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- 27. Januar 2011 3 Min.

Der Gleichbehandlungs (Bild: Wiki Commons / Kurt Löwenstein Educational Center International Team / CC-BY-2.0)
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hält das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare für grundgesetzwidrig - jetzt muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden.
Geklagt hatte ein verpartnertes Paar, das 2002 ein Kind aus Rumänien adoptiert hatte. Die beiden Männer kämpften daraufhin mehrere Jahre dafür, dass sie beide als Elternteile anerkannt werden. Wenige Jahre später entschied das Amtsgericht in Hamburg jedoch, dass Lebenspartner kein Adoptionsrecht besitzen. Eine gemeinsame Adoption sei nur (heterosexuellen) Ehe-Leuten gestattet.
Die Richter des Oberlandesgerichts sehen darin einen Verfassungsbruch: Sie sind in ihrem am Donnerstag bekannt gewordenen Beschluss der Auffassung, dass das Verbot der Adoption gegen den Gleichheitsgrundsatz in der deutschen Verfassung verstößt. Sie beriefen sich dabei auf den nur aus sieben Worten bestehenden Artikel 3, Absatz 1, in dem es heißt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Ohne "sachlich gerechtfertigten Grund" dürfe der Gesetzgeber damit nicht einen Teil der Bevölkerung diskriminieren. Da das Gericht nicht selbst ein Gesetz für verfassungswidrig erklären kann, legte es die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Dem liegt sie allerdings bereits vor: Das Oberlandesgericht Hamm hatte 2009 noch entschieden, dass eine Sukzessivadoption bei Homo-Paaren nicht erlaubt ist, worauf das Paar in Karlsruhe Beschwerde einlegte.
Vollständige Gleichstellung gefordert
Ehe und Lebenspartnerschaft seien grundsätzlich gleichzustellen, argumentiert das Gericht, was auch im Bereich des Adoptionsrechts gelte. Der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Famile spreche nicht dagegen. Da die Stiefkindadoption bei gleichgeschlechtlichen Paare nicht gegen die Verfassung verstoße, müsse auch ein umfassendes Adoptionsrecht verfassungsgemäß sein.
Für die Kinder sei die sexuelle Orientierung der Eltern ohnehin egal. Studien hätten gezeigt, dass Kinder bei schwulen und lesbischen Paaren nicht schlechter aufwachsen als in anderen Konstellationen. Durch das Adoptionsverbot würde das Kind zudem benachteiligt, weil ihm ein Elternteil rechtlich und finanziell vorenthalten würde. So würde es etwa Erb- und Unterhaltsansprüche verlieren.
Volker Beck: Justizministerin muss handeln

Volker Beck fordert Konsequenzen aus dem Urteil (Bild: Heinrich Böll Stiftung)
Der grüne Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck fordert nun von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf, endlich eingetragene Lebenspartner im Adoptionsrecht gleichzustellen: "Die Bundesregierung ist offenbar süchtig nach Ohrfeigen aus Karlsruhe. Sie stellt sich blind und taub", erklärte der Kölner Abgeordnete.
Bei der Einführung von eingetragenen Partnerschaften im Jahr 2001 wurde die Frage der Adoption ausgeklammert. 2005 erlaubte Rot-Grün schließlich die Stiefkindadoption - Personen in einer Homo-Ehe dürfen also das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren. Inzwischen sprechen sich SPD, FDP, Grüne und die Linkspartei für eine Gleichstellung von Schwulen und Lesben in dieser Frage aus. Nur CDU und CSU lehnen sie weiterhin ab. Zuletzt erklärte Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) kurz vor Weihnachten, dass sich Kinder keine gleichgeschlechtlichen Eltern wünschten und verpartnerten Paaren das Adoptionsrecht deshalb vorenthalten werden solle (queer.de berichtete). (dk/nb)
Links zum Thema:
» Beschluss des Oberlandesgerichts (PDF)















Ja, so scheint es.
Und selbst wenn dann die Ohrfeigen drohen, lässt sich die Regierung gemütlich Zeit, bis sie an die Umsetzung der BFG-Urteile denkt!
...und ich dachte immer, die BFG-Urteile seien verbindlich und schnellstens umzusetzen.....