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- Von Norbert Blech
20. Januar 2011 2 Min.

In Karlsruhe treffen sich zwei Berufsgruppen mit ungewöhnlichen Kopfbedeckungen
"Am Freitag, dem 21. Januar 2011, wird eine Delegation der Deutschen Bischofskonferenz unter Leitung ihres Vorsitzenden Erzbischof Dr. Robert Zollitsch das Bundesverfassungsgericht besuchen". Das kündigte das Karlsruher Gericht an diesem Donnerstag in einer Pressemitteilung an. Bei dem Besuch sollen Bischöfe und Richter über aktuelle Themen sprechen. Es ist eine Pressemitteilung, die verstört.
Es ist zunächst einmal gut, wenn Richter nicht in einem Elfenbeinturm sitzen, sondern den Austausch mit der Gesellschaft suchen. Auch, um Urteile zu erklären, Verständnis zu schaffen. Doch hat das Bundesverfassungsgericht, außerhalb von Verhandlungen, je Atheisten oder den Lesben- und Schwulenverband eingeladen?
Auch geben die Formulierungen der Pressemitteilung Anlass zu der Frage, wer da wem etwas erklärt. Ein Thema soll etwa "die Zuordnung von Staat und Kirche in Deutschland vor dem Hintergrund aktueller laizistischer Bestrebungen" sein, was ein wenig so klingt, als sei Laizismus eine Bedrohung.
Ein anderes Thema: "Die weitere Ausgestaltung
des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie". Das ist bereits die konservative Ausformulierung des Themas; sie beinhaltet die Idee, Ehe und Familie seien noch nicht genügend geschützt. Angesichts der sonstigen Äußerungen der Kirchen kann es keinen Zweifel geben, dass es den Bischöfen vor allem um das Thema Homo-Ehe geht.
Muss man sich Sorgen machen? Keine direkten. Das Bundesverfassungsgericht hat zum Thema Lebenspartnerschaft schon umfassend Fakten geschaffen, es hat bereits vor Jahren erklärt, dass auch eine völlig gleichgestellte Lebenspartnerschaft den grundrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nicht berührt (was von der Union gerne ignoriert, von den Kirchen gerne skandalisiert wird).
Trotzdem verstört es, wenn unabhängige Richter mal eben eine (starke) Lobbygruppe einladen. Und was für eine. Und sie wird gehört. Im Streit um Geschäftsöffnungen an Sonntagen in Berlin ist Karlsruhe vor knapp einem Jahr den Kirchen weit entgegengekommen, als es ihnen, im Widerspruch zur veröffentlichten Meinung der meisten Juristen, ein Klagerecht zugestand. Auch argumentierte das Gericht in seiner Begründung, warum der Sonntag weiterhin im Grundsatz arbeitsfrei sein soll, mit "christlich-abendländischer Tradition" und der Religionsfreiheit. Die Begründung enthielt auch sakuläre Elemente, war aber weit entfernt von Laizismus.
Wie viel Einfluss haben die Kirchen noch in Deutschland? Der Gesprächstermin - im Übrigen "nicht presseöffentlich" - steht am Beginn eines Jahres, in dem ein noch größerer Empfang folgt. Im Sommer spricht der Papst im Bundestag.















des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie". Das ist bereits die konservative Ausformulierung des Themas; sie beinhaltet die Idee, Ehe und Familie seien noch nicht genügend geschützt. Angesichts der sonstigen Äußerungen der Kirchen kann es keinen Zweifel geben, dass es den Bischöfen vor allem um das Thema Homo-Ehe geht ...
... Trotzdem verstört es, wenn unabhängige Richter mal eben eine (starke) Lobbygruppe einladen. Und was für eine. Und sie wird gehört ..."
Sehr richtig! Es ist für Schwule und Lesben durchaus beunruhigend, wenn das höchste deutsche Gericht den erklärten Gegnern der gleichen Rechte von Homosexuellen soviel Gehör schenkt!
Aus Gründen der Parität rate ich den Richtern und Richterinnen daher dringend auch die berechtigten Anliegen "unserer Lobby" (z.B. LSVD, Vertreter von GRÜNEN und DIE LINKE.) anzuhören und sie zu diesen Themen einzuladen.
Liebe Redaktion, bitte bleibt dran am Thema und berichtet weiter über etwaige Folgen des Treffens, danke!