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  • 02. Dezember 2010 46 2 Min.

Das Opfer erlitt Stiche in Lunge und Milz sowie Schnittverletzungen im Gesicht. (Bild: The Ewan / flickr / by-sa 2.0)

Die Jugendkammer des Landgerichts Stralsund hat einen 20-Jährigen zu vier Jahren Jugendhaft wegen Totschlags verurteilt, weil er Anfang April einen Cruiser in einem Waldstück erstochen hatte.

Der Angeklagte hatte im Prozess zugegeben, den Mann getötet zu haben. Im Prozess sagte der an Depressionen leidende junge Mann aus, dass er ursprünglich am Ostersonntag mit seinem Mofa zum Parkplatz an einem Waldgebiet nahe Greifswald gefahren sei, um sich selbst zu töten. Nachdem er erfolglos versucht hatte, seine Pulsadern aufzuschneiden, sprach ihn das spätere Opfer an. Der 47-Jährige suchte nach einem Sexpartner. "Sie wollten vernichten, was Sie stört und belästigt", sagte Richter Wolfgang Loose nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa zum Täter. Er verurteilte ihn wegen Totschlags in einem minderschweren Fall.

Täter kommt in Psychiatrie

Der Täter gilt als hochgradig selbstmordgefährdet und wird daher zunächst in einer Psychiatrie für Straftäter untergebracht. In U-Haft hatte er einen weiteren Suizidversuch unternommen – den vierten in seinem Leben. Trotz der psychischen Probleme sei eine Gefängnisstrafe "nicht entbehrlich", erklärte Richter Loose. "Es muss Ihnen vor Augen geführt werden, welches Unrecht Sie begangen haben". Die verbrachte Zeit in der psychiatrischen Klinik wird auf die Haftstrafe angerechnet. Der Täter war wegen seines psychischen Zustandes vermindert schuldfähig. Am Tatzeitpunkt stand er zudem unter dem Einfluss von Medikamenten und Betäubungsmitteln.

Kurz nach der Urteilsverkündung hat Verteidiger Jost von Glasenapp Revision vor dem Bundesgerichtshof angekündigt. Er will erreichen, dass der Täter nach seiner Therapie keine Haftstrafe mehr absitzen muss: "In Hinblick auf den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts ist ein solches Vorgehen kontraproduktiv", sagte von Glasenapp.

Das Opfer erlitt Stiche in Lunge und Milz sowie Schnittverletzungen im Gesicht. Zwei Parkplatzbesucher, die seine Schreie hörten, leisteten kurz nach der Tat erste Hilfe. Die Verletzungen waren aber so schwerwiegend, dass der Mann zwei Stunden später im Krankenhaus verstarb. (dk)

#1 RalfAnonym
  • 02.12.2010, 11:07h
  • mal wieder Billigtarif für Schwulenmord
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#2 EnyyoAnonym
  • 02.12.2010, 11:24h
  • Ja nee, is klar - der Ermordete wollte mit Sicherheit Sex von einem jungen Mann, den er mit angesetztem Messer an den Pulsadern im Wald antrifft.

    Vielleicht hat er versucht, ihn vom Selbstmord abzuhalten?

    Und der Psycho und sein ehrgeiziger (Pflicht-?) Verteidiger sind hell genug, die angebliche sexuelle Belästigung als erheblichen Strafminderungsgrund ins Feld zu führen.

    Was sagt eigentlich die Staatsanwaltschaft zu dem befangenen Richter?

    Ist ja schon eine Hammer-Aussage, wenn sie so statt gefunden hat: »Sie wollten vernichten, was Sie stört und belästigt", sagte Richter Wolfgang Loose nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa zum Täter. Er verurteilte ihn wegen Totschlags in einem minderschweren Fall.«

    Naja, da der Mörder es wahrscheinlich nie schaffen wird, den Grund des Übels zu beseitigen und endlich Nägeln mit Köppen zu machen, kann er ja bald wieder los legen!

    So, macht mich rot!
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#3 FranziAnonym
  • 02.12.2010, 11:52h
  • Totschlag in einem minderschweren Fall ?! Gehts noch ?!

    Da kann also jeder "Psycho" - der einen an der Waffel hat - losgehen und "wahllos" töten !?

    Unverständlich für mich auch die Aussage des Verteidigers, der Revision vor dem Bundesgerichtshof ankündigte !! :-(

    Hier müsste der Staatsanwalt mehr "Eier in der Hose" haben, und "Sicherungsverwahrung" nach der "Haftstrafe" fordern !!

    Derartig "milde" Urteile führen doch (nachweislich)dazu, das Täter eben grad mal "just or fun" und aus purer "Mordlust" töten !!

    Erst neulich stand wieder in der Tagespresse Zitat O-Ton: "... ich wollte mal sehen, wie das ist, wenn ein Mensch stirbt!"

    (...)
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