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  • 20. Dezember 2010 6 2 Min.

Kent Blackwelder

Ein zwölf Jahre altes Mädchen aus Tennessee sieht auf DVD ein paar Sekunden Werbung für schwule Erotik. Wegen psychologischer Schäden verlangt ihr Vater vier Millionen Dollar - erfolglos.

Zwei Jahre lang hat sich das Verfahren inzwischen hingezogen, nun haben die acht Geschworenen in Knoxville die Klage als unbegründet abgewiesen. Kläger war Kent Blackwelder, der 2001 als Kandidat der Realityshow "Big Brother" für 40 Tage Berühmtheit erlangt hatte.

Er verlangte vom kalifornischen Händler Specialty Publications vier Millionen Dollar Entschädigung, weil die Firma ihm eine schwule Werbe-DVD zugesandt hatte. Das Video versprach eine kostenlose Zusendung des pornografischen Films "Titan Men's Fresh Farm", wenn der Kunde das Magazin "Freshmen" abonniert. Seine minderjährige Tochter öffnete jedoch das Paket, hieß es in der Anklageschrift, weil sie dachte, es handele sich um eine Disney-DVD. Sie schaute daraufhin insgesamt fünf Sekunden Bilder von nackten Männern in eindeutigen Posen an.

Kläger: Nacktbilder sorgen für Psychoschock


Die Fünf-Millionen-Dollar-Sendung war eine Werbung für das Homo-Magazin "Freshmen". (Bild: Freshmen)

Blackwelder erklärte, er habe die Porno-Werbung nicht bestellt. Seine geschockte Tochter habe er nach dem Abspielen der DVD psychologisch behandeln lassen müssen. Daher sei eine hohe Schmerzensgeldforderung gerechtfertigt. Specialty Publications beteuerte jedoch, dass sich Blackwelder 2005 an einem Preisausschreiben des schwulen Reisemagazins "The Out Traveler" beteiligt habe und dabei seine Zustimmung für die Zusendung von Werbematerialien für Erwachsene gegeben habe. Außerdem sei die Sendung gut verpackt gewesen und habe sichtbare Warnhinweise enthalten.

Die Geschworenen folgten schließlich der Ansicht der Verteidigung. Anwalt Richard Hollow hatte argumentiert, dass es Aufgabe der Eltern sei, die eigene Post zu öffnen und Kinder von möglicherweise nicht altersgerechten Material zu schützen. (dk)

#1 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 20.12.2010, 16:41h
  • Da kann man nur sagen: Dumm gelaufen!!!
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#2 CGastAnonym
  • 20.12.2010, 17:20h
  • Wow. Endlich mal ein vernüftiges Urteil aus den USA. Glaubt man ja kaum.
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#3 lukeAnonym
  • 20.12.2010, 17:39h
  • "Blackwelder erklärte, er habe die Porno-Werbung nicht bestellt und habe seine geschockte Tochter psychologisch behandeln lassen müsse."

    Ich glaub, das Mädchen wird einen größeren Schaden davon getragen haben, 2 Jahre lang in ein Verfahren eingespannt gewesen zu sein, weil ihr gieriger Vater dachte, aus ihr und dem Umstand, dass sie 5 Sekunden diese DVD geschaut hat, schnell Kapital schlagen zu können.
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