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- 12. Dezember 2010 2 Min.

Der Landtag in Magdeburg (Bild: tm-md / flickr / by-nd 2.0)
Das Land Sachsen-Anhalt hat alle Benachteiligungen von eingetragenen Partnerschaften im Landesrecht beseitigt.
Mit der Verabschiedung des Besoldungsneureglungsgesetzes und des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesrechts aufgrund der bundesrechtlichen Einführung des Rechtsinstituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaft behandelt Sachsen-Anhalt verpartnerte Beamte ab sofort gleich wie ihre verheirateten (heterosexuellen) Kollegen. Der Landtag hat die Gesetze am Donnerstag nach einem Antrag der schwarz-roten Landesregierung einstimmig beschlossen.
Bisher haben kinderlose verheiratete Beamte dank des Familienzuschlages etwa über 1.200 Euro mehr Geld erhalten als verpartnerte Beamte in der gleichen Besoldungsstufe. Hier werden Schwule und Lesben zukünftig, wie auch bei der Krankenversicherung ("Beihilfe"), nicht mehr gegenüber Heterosexuellen benachteiligt. Zu den geänderten Vorschriften gehören beispielsweise auch das Ministergesetz, das Kommunalabgabengesetz, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz, die Gaststättenverordnung sowie die Gesetze für die Regelungen der Freien Berufe.
Magdeburg orientiert sich an EU-Richtlinie
Die Gleichstellung erfolgt rückwirkend zum 3. Dezember 2003. An diesem Tag ist die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie in Kraft getreten. Bislang haben nur die Stadtstaaten Berlin und Hamburg ihre Beamten freiwillig zu diesem Zeitpunkt gleichgestellt (Hamburg sogar zum 1. August 2001). Das Land Hessen wurde im Oktober vom Verwaltungsgericht gezwungen, ebenfalls rückwirkend bis 2003 gleichzustellen (queer.de berichtete). Ursprünglich strebte die schwarz-gelbe Landesregierung nur eine Gleichstellung zum 1. April 2010 an.
Der Lesben- und Schwulenverband zeigte sich "sehr froh" über das Gesetz: Der LSVD-Sachsen-Anhalt hat über viele Jahre hinweg auf die Gleichstellung gedrungen", erklärte LSVD-Sprecher Martin Pfarr. "In den meisten Bundesländern sind inzwischen Regelungen zur Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Landesrecht vollzogen worden. Nur noch Thüringen, Sachsen und insbesondere Baden-Württemberg hinken hinterher." Thüringen hatte zuletzt immerhin beschlossen, das Standesamt als Eintragungsort für Lebenspartnerschaften festzulegen (queer.de berichtete). (dk)















Es fehlen also nur "noch" Sachsen, Thüringen und vor allem Baden-Württemberg.
In Thüringen erwarte ich, das die mitregierende thürinigische SPD nächstes Jahr tätig wird.
Gerade in Stuttgart wäre es sehr vorteilhaft, wenn dort die Landesregierung im Frühjahr kippt. Sie gilt schon lange als Verhinderer der Fortschritte in LGBT-Rechten.
Bleibt dann nur noch Sachsen: dort scheint die Landesregierung vollkommen desinteressiert am Thema Gleichstellung zu sein.