https://queer.de/?13658
- 09. Februar 2011 3 Min.

Ausschusssaal im Paul-Löbe-Haus
Schwule und Lesben bleiben weiterhin Diskriminierte zweiter Klasse: Mit der Mehrheit der schwarz-gelben Regierungskoalition gab der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags am Mittwoch die Empfehlung ab, das Merkmal "sexuelle Identität" nicht in den Diskriminierungsschutz des Grundgesetzes aufzunehmen.
Entsprechende Ergänzungsanträge zum Artikel 3 des Grundgesetzes hatten alle drei Oppositionsparteien eingebracht (SPD: Drucksache 17/472, Linksfraktion: 17/254, Bündnis 90/Die Grünen 17/88). Satz 3 besagt bislang, dass Menschen nicht aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihres Glaubens und ihrer Weltanschauung diskriminiert werden dürfen, seit 1994 ist auch das Merkmal Behinderung in den Katalog aufgenommen.
Am Mittwoch entschied zudem der Familienausschuss des Bundestags gegen einen Antrag der Grünen, der die Stärkung schwuler und lesbischer Jugendlicher zum Ziel gehabt hatte - und bereits in erster Lesung im Bundestag auf Desinteresse von Schwarz-Gelb stieß (queer.de berichtete). Das Merkmal "sexuelle Orientierung" blieb bereits bei der vor wenigen Wochen im Parlament beschlossenen Reform des §130 StGB (Volksverhetzung) außen vor (queer.de berichtete). Danach entschied sich der Rechtsausschuss noch gegen Änträge der Linken und der SPD auf eine Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe bzw. einer Öffnung dieser (queer.de berichtete).
Schutz nur teilweise
Von Seiten der Regierung wird argumentiert, eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes habe reine Symbolwirkung. In der Tat haben Schwule und Lesben durch das Antidiskriminierungsgesetz - und durch Europarecht - bereits einen gewissen Schutz vor Diskriminierung. Doch er weist Lücken auf. Er gilt etwa nur teilweise im Arbeitsrecht, wo es eine große Ausnahme für kirchliche Arbeitgeber gibt, und nicht für den Staat. Hat die Nicht-Diskriminierung Verfassungsrang, verschieben sich auch Abwägungsurteile deutscher Gerichte zugunsten von Schwulen und Lesben.
Der LSVD, der mit der Kampagne "Artikel 3" die Gesetzesinitiativen unterstützt hat, weist zudem darauf hin, dass Schwule und Lesben derzeit - in der Theorie - nicht vor einem gesellschaftlichen Backlash geschützt sind. Denn das Recht auf freie Entfaltung könne nach Artikel 2, Abs. 1 des Grundgesetzes weiterhin durch Verweis auf Sitten beschränkt werden. So hatte das Bundesverfassungsgericht argumentiert, als es 1957 den Paragraphen 175 des Strafgesetzbuches bestätigte.
Nur Symbolwirkung?
Das nun drohende Scheitern der Artikel-3-Initiative war bereits im letzten Januar abzusehen, als die Gesetzentwürfe in erster Lesung im Bundestag debattiert wurden (queer.de berichtete). Die Verfassung sei völlig ausreichend und kein "Versandhauskatalog politischer Wünsche", sagte der CDU-CSU-Abgeordnete Stephan Harbarth. "Eine bloß symbolische Wirkung reicht uns nicht für eine Operation am offenen Herzen", pflichtete ihm der FDP-Abgeordnete Marco Buschmann bei.
Das Abstimmungsverhalten der Koalition im Rechtsausschuss sei enttäuschend und zeige einmal mehr, "dass der Schutz von Minderheiten bei Schwarz-Gelb keinen hohen Stellenwert geniesst", sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Christine Lambrecht am Mittwoch. "Die sexuelle Identität eines Menschen kann und darf kein Anlass für Benachteiligungen sein. Das müssen wir auch im Grundgesetz deutlich machen und Artikel 3 Absatz 3 ist dafür genau der richtige Platz." (nb)
Links zum Thema:
» Artikel-3-Kampagne des LSVD















Die FDP zeigt wieder mal ihr wahres Gesicht!