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  • 01. Dezember 2010 26 2 Min.

Bis zu 15.000 Euro verlieren Homo-Paare Jahr für Jahr wegen der Benachteiligung bei der Einkommensteuer (Bild: viZZZual.com / flickr / by 2.0)

Das Niedersächsische Finanzgericht hat die Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig erklärt.

Das Urteil des Gerichts vom 9. November ist erst jetzt bekannt geworden (Az. 10 V 309/10). Die Richter gaben einer Antragstellerin recht, die beim Finanzamt eine gemeinsame Steuererklärung mit ihrer Lebenspartnerin abgegeben hatte. Das Finanzamt lehnte diese Zusammenveranlagung jedoch ab, weil Verpartnerte nach der augenblicklichen Gesetzeslage bei der Einkommensteuer wie Fremde behandelt werden müssen.

Die Richter beriefen sich in ihrem Urteil auf das grundgesetzlich garantierte Diskriminierungs­verbot in Artikel 3 ("Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"). Der ebenfalls in der deutschen Verfassung erwähnte Schutz der Ehe (Artikel 6) berechtige die Bundes­regierung nicht, andere Lebensformen zu benachteiligen, argumentierten die Richter. Sie beriefen sich dabei auf ein im August bekannt gegebenes Urteil des Bundes­verfassungs­gerichtes, in dem die Benachteiligung von Homo-Paaren im Erbschaftssteuerrecht aus den gleichen Gründen für verfassungswidrig erklärt worden ist (queer.de berichtete). Der besondere Schutz von Kindern sei kein Grund, Eheleute besser zu stellen, da der Ertrag des Ehe­gatten­splittings unabhängig davon ausgezahlt wird, ob Kinder in einer Familie leben oder nicht.

Schwarz-Gelb scheut Gleichstellung

Der Lesben- und Schwulenverband begrüßte die Entscheidung der niedersächsischen Richter und sieht nun die Merkel-Regierung in der Pflicht: "Das ist eine klare Rüge für die Bundesregierung, die gerade ein Jahressteuergesetz auf den Weg gebracht hat, das die Diskriminierung von Lesben und Schwulen im Einkommensteuerrecht weiter festschreibt", erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns. "Trotz des eindeutigen Votums des Bundesverfassungsgerichtes hatten sich Union und FDP geweigert, die notwendigen Schritte der rechtlichen Gleichstellung zu vollziehen. Dagegen sagt das Gericht in seiner Begründung klar, dass der Ausschluss eingetragenen Lebenspartnerschaften von der Anwendung der Regelungen über das Ehegattensplitting verfassungswidrig sei."

Die Entscheidung bedeutet noch kein endgültiges Urteil. Der Finanzgerichtshof hat die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Die Bundesregierung hat derzeit keine einheitliche Linie in der Frage der Gleichstellung beim Steuersplitting. Im Koalitionsvertrag wird zwar versprochen, "gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht" abzubauen. Allerdings hat Schwarz-Gelb erst Anfang Oktober die Besserstellung von heterosexuellen Paaren im Steuerrecht verteidigt (queer.de berichtete). Auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte erklärt, dass schwule und lesbische Lebenspartner nicht die gleichen Rechte erhalten sollten wie heterosexuelle Eheleute (queer.de berichtete).

Seit 2001 sind vor Finanzämtern und Finanzgerichten Verfahren zur gemeinsamen Veranlagung anhängig. Der LSVD hatte wiederholt dazu aufgerufen, aktiv zu werden und das Steuersplitting für Eingetragene Lebenspartnerschaften zu beantragen. All diese Verfahren kommen nun neu ins Rollen: Die Betroffenen können mit Verweis auf den Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichtes beantragen, dass die Vollziehung der ablehnenden Bescheide des Finanzamts ausgesetzt wird. Das Finanzamt muss ihnen dann den Unterschiedsbetrag zwischen der Einzelveranlagung und der Zusammenveranlagung auszahlen. (dk)

-w-

#1 Wildhase1969
  • 01.12.2010, 09:22hBerlin
  • Gleichstellungspolitik wird in Deutschland weiterhin durch die Gerichte gemacht bzw. gefordert!
    Das Ehegattensplitting muß ausgeweitet oder noch besser ABGESCHAFFT WERDEN. Das Modell hat sich genauso überholt wie diese Bundes"regierung".
    Steuerliche Förderung gehört nur dahin, wo Kinder erzogen werden. Bis es soweit ist, ist Gleichstellung erforderlich da, wo gleiche (Fürsorge-)Pflichten übernommen werden!
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#2 Timm JohannesAnonym
  • 01.12.2010, 10:07h
  • Das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes zeigt es deutlich.

    Die Gleichstellung in der Einkommenssteuer hat zu erfolgen und zwar in dieser (!) Legislaturperiode.

    Grüne, Linkspartei und SPD fordern dies längst. Und vor zwei Jahren zu Oppositionszeiten hatte die FDP dies auch im Bundestag verlangt (Drucksache 16/8875).

    *
    dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/088/1608875.pdf
    (Antrag Gleiche Rechte, gleiche Pflichten, Benachteiligungen von Lebenspartnerschaften abschaffen)

    Wenn die FDP nicht 2012 wie ein "begossener Pudel" dahstehen möchte und sämtliche homosexuelle Wähler abwandern sollten zu den Grünen und der SPD dann sollte sie sich bei diesem zentralen Thema der Gleichstellung in der Einkommenssteuer durchsetzen. Hier geht es um das Geld homosexueller Wähler und das ist ein sehr zentraler Gesichtspunkt, wen berufstätige homosexuelle Paare wählen oder auch nicht wählen.

    Das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes ist wegweisend und bereits zuvor war das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vollkommen eindeutig, das die Gleichstellung der Lebenspartnerschaften festschreibt.

    Also Herr Kauch, Herr van Essen, Frau Leuttheusser-Schnarrenberger, Herr Stadler, Herr Niebel, Frau Pieper, Herr Brüderle, Frau Brunkhorst, usw. werdet endlich bei diesem zentralen Wahlkampfthema im Bundestag aktiv und setzt das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes um. Andernsfalls sehe ich schwarz für Euch im Jahre 2012 bei den Wahlen.
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#3 alexander
  • 01.12.2010, 11:07h
  • eigentlich unglaublich was unsere regierung treibt ! hier wird bewusst, mit nachdruck diskriminiert und man denkt vorläufig auch überhaupt nicht daran, diesen "ungesetzlichen" zustand in absehbarer zeit ändern zu wollen ?

    wer kommt denn für den schaden auf, der den einzelnen "bürgern" durch diese haltung entsteht ?

    in diesem land kommen schwarzfahrer in den knast ! muss jetzt noch ein 5 sterne regierungsknast gebaut werden ?
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