Der §130 des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung) wird neu geregelt
CDU/CSU und FDP wollen Hetze gegen Schwule und Lesben bei der Reform des Paragrafen 130 StGB (Volksverhetzung) außen vor lassen.
Von Carsten Weidemann
Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP schafft ein Zwei-Klassen-Gesetz zur Volksverhetzung: Im Deutschen Bundestag wird am heutigen Donnerstag eine Reform des Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung) beschlossen.
Der Entwurf der Koalition sieht vor, Volksverhetzung wegen der Zugehörigkeit zu einer rassischen, religiösen oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe explizit unter Strafe zu stellen. Unerwähnt bleiben in der Neufassung jedoch Gewaltaufrufe gegen ebenfalls von Hass-Attacken häufig betroffene Gruppen wie etwa Schwule und Lesben oder Menschen mit Behinderungen.
Fordert die Einbeziehung von Schwulen und Lesben: Volker Beck (Bild: Stefan Kaminski)
"Das sendet ein völlig falsches Signal", kritisierte Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen: "Es darf keine Hierarchisierung von diskriminierten Gruppen geben. Jede Form von Menschenfeindlichkeit ist gleichermaßen widerlich und klar zu verurteilen."
Beck verwies auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses verbiete zu Recht neben Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung ebenso Diskriminierungen wegen des Geschlechts, der sexuellen Identität, des Alters oder einer Behinderung: "Es gibt keinen sachlichen Grund, warum die Koalition beim Volksverhetzungs-Paragraphen von dem Kriterienkatalog des AGG abweicht", sagte der Grünen-Politiker. "Das ist eine politisch gezielte Benachteiligung insbesondere von Frauen, von Menschen mit Behinderung und Homosexuellen."
Bereits vor der Verabschiedung des AGG gab es Streit darum, ob das Merkmal sexuelle Orientierung enthalten sein soll. CDU/CSU und FDP lehnten das lange ab, weil der Diskriminierungsschutz zu zusätzlichen Kosten in Unternehmen führen würde. Dennoch verabschiedete die Große Koalition das AGG 2006 (queer.de berichtete)
In einem Änderungsantrag fordern die Grünen eine Ergänzung der Vorschrift gegen Volksverhetzung nach dem Vorbild des AGG.
Magot Käßmann fischt am rechten Rand
newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1082513
Im Bezug auf Toleranz uns gegenüber hat sie oft den Mund voll genommen und paktieret jetzt mit dieser fundamentalistischen Partei.
Was sagt TimmJohannes wohl dazu ? Erd wird wohl wieder mal zu relativieren versuchen.