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- 28. Januar 2011 2 Min.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Bild: RoBi/PD)
Das Bundesverfassungericht hat in einer jetzt bekanntgegebenen Entscheidung vom 11. Januar mit sechs gegen zwei Stimmen Teile des Transsexuellengesetzes aus dem Jahr 1981 gekippt – zur Anerkennung ihres Geschlechts müssen sich Betroffene nun nicht mehr Zwangsoperationen unterziehen.
Bislang mussten Trans-Personen für eine Änderung des Geschlechts in offiziellen Dokumenten eine teure und teilweise gefährliche Geschlechtsanpassung durchführen lassen und eine Fortpflanzungsunfähigkeit erzielt werden. Bei Mann-zu-Frau-Transsexuellen mussten etwa der Penisschaft und die Hoden amputiert sowie weibliche Geschlechtsorgane operativ gebildet werden. Danach muss lebenslang eine Hormontherapie durchgeführt werden.
Mit der Operation sollte dem Gesetz nach "die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit" der Transsexualität unter Beweis gestellt werden. Diesen Zwang haben die Karlsruher Richter nun für unvereinbar mit der Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit erklärt. Viel wichtiger sei es, so argumentierte die Richtermehrheit, "wie konsequent der Transsexuelle in seinem empfundenen Geschlecht lebt und sich in ihm angekommen fühlt".
Geklagt hatte eine 62-Jährige, die mit männlichen äußeren Geschlechtsmerkmalen geboren wurde und als homosexuelle Frau eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen wollte. Zwar durfte sie im Namen der "kleinen Lösung" ihren Vornamen ändern, gilt aber offiziell weiterhin als Mann. Die "große Lösung", also die offizielle Anerkennung als Frau, blieb ihr verwehrt, weil die vom Gesetz her notwendigen operativen Eingriffe nicht vorgenommen worden waren.
Diskriminierungsfreies Leben nicht mehr möglich
Die fehlende Anerkennung hat Konsequenzen für ihr Privatleben: Die Klägerin durfte nicht mit ihrer Partnerin eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, weil diese nur Angehörigen des gleichen Geschlechts geöffnet ist. Würde sie heiraten, würde jedoch offenkundig, dass einer der beiden Frauen transsexuell sei. Nach dem Zwangsouting sei ein unauffälliges und diskriminierungsfreies Leben nicht mehr möglich, argumentierte sie.
Die Vorschriften der "großen Lösung" sind mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt und dürfen bis zum Inkrafttreten einer neuen Regelung nicht mehr angewandt werden.
Bereits vor gut zwei Jahren musste die Bundesregierung mit ihrem Transsexuellengesetz eine Schlappe in Karlsruhe hinnehmen. Damals hat das Bundesverfassungsgericht den Scheidungszwang für verheiratete Transsexuelle bei einer Geschlechtsanpassung gekippt (queer.de berichtete). Seither dürfen Transsexuelle mit ihrem Ehepartner verheiratet bleiben, auch wenn sie nach der Operation eigentlich ein gleichgeschlechtliches Paar wären. Damit musste die deutsche Bundesregierung erstmals gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen. Insgesamt hat Karlsruhe bereits sechs Mal Aspekte des 30 Jahre alten Gesetzes für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. (dk)
Links zum Thema:
» Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes














und wieder einmal muss die politik vom gericht getreten werden, bis endlich nach jahren der ignoranz eine ungerechtigkeit beseitigt wird. sollen wir uns jetzt eigentlich daran gewöhnen, dass politik von gerichten statt von parteien gemacht wird?
da hat sich übrigens auch die vorgängerregierung nicht mit ruhm bekleckert...