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  • 23. Dezember 2010 81 2 Min.

Viele lesbische Paare lassen sich bei einem USA-Urlaub künstlich befruchten (Bild: flequi / flickr / by 2.0)

Das Bundesgesundheitsministerium stellt klar, dass Lesben für eine künstliche Befruchtung weiterhin ins Ausland fahren müssen - Volker Beck nennt das "skandalös und respektlos".

Auf eine Kleine Anfrage der Grünen antwortete die Regierung, dass sie Lesben den gleichberechtigten Zugang zu Samenbanken nicht gewähren will. Derzeit gilt eine umstrittene Richtlinie der Bundesärztekammer, nach der nur (heterosexuell) Verheiratete für eine künstliche Befruchtung in Frage kommen. Verpartnerte Frauen gelten dagegen als ledig. Diese von lesbischen Aktivistinnen bereits häufig kritisierte Ungleichbehandlung will die Regierung überhaupt nicht kommentieren: Es sei "nicht Sache der Bundes­regierung, den Inhalt der genannten (Muster-)Richtlinie rechtlich zu beurteilen", heißt es in der Antwort auf die Anfrage.


Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (Bild: FDP Niedersachsen)

Weiter erklärte die Regierung, man sei verfassungsrechtlich nicht dazu verpflichtet, eine gesetzliche Gleichstellung von eingetragenen Partnerschaften und Eheleuten in der gesetzlichen Krankenversicherung herbeizuführen. Daher sei eine Neuregelung nicht vorgesehen. Derzeit übernehmen die Krankenkassen unter bestimmten Umständen bei heterosexuell verheirateten Frauen die Hälfte der Kosten.

Geschockt zeigte sich der grüne Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck über die Antwort aus dem von Philipp Rösler (FDP) geleiteten Gesundheits­ministerium: "Dass ausgerechnet ein FDP-Minister lesbischen Paaren aus einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft Leistungen zur künstlichen Befruchtung mit dem Argument verweigert, anderen 'nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften' sei dies auch verwehrt, konnte ich mir in meinen kühnsten Träumen nicht vorstellen", erklärte Beck. "Der FDP-Minister beharrt feige auf vorgestrigen Rechtspositionen, statt die gesetzlichen Spielräume seines Hauses zu nutzen." Es werde deutlich, dass bei der FDP "entweder völlige Unkenntnis oder völliges Desinteresse in Bezug auf die Probleme von Regenbogen­familien vorherrschen". Lesbische Paare würden ebenso wie behandelnde Ärzte "in einer rechtlichen Grauzone ohne politische Richtlinie" agieren. Ärzten könnten derzeit Konsequenzen drohen, wenn sie Lesben in ihrem Kinderwunsch unterstützen. Viele lesbische Frauen gehen daher in liberalere Länder wie Großbritannien, Dänemark oder in die USA, um mit Hilfe einer Samenbank schwanger zu werden. (dk)

-w-

#1 alexander
  • 23.12.2010, 12:49h
  • ist doch nur wieder ein beleg dafür, mit welchem desinteresse unsere regierung mit uns und unseren problemen umgeht !

    wir werden doch überhaupt nicht für voll genommen ! sind doch slbst schuld, dass wir schwul oder lesbisch sind !!!!
    ergo haben wir mit dem zufriden zu sein was man uns an bröckchen hinwirft !
    schon aus alibigründen dem ausland gegenüber, immer gerade soviel wie unbedingt nötig !!!
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#2 jojoAnonym
  • 23.12.2010, 12:59h
  • "Weiter erklärte die Regierung, man sei verfassungsrechtlich nicht dazu verpflichtet, eine gesetzliche Gleichstellung von eingetragenen Partnerschaften und Eheleuten in der gesetzlichen Krankenversicherung herbeizuführen."

    1. das glaube ich nicht. ist diese frage verfassungsrechtlich bereits geprüft worden? ist der aktuelle stand nicht eher der, dass jede ungleichhandlung eines gewichtigen grundes bedürfe - der aber von der regierung auch hier wieder mal nicht genannt wird?

    2. welches politikverständnis steckt denn um himmels willen hinter dieser traurigen aussage?

    3. wie will die fdp noch irgendwem weismachen, sie betreibe tatsächlich AKTIVE gleichstellungspolitik?
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#3 Timm JohannesAnonym
  • 23.12.2010, 13:04h
  • Der Artikel ist so nicht ganz richtig in der Sache wiedergegeben. Die Überschrift ist so in der Kürze in ihrer Aussage falsch. Und auch die Äußerung der Bundesregierung ist so nicht korrekt wiedergegeben, da auf die Richtlinie verwiesen wird, aber kein gesetzliches Verbot seitens der Bundesregieung ausgesprochen wird.

    Ein gesetzliches Verbot gibt es in Deutschland nämlich nicht. Die Frage ist gesetzlich in keinem deutschen Gesetz verankert und festgelegt und wurde bisher gesetzlich offengelassen.

    Es gibt nur die Richtlinie der Bundesärztekammer, an der sich Ärzte orientieren sollen, aber sie müssen es nicht. Daher gibt es Ärtze in Deutschland, die dies verweigern und Ärzte in Deutschland, die dies machen. Es handelt sich um eine rechtliche Grauzone, die weder gerichtlich noch gesetzlich genau festgelegt ist.

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    Es gibt nur bei der Kostenerstattung im Sozialgesetzbuch eine klare gesetzliche Regelung, wonach es für verpartnerte Paare bisher keine Kostenübernahme gibt.

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    Aber Volker Beck und die Grünen haben letztlich vollkommen auch in dieser Frage Recht, denn es wäre viel besser, wenn es eine klare Regelungsnorm gäbe, wo dies klargestellt ist. Andererseits ist aber auch begründbar, wenn nicht jede Frage immer in Gesetzesform "gegossen" wird. Meines Erachtens ist dies aber bei diesem Thema doch besser, da dies Unklarheiten der Grauzone beseitigt.
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