

Darauf hatte sich Overbeck im September mit Vetretern von schwulen und lesbischen Gruppen getroffen (queer.de berichtete). Diese zeigten sich positiv überrascht. In dem Gespräch hatte der Bischof gesagt, die Kirche werde sich nicht daran beteiligen, die "Opfergeschichte" von Homo­sexuellen weiter zu schreiben. "Ich werde ihm, dem Ruhrbischof, glauben, wenn er davon spricht, dass die katholische Kirche jetzt eine 'lernende Kirche' sein will", sagte Aktivist Klaus-Peter Hackbarth nach dem Treffen.

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#1 Opium f. d. VolkAnonym
  • 16.11.2010, 15:38h
  • Zuviel kirchlicher Mist in letzter Zeit. Womit hat der unbedeutende, leider fürstlich auf Staatskosten lebende und agitierende FJO das verdient? Die Visage nervt außerordentlich ...
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#2 Ex-LiedelAnonym
  • 16.11.2010, 16:03h
  • Seh ich genauso, muss es immer dieses schreckliche Bild sein? Ich wär ja immer wenn es um die RKK geht für diese Ratzinger- Kondom- Parodie.

    Ansonsten scheint er es ja sehr wörtlich zu nehmen mit der "inneren Reinigung" der Kirche. Sollte die letzten auch im Bistum Essen ermutigen, endlich aus der RKK auszutreten, dann knacken wir dieses Jahr noch die magische 400.000er- Marke
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#3 JensAnonym
  • 16.11.2010, 16:08h
  • Das ist leider nichts neues und wie schon im Artikel erwähnt ist die Kündigung rechtens.

    Kirchenvertreter berufen sich auf die "Tendenzklausel", die den kirchlichen Gemeinschaften in Artikel 140 des Grundgesetzes zugesichert wird. Darin wird dem Artikel 137 der Weimarer Verfassung weiterhin Gültigkeit bescheinigt, der der Kirche ein eigenes Dienst- und Arbeitsrecht garantiert.

    www.buzer.de/gesetz/5041/a69981.htm

    Zum kotzen
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