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- 09. Februar 2011 2 Min.

Die NPD konnte bei der Kommunalwahl 2009 in Dortmund 0,9 Prozent der Stimmen erzielen - und erhielt damit einen Sitz im Stadtrat (Bild: xtranews.de / flickr / by 2.0)
Der Dortmunder NPD-Ratsherr Axel Thieme ist am Dienstag wegen eines gewalttätigen Übergriffs auf einen CSD-Besucher zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt worden.
Der Amtsrichter sah es nach einer mehr als zweistündigen Verhandlung als erwiesen an, dass sich Thieme am 29. August 2009 der Körperverletzung schuldig gemacht hat. Der 61-Jährige hatte damals am Rande des CSDs Wahlkampf für die anstehende Kommunalwahl gemacht. Dabei hatte er gezielt einen Studenten angegriffen und mit einem Schlag ins Gesicht dessen Brille zertrümmert. Das Opfer erlitt eine leichte Gehirnerschütterung und Hautverletzungen durch Glassplitter.
Der Student, der sich mit Freunden zum CSD traf, hatte Thieme und andere NPD-Mitglieder beim Verteilen von Flugblättern beobachtet. "Nach unseren Erfahrungen von der Demo am 1. Mai wollten wir die ein bisschen im Auge behalten", sagte er nach Angaben der WAZ. Er und seine Freunde hätten in gebührendem Abstand die Rechten "begleitet". Ohne Vorwarnung habe ihm Thieme vor dem Hauptbahnhof dann einen Kopfstoß versetzt und mit der Faust ins Gesicht geschlagen.
NPD: "Schrille Truppe" griff brave NPD-Wahlkämpfer an
Dagegen sieht Thieme sich als Opfer und beschreibt das Verfahren als "politischen Schauprozess nach DDR-Muster". Er sei beim CSD ins Visier der "schwul-lesbischen Antifa-Aktivisten" geraten und wollte den "offensichtlichen Rädelsführer" zur Rede stellen, erklärte die NPD Dortmund. Als die "schrille Truppe" immer bedrohlicher wurden, habe er in der "eindeutigen Notwehrsituation mit einem Befreiungsschlag" versucht, den "Angriff" abzuwehren. Unabhängige Zeugen konnte diese Version nicht bestätigen.
Thieme muss nun neben der Geldstrafe auch die Gerichtskosten und die Auslagen für die fünf Zeugen zahlen. Er hat bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Vor dem Prozess hatte er bereits Einspruch gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft eingelegt, sie hatte ihm 40 Tagessätze zu je 30 Euro aufbrummen wollen. (dk)











Gewalt gegen Schwule gibt's,
wenn nicht zum Null-,
dann zum Billigtarif !
Wie lange noch lassen wir zu, dass Deutschland als einziges Land in West- und Nordeuropa den Straftatbestand des Hassverbrechens ignoriert???