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- 05. Februar 2011 3 Min.

Hat Michael Kempter gelogen? Manfred Amerell hat dem Gericht 150 SMS-Nachrichten sowie rund 250 Emails des jungen Schiedsrichters an ihn vorgelegt
Der Rosenkrieg zwischen dem ehemaligen Schiedsrichter-Funktionär Manfred Amerell und seinem einstigen Zögling Michael Kempter geht in eine neue Runde.
Von Carsten Weidemann
Am 10. Februar wird es spannend: Gleich zwei deutsche Gerichte beschäftigen sich mit dem delikaten Schiedsrichterskandal im Deutschen Fußball-Bund (DFB). Und wie es scheint, wird an diesem Donnerstag sogar noch mehr schmutzige Wäsche gewaschen als schon zuvor. Die Richter sollen sich sogar mit schwarzen Netzstrümpfen mit Rüschen sowie Tangas befassen, die der ehemalige DFB-Referee Michael Kempter laut "Express" in einem Tresorfach deponiert gehabt haben soll.
Anlass ist die Zivilklage des einstigen Schiedrichter-Funktionärs Manfred Amerell gegen Kempter vor dem Landgericht Hechingen. Amerell hat den inzwischen suspendierten Referee wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte auf 150.000 Euro Schadenersatz verklagt. Kempter selbst hatte die Affäre vor einem Jahr ins Rollen gebracht, als er behauptete, Amerell habe ihn sexuell genötigt. Amerell beteuerte dagegen, zwischen ihm und dem Schiedsrichter habe eine "intensive private Freundschaft" bestanden, bei der nichts gegen den Willen des anderen geschehen sei.
Um dies zu beweisen, soll Amerell dem Landgericht Hechingen rund 150 SMS-Nachrichten sowie rund 250 Emails vorgelegt haben, die Kempter zwischen 2007 und 2009 an Amerell versandte - inklusive der Info über die schwarzen Netzstrümpfe mit Rüschen. Von Zwang oder psychischem Druck könne in der Beziehung der beiden Männer keine Rede sein. Amerell scheint fest entschlossen, seinen beschädigten Ruf wiederherzustellen und Kempter als Lügner zu entlarven. Die Glaubwürdigkeit der einstigen Schiedsrichterhoffnung hat im Laufe der Affäre bereits deutlich gelitten. So erklärte Michael Kempter in Interviews, er sei nicht schwul, räumte jedoch in Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft ein, seit zehn Jahren homosexuelle Beziehungen gehabt zu haben.
Zweiter Prozess: Manfred Amerell gegen Theo Zwanziger

Ex-DFB-Funktionär Manfred Amerell ist fest entschlossen, seinen beschädigten Ruf wiederherzustellen
Der zweite Prozess am 10. Februar findet vor dem Münchner Oberlandesgericht statt. Dort wird die juristische Auseinandersetzung zwischen Amerell und DFB-Chef Theo Zwanziger fortgesetzt. Dabei geht es um den von Zwanziger geäußerten Vergleich der Schiedsrichteraffäre mit Missbrauchs-Vorfällen in der katholischen Kirche.
Vor demselben Gericht ist Manfred Amerell allerdings erst Anfang der Woche in letzter Instanz mit dem Versuch gescheitert, Zwanziger gerichtlich zu untersagen, öffentlich von einer Amtspflichtverletzung zu sprechen. Die Äußerung, dass Amerell in seiner Funktion als Mitglied des DFB-Schiedsrichterausschusses über Jahre seine Amtspflichten verletzt habe, sei "sachlich gerechtfertigt" und "rechtmäßig", befand das Gericht.
"Für den DFB konnte es nie um eine Bewertung der persönlichen Situation zwischen Manfred Amerell und Michael Kempter gehen, sondern immer einzig und allein um die für uns entscheidende Frage, ob Herr Amerell in der ihm vom Verband übertragenen Funktion seine Amtspflichten verletzt hat", erklärte dazu DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach. Er wies darauf hin, dass er "nicht abschließend prüfen kann, was zwischen Manfred Amerell und Michael Kempter vorgefallen und von wem etwas ausgegangen ist". Diese Klärung sei "einzig Aufgabe der Zivil- und Strafgerichte". Erst wenn diese Urteile vorliegen bzw. durch die Schiedsrichterkommission des DFB bewertbar sind, könne über mögliche Pflichtverletzungen und die weitere Schiedsrichter-Laufbahn von Michael Kempter entschieden werden.
Der DFB hat in der Schiedsrichter-Affäre eine höchst unglückliche Figur gemacht: So stelle sich der Verband vorschnell hinter den jungen Schiedsrichter und drängte Amerell praktisch aus dem Amt. Im Mai 2010 stellte die Staatsanwaltschaft Augsburg das Ermittlungsverfahren gegen den Ex-Funktionär jedoch ein. Es gebe "keine ausreichenden Anhaltspunkte" für sexuelle Nötigung.










aber nicht schwul
na dann
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