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- 03. Februar 2011 2 Min.

Nebenwirkungen von Medikamenten können vielfältig sein (Bild: Sam_catch / flickr / by-nd 2.0)
Ein 51-jähriger Franzose hat den britischen Pharmakonzern GlaxoSmithKline verklagt, weil ein Medikament ihn angeblich sex- und spielsüchtig gemacht haben soll.
Didier Jambart, verheiratet und Vater zweier Kinder, behauptet mit seiner Klage vor einem französischen Gericht, er habe seit 2003 das Medikament Requip genommen, das gegen Parkinson eingesetzt wird. Bei ihm habe es aber zu unerwarteten Nebenwirkungen geführt. So habe er eine Spielsucht entwickelt und Schulden in Höhe von 130.000 Euro aufgebaut. In Folge brauchte er das Ersparte der Familie auf und begann sogar, seine Familie und Freunde zu bestehlen.
Zudem sei er süchtig nach homosexuellem Sex geworden, den er über das Internet suchte. Seine "riskanten sexuellen Abenteuer" hätten auch dazu geführt, dass er vergewaltigt wurde, sagte sein Anwalt der Nachrichtenagentur AFP. Zugleich habe er eine Vorliebe für Crossdressing entwickelt.
Kein Einzelfall?
Das für den Familienmann unerklärliche Verhalten habe aufgehört, als er das Medikament 2005 absetzte. Von GlaxoSmithKlein fordert er vor Gericht einen Schadenersatz in Höhe von 450.000 Euro, weil der Konzern nicht auf die Nebenwirkungen hingewiesen habe. Laut Jamberts Anwalt mache dies GSK erst seit 2006. Wegen der fehlenden Information hat er auch seinen Neurologen verklagt.
Jambart, der in seinem Beruf beim Verteidigungsministerium degradiert wurde und seit der Zeit an einem psychologischen Trauma leidet, ist allerdings kein Einzelfall. Auch in Großbritannien haben mehrere Parkinson-Kranke Gerichtsverfahren eingeleitet, nachdem sie ähnliche Medikamente einnahmen und ebenfalls eine Spielsucht entwickelten.
Erste Berichte über entsprechende Nebenwirkungen tauchten bereits 2003 auf. Die amerikanischen National Institutes of Health warnen, dass Medikamente wie Requip zu unerwarteten Süchten führen können, darunter Spielsucht. GlaxoSmithKline wollte sich französischen und englischen Medien gegenüber nicht zu dem Rechtsstreit äußern. (nb)














