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  • 29. Januar 2011 30 4 Min.

Wird die Berichterstattung über den Fall andere Hetzer abschrecken?

Fünf Männer aus Derby, die die Todesstrafe für Homo­sexuelle forderten, könnten wegen Volks­verhetzung verurteilt werden. Großbritannien debattiert, wie weit die Meinungsfreiheit gehen darf.

Von Norbert Blech

Im nordenglischen Derby hat die Staatsanwaltschaft fünf Männer im Alter von 27 bis 44 Jahren wegen Volks­verhetzung angeklagt, zwei bereits im Dezember und drei weitere am Freitag. Sie hatten im letzten Jahr vor einer Moschee und via Post Pamphlete verteilt, in denen die Todesstrafe für Homo­sexuelle gefordert wird. Der erste Gerichtstermin ist am 14. Februar vor einem Magistrates' Court. Sollten die Männer später von einem höheren Strafgericht verurteilt werden, droht ihnen eine Geldstrafe in unbegrenzter Höhe oder bis zu sieben Jahren Haft.

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, ist der Fall der erste, in der Personen wegen Volks­verhetzung aufgrund sexueller Orientierung vor Gericht stehen. Ein entsprechendes Gesetz ("law of inciting hatred on the grounds of sexual orientation") hatte die Regierung erst im letzten Mai verabschiedet, es gilt in England und Wales und ergänzt den "Public Order Act", der zuvor bereits Aufstachelung zum Hass aufgrund von Religion und Herkunft ("reference to colour, race, nationality (including citizenship), or ethnic or national origins") unter Strafe stellte. Der Strafverfolgung in diesen Fällen muss der Generalstaatsanwalt zustimmen.

Mit dem "Public Order Act" aus dem Jahr 1986, der sich zunächst gegen Hooligans richtete, lässt sich aber auch niedrigschwelliger und allgemein Hetze verfolgen. Anfang 2010 war ein amerikanischer Priester in Glasgow wegen einer homophoben Äußerung zu einer Geldstrafe verurteilt worden, er hatte gesagt, dass Schwule den "Zorn Gottes" spüren würden. Im Dezember wäre es beinahe zu einem weiteren Gerichtsverfahren gekommen, als die Polizei in Workington (Cumbria) einen christlichen Straßenprediger verhaftete und anklagte, der (lediglich) Homosexualität als Sünde bezeichnet hatte - im Gespräch mit einem Verbindungsbeamten der Polizei zur LGBT-Szene. Doch die Behörden machten später einen Rückzieher und zahlten dem Prediger eine Entschädigung von 7.000 britischen Pfund. Der Fall wurde breit in den Medien diskutiert. Wie weit darf - und muss - Meinungsfreiheit gehen?

Debatte um Meinungsfreiheit


Peter Tatchell (M.)

"Ich hätte ihm (dem Prediger) vorgeschlagen, zu seiner Verteidigung vor Gericht zu erscheinen", schrieb der britische Schwulenaktivist Peter Tatchell in einer langen Erörterung zu dem Fall. Als Vertreter von Free Speech sei er schockiert von dem Vorfall. Die Meinung des Predigers sei zweifellos homophob und gehöre mit Gegenargumenten angegriffen, sie sei aber weder aggresiv, bedrohend oder einschüchternd gewesen und hätte nicht verfolgt gehört.

"Genauso wie wir Homo­sexuellen das Recht haben sollten, Religion zu kritisieren, sollten Gläubige das Recht haben, Homosexualität zu kritisieren", so Tatchell weiter. Intolerante Ansichten sollten mit Debatte und Protest beantwortet werden, nicht mit Kriminalisierung. Er selbst setzt auf Gegenproteste: Erst am letzten Wochenende versuchte er mit Druck auf die Manager, eine Versammlung von u.a. homophoben Islamisten in einem Ibis-Hotel in London zu verhindern.

Wer sich problematisch gegenüber einer Personengruppe äußert, kann in Großbritannien ohnehin schnell Probleme außerhalb des Strafrechts bekommen. Im Berufsleben sind entsprechende Sprüche längst verpönt, erst letzte Woche musste zwei prominente Mitarbeiter von Sky Sports gehen, weil sie sich, nicht öffentlich, sexistisch geäußert hatten. Auch homophobe Sprüche können Politiker oder Prominente in die Bredouille bringen.

Tatchell schrieb aber auch, dass Meinungen strafrechtlich verurteilt werden können und sollen: bei Drohungen, Anstiftung zum Hass und schweren Verleumdungen, was wohl den Fall aus Derby umfassen würde. Auch die britische Homo-Organisation Stonewall hielt die Aktion gegen den Straßenprediger für übertrieben, lobte aber die Anklage gegen die fünf Männer.

"Flugblätter wie diese schaffen Angst und entzünden Hass und Gewalt gegenüber Schwulen", sagte Stonewall-Chef Ben Summerskill. "Wir begrüßen die Entscheidung des Generalstaatsanwalts, die Männer vor Gericht zu bringen."

Kaum Verfolgung in Deutschland


Ein Wahlkampfplakat der NPD, juristisch wohl nicht relevant

In Deutschland ist, aus einem anderen Geschichtsverlauf heraus, Volks­verhetzung längst strafbar. Trotz immer neuer Initiativen wird der Punkt sexuelle Orientierung jedoch weiter nicht im Gesetz besonders berücksichtigt, Strafverfahren gegen tatsächlich hetzende Politiker oder Musiker werden deswegen in der Regel eingestellt. Bekannt ist eigentlich nur eine Verurteilung zu einer Geldstrafe für einen Vertreter der rechtsradikalen Wählerinitiative "Pro München", der gegen die Koordinierungsstelle für gleich­geschlechtliche Lebensweisen gewettert hatte (queer.de berichtete).

Weitere Verurteilungen gab es, weil nicht nur Schwule betroffen waren. So wurde 2001 ein junger Dormunder Ratsherr vom Landgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte auf einer Veranstaltung gesagt, man müsse Schwule vergasen wie die Juden. Eine Bewährungsstrafe erhielt auch der Sänger des rechtsradikalen Songs "Diese Kugel ist für Dich", eine musikalische Todesdrohung gegen prominente Vertreter von Minderheiten, darunter Schwule und Lesben. Der Song ist im Internet immer noch vorhanden und so richtig schützen konnte der Staat mit dem Volks­verhetzungsparagrafen niemanden. Staatliches Versagen zeigte sich in dem Fall aber an anderer Stelle: An Produktion und Vertrieb des Albums waren vor allem V-Männer und Geldmittel des Verfassungsschutz beteiligt, was sich zudem strafmildernd auswirkte.

-w-

#1 HannibalEhemaliges Profil
  • 29.01.2011, 14:33h
  • Verknacken!
    Wäre eine tolle Abschreckung für Katholen und andere Schweine!
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#2 alexander
#3 jojoAnonym
  • 29.01.2011, 15:39h
  • pamphlete vor einer moschee verteilt - es liegt also nahe, einen muslimisch-religiösen hintergrund zu vermuten. ich fände es wichtig ,die ideologischen motivation so einer tat auch konkret zu benennen. es dürfte ja unwahrscheinlich sein, dass die angeklagten selber sich hierzu nicht geäußert hätten - wieso wird das also nicht veröffentlicht?
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