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- 26. Januar 2011 2 Min.

Peter und Hazelmary Bull bei einer Stellungnahme während des ersten Verfahrens in Bristol
Die britischen Hotelbesitzer Peter und Hazelmary Bull werden Einspruch gegen ein Urteil einlegen, das sie zwingt, verpartnerte homosexuelle Paare gleich zu behandeln wie heterosexuelle Eheleute.
Die Bulls hatten 2008 einem in eingetragener Partnerschaft lebenden Paar das telefonisch bestellte Doppelzimmer in ihrem Hotel in Cornwall verweigert. Sie erklärten, dass sie wegen ihres christlichen Glaubens nur verheiratete heterosexuelle Paare in Doppelzimmern dulden würden. Ein Amtsgericht in Bristol hat das vergangene Woche als Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz gewertet und den beiden Klägern Schadensersatz in Höhe von je 1.800 Pfund (2.350 Euro) zugesprochen (queer.de berichtete).
Nun hat das Christian Institute einen Widerspruch gegen das Urteil angekündigt. Die evangelikale Organisation übernimmt die Kosten der Verteidigung der Bulls. Nach eigenen Angaben hat die Gruppe dafür bislang 45.000 Pfund (52.000 Euro) aufgewendet. "Viele Christen schauen mit Sorgen auf diesen Fall. Sie haben den Eindruck, dass unser Glaube aus dem öffentlichen Leben herausgepresst wird", erklärte Mike Judge vom Christian Institute gegenüber ITV.
Christian Institute: Bulls sind "Zielscheibe" von Homosexuellen
Die christliche Organisation versucht in Pressemitteilungen, Mitleid für das Hotelbesitzer-Paar zu erregen. Homosexuelle würden den Bulls das Leben zur Hölle machen, heißt es darin: "Seit der Gerichtsentscheidung wurde das Gästehaus von vielen homosexuellen Paaren als Zielscheibe ausgewählt. Sie haben versucht, Doppelzimmer zu buchen, offensichtlich um das Geschäft kaputt zu machen." Frau Bull sei demnach "Drohanrufen" ausgesetzt gewesen, während sich ihr Mann im Krankenhaus von einer Herzoperation erhole.
Das 2007 beschlossene Antidiskriminierungsgesetz verbietet die Ungleichbehandlung von Schwulen und Lesben beim Zugang zu Dienstleistungen. Die Bulls erklärten, dass sich ihre Regelung nicht direkt gegen Homosexuelle richte, da sie auch unverheirateten heterosexuellen Paaren kein Doppelzimmer anböten. Der Richter argumentierte jedoch im ersten Verfahren, dass verpartnerte Paare gleiche wie verheiratete Paare behandelt werden müssten.
Der Fall wird nun im Laufe des Jahres vor einem Berufungsgericht neu verhandelt. (dk)
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