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- 02. Februar 2011 3 Min.

Zwei Männer und kein Baby
Ein belgisches Paar kämpft um seinen zweijährigen Sohn. Samuel lebt in einem Waisenhaus in der Ukraine, weil die Botschaft ihm keinen Pass austellen will.
Von Norbert Blech
Der Traum von einem gemeinsamen Kind hat sich für ein schwules Paar aus Brüssel zu einem Alptraum entwickelt - erst recht für den mittlerweile über zweijährigen Sohn Samuel. Peter Meurrens (37) and Laurent Ghilain (27) sind nach belgischem Recht verheiratet und haben demzufolge auch ein Adoptionsrecht - doch die Behörden weisen homosexuellen Paaren so gut wie nie Kinder zu.
Die Männer, die in Lodève in Südfrankreich leben, entschieden sich für die Option einer Leihmutter, vermittelt über eine Webseite. Am 24. November 2008 wurde Samuel in der Ukraine geboren, nach einer künstlichen Befruchtung der Mutter mit dem Sperma von Laurent. Wie vereinbart gab die Frau das Kind nach der Geburt an das schwule Paar ab, zusammen mit einer Geburtsurkunde, in der Laurent als Vater vermerkt ist.
Doch die belgische Botschaft in Kiew weigerte sich, das Dokument anzuerkennen und dem Kind einen belgischen Pass auszustellen. Da Laurent mit einem Mann verheiratet sei, gebe es Zweifel an der Vaterschaft, begründete der Konsul die Entscheidung zunächst. Zudem sei eine Leihkindmutterschaft nach belgischem Recht zwar nicht verboten, aber auch nicht legal - und damit in den Behörden nicht vorgesehen.
So entschied sich das Paar zunächst, ohne Kind in die Heimat zurückzukehren und Samuel vor Ort in eine Pflegefamilie zu geben. Während Peter und Laurent vor Gericht zogen und in zwei Instanzen verloren, trotz DNA-Beweisen der Vaterschaft, hatte die Pflegefamilie nach einem Jahr genug und drohte dem Paar, das Kind anonym auf die Straße zu setzen oder in ein Pflegeheim zu geben.
Worauf das Paar einen Plan hegte: Eine Freundin sollte Samuel über die polnische Grenze schmuggeln. Sie wurde entdeckt, verhaftet und wegen Kinderhandels angeklagt. Peter und Laurent gelang es, sie vor einer Gefängnisstrafe zu bewahren. Aber Samuel landete in einem Waisenhaus und blieb dort.
Zwischenlösung in Sicht?

Samuel in seinem Waisenhaus, eingefangen vom Sender één
Intern geben sich die Behörden in Brüssel und Kiew gegenseitig die Schuld, offiziell bleiben sie bei der (auch vor Gericht vorgebrachten) Haltung, dass sie machtlos sind, solange es keine gesetzliche Regelung gibt. Damit ist vorerst nicht zu rechnen, zumal die Parteien des Landes seit Monaten unfähig zu einer Regierungsbildung sind. Laurent und Peter wollen weiterklagen, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Wieviel Diskriminierung steckt in der Sache? Bei einem heterosexuellen Paar aus Antwerpen, das ebenfalls ein Kind durch eine ukrainische Leihmutter austragen ließ, hatten die Behörden unter gleichen Umständen keine Probleme gemacht, berichtet Peter auf einer Facebook-Kampagnenseite zur Unterstützung des Paares. Dort berichtet ein User von einem weiteren Fall, in dem sogar Zwillingskinder eines gleichgeschlechtlichen Paares in der Ukraine "feststecken" sollen.
Es gibt auch eine Seite mit einer Online-Petition, die recht kurz gehalten ist und der Sache vielleicht nicht sonderlich helfen wird. Die Entscheidung, Öffentlichkeit und Medien einzubeziehen, ist Peter und Laurent nicht leicht gefallen, sie scheint aber, nach einem wohlwollenden und das Waisenhaus in fast zu traurigen Bildern zeigenden Bericht des Senders één, Bewegung in die Sache gebracht zu haben.
Der letzte Stand ist, dass das Waisenhaus keine Bedenken hat, das Kind an die beiden Männer zu übergeben, was es am Montag getan hat. Nun wollen Peter und Laurent mit einem Anwalt bei der belgischen Botschaft ein Touristenvisum für Samuel beantragen. Ob das klappt, ist unklar. Klar ist beiden Männern, dass das nur ein Zwischenschritt in einem langen Kampf sein wird.
Nachtrag, 7.2.: Die belgische Botschaft hat ein Touristenvisum verweigert.















Sie hat Angst sie könnte ihm schlimmeres antun und wendet sich an das Jugendamt ( 2.Video), welches nicht reagiert.
www.youtube.com/watch?v=Xx8M0axJhe0
www.youtube.com/watch?v=6AxeNcIQylg
Bei homosexuellen Paaren reicht die Tatsache aus das beide Elternteile das gleiche Geschlecht haben bis die europäischen Jugendämter aktiv werden.