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  • 27. Januar 2011 48 3 Min.

Der Gleich­behandlungs (Bild: Wiki Commons / Kurt Löwenstein Educational Center International Team / CC-BY-2.0)

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hält das Adoptionsverbot für gleich­geschlechtliche Paare für grundgesetzwidrig - jetzt muss das Bundes­verfassungs­gericht in Karlsruhe entscheiden.

Geklagt hatte ein verpartnertes Paar, das 2002 ein Kind aus Rumänien adoptiert hatte. Die beiden Männer kämpften daraufhin mehrere Jahre dafür, dass sie beide als Elternteile anerkannt werden. Wenige Jahre später entschied das Amtsgericht in Hamburg jedoch, dass Lebenspartner kein Adoptionsrecht besitzen. Eine gemeinsame Adoption sei nur (heterosexuellen) Ehe-Leuten gestattet.

Die Richter des Oberlandesgerichts sehen darin einen Verfassungsbruch: Sie sind in ihrem am Donnerstag bekannt gewordenen Beschluss der Auffassung, dass das Verbot der Adoption gegen den Gleichheitsgrundsatz in der deutschen Verfassung verstößt. Sie beriefen sich dabei auf den nur aus sieben Worten bestehenden Artikel 3, Absatz 1, in dem es heißt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Ohne "sachlich gerechtfertigten Grund" dürfe der Gesetzgeber damit nicht einen Teil der Bevölkerung diskriminieren. Da das Gericht nicht selbst ein Gesetz für verfassungswidrig erklären kann, legte es die Frage dem Bundes­verfassungs­gericht zur Prüfung vor. Dem liegt sie allerdings bereits vor: Das Oberlandesgericht Hamm hatte 2009 noch entschieden, dass eine Sukzessivadoption bei Homo-Paaren nicht erlaubt ist, worauf das Paar in Karlsruhe Beschwerde einlegte.

Vollständige Gleichstellung gefordert

Ehe und Lebenspartnerschaft seien grundsätzlich gleichzustellen, argumentiert das Gericht, was auch im Bereich des Adoptionsrechts gelte. Der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Famile spreche nicht dagegen. Da die Stiefkindadoption bei gleichgeschlechtlichen Paare nicht gegen die Verfassung verstoße, müsse auch ein umfassendes Adoptionsrecht verfassungsgemäß sein.

Für die Kinder sei die sexuelle Orientierung der Eltern ohnehin egal. Studien hätten gezeigt, dass Kinder bei schwulen und lesbischen Paaren nicht schlechter aufwachsen als in anderen Konstellationen. Durch das Adoptionsverbot würde das Kind zudem benachteiligt, weil ihm ein Elternteil rechtlich und finanziell vorenthalten würde. So würde es etwa Erb- und Unterhaltsansprüche verlieren.

Volker Beck: Justizministerin muss handeln


Volker Beck fordert Konsequenzen aus dem Urteil (Bild: Heinrich Böll Stiftung)

Der grüne Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck fordert nun von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf, endlich eingetragene Lebenspartner im Adoptionsrecht gleichzustellen: "Die Bundes­regierung ist offenbar süchtig nach Ohrfeigen aus Karlsruhe. Sie stellt sich blind und taub", erklärte der Kölner Abgeordnete.

Bei der Einführung von eingetragenen Partnerschaften im Jahr 2001 wurde die Frage der Adoption ausgeklammert. 2005 erlaubte Rot-Grün schließlich die Stiefkindadoption - Personen in einer Homo-Ehe dürfen also das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren. Inzwischen sprechen sich SPD, FDP, Grüne und die Linkspartei für eine Gleichstellung von Schwulen und Lesben in dieser Frage aus. Nur CDU und CSU lehnen sie weiterhin ab. Zuletzt erklärte Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) kurz vor Weihnachten, dass sich Kinder keine gleich­geschlechtlichen Eltern wünschten und verpartnerten Paaren das Adoptionsrecht deshalb vorenthalten werden solle (queer.de berichtete). (dk/nb)

-w-

#1 WirZwei
  • 27.01.2011, 12:54h
  • "Die Bundesregierung ist offenbar süchtig nach Ohrfeigen aus Karlsruhe. Sie stellt sich blind und taub", erklärte der Kölner Abgeordnete.

    Ja, so scheint es.

    Und selbst wenn dann die Ohrfeigen drohen, lässt sich die Regierung gemütlich Zeit, bis sie an die Umsetzung der BFG-Urteile denkt!
    ...und ich dachte immer, die BFG-Urteile seien verbindlich und schnellstens umzusetzen.....
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#2 Knueppel
  • 27.01.2011, 13:06h
  • Antwort auf #1 von WirZwei
  • "(...) Und selbst wenn dann die Ohrfeigen drohen, lässt sich die Regierung gemütlich Zeit, bis sie an die Umsetzung der BFG-Urteile denkt! ..."

    Sehen wir uns die schlechten Umfragewerte von Union und FDP an und erinnern wir uns an Merkels Ausspruch, sich künftig mehr auf die "traditonellen Werte" von (heterosexueller) Familie etc. zu konzentrieren (in diesem Zusammenhang ist auch Volker Kauders verbaler Ausfall gegen schwule und lesbische Eltern zu sehen), dann wird deutlich:

    Die Union und die FDP sehen offenbar ihre letzte Chance, bei der nächsten Bundestagswahl an der Macht zu bleiben darin, sich konservativen und reaktionären Kreisen der Gesellschaft (wozu ich auch die Katholische Kirche zähle) anzubiedern und sich als "Hüter" überkommener gesellschaftlicher Modelle (Vater, Mutter, Kind/er - Vater verdient, Mutter macht Haushalt und Kindererziehung, Kinder gehorchen ...) darzustellen.
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#3 Noch ein MarcAnonym
  • 27.01.2011, 13:08h
  • Das ist Spitze!
    Das OLG Hamburg hat meinen Respekt! :D

    Nachdem es mehrere Studien gab, die mit dem Vorurteil, dass Schwule schlechtere Eltern sind, aufgeräumt haben, fällt es anständig-rationalen Menschen nun mal zusehend schwer diese unfaire Diskriminierung aufrecht zu erhalten. ^^

    Spitze vor allen deswegen weil nun die Regierung und andere selbst ernannte "Gegner" von Schwulen (Eltern) nun endlich Argumente vorlegen müssen. :))
    Nun heißt es Farbe bekennen liebe Frau Schröder und Konsorten. ;)

    Man darf gespannt sein!
    Wird das Bundesverfassungsgericht wieder "gelegentlich erheitert" sein, wie bei der Klage gegen die eingetragene Lebenspartnerschaft? ;p
    Damals hat ja der "eher" homophobe Herr Geis (familienpolitischer Sprecher der Union) mit seiner Argumentation für so manche Lacher gesorgt. ;))
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