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- 20. Juli 2004 1 Min.
Brüssel Die Europäische Kommission hat am Montag in Brüssel rechtliche Schritte gegen sechs Mitgliedstaaten angekündigt, die zwei Antidiskriminierungsrichtlinien nicht umgesetzt haben. Die Richtlinien, die Diskriminierung aus Gründen der der ethnischen Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der Religion und der sexuellen Orientierung untersagen, waren bis vergangenes Jahr in nationales Recht umzusetzen. Die Kommission wird beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen Österreich, Deutschland, Finnland, Griechenland und Luxemburg einbringen. Gestern vor einem Jahr endete die Frist für die Umsetzung der Richtlinie für das Zivilrecht. Für die Rahmenrichtlinie für Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf lief die Umsetzungsfrist bereits im Dezember 2003 ab. Für diesen Teilbereich kündigte die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen die fünf Staaten sowie Belgien an, das heißt, vor einer eventuellen Klage gibt es noch die Möglichkeit zur Stellungnahme. (pm/nb)














