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- 08. Dezember 2010 2 Min.

Das Chymorvah-Hotel ist für schwule Paare tabu
Ein schwules Paar hat die Besitzer eines Hotels in Cornwall verklagt, nachdem ihm trotz Buchung ein Doppelzimmer verweigert wurde - die Hotelinhaber begründeten das Verbot mit ihrem christlichen Glauben.
Das in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Paar Martyn Hall und Steven Preddy hatte 2008 ein Doppelbett im Chymorvah Private Hotel gebucht. Nach ihrer Ankunft erklärten die beiden Besitzer des Hotels jedoch, dass sie einem gleichgeschlechtlichen Paar kein Zimmer anbieten könnten. Der 70-jährige Peter Bull und seine 66-jährige Ehefrau Hazelmary verwiesen dabei auf ihre in der Website erwähnten Bedingungen für die Buchung. Darin heißt es: "Wir haben nur wenige Regeln. Aber wir weisen darauf hin, dass wir eine hohe Achtung vor der Ehe haben und die Doppelzimmer daher ausschließlich für heterosexuell verheiratete Paaren bestimmt sind."
Das schwule Paar sah darin eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung - und hat am Mittwoch die Hotelbesitzer auf die Zahlung von 5.000 Pfund (6.000 Euro) verklagt. Es beruft sich hierbei auf das 2007 in Kraft getretene Gleichbehandlungsgesetz (Equality Act). Ähnlich wie das deutsche Pendant besagt es, dass niemand wegen seiner sexuellen Orientierung beim Zugang zu Dienstleistungen diskriminiert werden darf.
Sind Homo-Rechte das Gegenteil von Religionsfreiheit?
Die Verteidigung der Bulls wird vom Christian Institute finanziert, einer evangelikalen Gruppe, die Homosexualität als minderwertig ansieht. Ihr Sprecher Mike Judge erklärte, der Fall habe "weit reichende Konsequenzen für die Religionsfreiheit": "Das Gästehaus ist auch das Heim von Herrn und Frau Bull. Auch sie haben Rechte und sollten nicht gezwungen werden, im eigenen Haus gegen ihren Glauben agieren zu müssen." In Cornwall gebe es schließlich noch andere Hotels. "Das christliche Paar wird wegen seines Glaubens vor Gericht gestellt. Die Antidiskriminierungsgesetze werden wie ein Schwert angewendet und nicht wie ein Schild."
Der Fall wird am 13. Dezember das Amtsgericht Bristol beschäftigen. Es sind zwei Verhandlungstage angesetzt. (dk)
Links zum Thema:
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» Gay and gayfriendly Hotels buchen



















Nur weil die Betreiber des Hotels in demselben wohnen, bedeutet es nicht, dass sie Gesetze nicht einzuhalten haben, die nunmal für jeden Business gelten. Allein der Fakt, dass diese Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht ist ein gravierender Verstoß. Ich kann mir vorstellen, dass die Situation eine andere wäre, wenn das Hotel ein Privatclub ist, der ausschließlich für Clubmitglieder zu betreten ist.