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- 12. Februar 2011 2 Min.

Rot-grüne Handschrift: Seit Juli 2010 führen SPD-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (rechts) und ihre grüne Stellvertreterin Sylvia Löhrmann die Geschicke von NRW (Bild: gruenenrw / flickr / by-sa 2.0)
Die rot-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf zur beamtenrechtlichen Gleichstellung von Lesben und Schwulen vorgelegt.
Der vorliegende Entwurf beabsichtigt, dass Beamte, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, ihren verheirateten Kollegen komplett gleichgestellt werden. Dies betrifft insbesondere die Hinterbliebenenversorgung sowie den Familienzuschlag, der selbst verheirateten Kinderlosen zusteht. Im Falle des Familienzuschlags führt dies zu Mindereinahmen bei verpartnerten Schwulen und Lesben in Höhe von zirka 110 Euro pro Monat.
In anderen Bereichen wie der Beihilfe (Krankenversicherung) waren verpartnerte Beamte bereits von der früheren rot-grünen Regierung unter Ministerpräsident Peer Steinbrück (SPD) gleichgestellt worden. Sachgebiete wie der Familienzuschlag gingen erst mit der Föderalismusreform 2006 in den Kompetenzbereich der Bundesländer über. Die schwarz-gelbe Koalition unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU), die von 2005 bis Juli 2010 im Amt war, sah keinerlei Notwendigkeit für eine weitergehende Gleichstellung.
Rückwirkende Gleichstellung zum 3. Dezember 2003
Die neue Regelung soll nach dem Willen von SPD und Grünen rückwirkend zum 3. Dezember 2003 in Kraft treten. Damit wurde eine wesentliche Forderung des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) erfüllt. Das NRW-Finanzministerium hatte ursprünglich nur eine rückwirkende Gleichstellung zum 1. Januar 2005 angekündigt (queer.de berichtete). Am 3. Dezember 2003 war die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie in Kraft getreten, die Diskriminierung auch aufgrund der sexuellen Ausrichtung verbietet.
Die Mehrausgaben für das Jahr 2011 werden im Gesetzentwurf mit ca. 10,3 Mio. Euro angegeben. Davon entfallen allein 8,3 Mio. Euro auf die Nachzahlungen für die Jahre 2003 bis 2010.
In NRW sind SPD und Grüne auch auf eine Stimme von den Oppositionsparteien CDU, FDP oder Linke angewiesen, da sie über keine absolute Mehrheit im Düsseldorfer Landtag verfügen. (cw)
Links zum Thema:
» Gesetzentwurf der Landesregierung als PDF (Drucksache 15/126)














