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- 13. Februar 2011 4 Min.
Pornostudios ließen Seiten mit schwulen Torrents überwachen
Zwei amerikanische Pornolabels verklagen BitTorrent-Nutzer. Das weckt Fragen.
Von Norbert Blech
Die schwulen Porno-Labels Lucas Entertainment und Corbin Fisher gehen in diesen Wochen, vor allem in Amerika, gegen zahlreiche Nutzer von Torrent-Tauschbörsen vor, die ihre Werke ohne Erlaubnis verbreitet haben sollen.
In einem Fall verglich sich Lucas Entertainment außergerichtlich mit einem Mann auf einen Schadensersatz in Höhe von 250.000 US-Dollar, er soll Medienberichten zufolge Erst-Uploader gewesen sein. Beide Firmen wollen aber auch "kleine Fische" vor Gericht bringen, die einen der zahlreich protokollierten Pornostreifen vor allem runterluden und dabei nur kurzzeitig mitverteilten.
Während ein solches Vorgehen generell umstritten ist, stellt das amerikanische Schwulenblog "Queerty" eine weitere, berechtigte Frage, die bislang nicht diskutiert wurde: Führt ein solches Vorgehen zum Zwangs-Outing von schwulen Teenagern? Und verträgt sich das mit den Zielen schwuler Firmen?
Gerade Teenager, die nie genug Geld hätten (und erst Recht keine Kreditkarte, um "legalen" Porno zu bezahlen), wären von dem Vorgehen betroffen, so "Queerty". Denn die Schreiben der Anwälte landen bei den Anschlussinhabern, sprich: den Eltern. Sind diese vielleicht nicht überrascht, dass der Sohnemann eine Tauschbörse nutzte, könnten sie es von den Titeln der Werke hingegen sein. Abgemahnt wurden unter anderem "Connor Fucks Ryan" oder "Jude Fucks Austin". Auch manche Ehefrau könnte so vom Doppelleben ihres Mannes erfahren.
Karlsruhe: IP-Adressen nicht schützenswert
Das Problem stellt sich auch in Deutschland, wo bereits einige Pornolabels Abmahnungen verschickten (mehr dazu, auch wie man darauf reagieren sollte, u.a. in diesem Bericht). Der Download von Copyright-geschützten Dateien ist zwar in Deutschland nicht mehr legal, führt aber in der Praxis so gut wie nie zu einer strafrechtlichen Verfolgung. Problematisch ist der gleichzeitige Upload - neben dem Copyright-Bruch stellt sich auch die Frage der Zugänglichkeitsmachung von Pornographie. Der Upload erzeugt zudem einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch.
Die Praxis sieht derzeit, verkürzt, so aus: Eine von den Copyright-Inhabern beauftragte Firma protokolliert die IP-Adressen, die eine Datei tauschen. Anwälte gehen dann zu einem Gericht, das, unter bestimmten Voraussetzungen wie einer gewissen Aktualität des Werks, den Beschluss an den Provider erlässt, die Daten des Anschlussinhabers herauszugeben. Es folgt die Abmahnung, alles zusammengerechnet kann sie in Deutschland in den meisten Fällen zwischen 500 und 1.000 Euro kosten.
Diese Praxis war rechtlich umstritten, steht seit letztem Frühjar aber auf recht stabilen Füßen: In seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass Datenschutz in vielen Fällen wichtiger ist als eine effektive Strafverfolgung. Es hat aber eine überraschende wie zum Tenor des Resturteils widersprüchliche Ausnahme gemacht: Provider dürfen über einen längeren Zeitraum speichern, wer mit welcher IP-Adresse wann online war. Und die Daten des dadurch ermittelbaren Anschlussinhabers aufgrund der unterschiedlichsten Gründe weitergeben.
Auch wenn es in dem Urteil nicht um Zivilrechtsansprüche ging: die Verbindung der IP-Adresse zum jeweiligen Nutzer hält das Gericht nicht für schützenswert. Begründung: Nur mit der IP-Adresse lasse sich kein Persönlichkeitsprofil erstellen. Das Beispiel der Porno-Abmahnungen zeigt: das könnte zu kurz gedacht sein. (Und andere Fälle sind denkbar, etwa die Logfile-Auswertung einer schwulen Dating-Seite wegen vermeintlicher Kinderpornopraphie. Schnell hätten die Behörden eine Liste von Tausenden Schwulen, denn die Adressen können sie sich ohne Richtervorbehalt bei den Providern besorgen.)
Außergerichtliche Nötigung

Studios wie Corbin Fisher bieten junge Modelle und wecken damit auch jugendliche Neugier
Dem Studio Corbin Fisher war das Problem des Zwangsoutings wohl bewusst, es bot im Januar eine "Amnestie" an: Wer sich in den zwei Wochen bis zum 8. Februar freiwillig bei ihnen meldete und 1.000 US-Dollar bezahlte, musste nicht mehr mit Verfolgung rechnen. Was angesichts der Outing-Problematik den Beigeschmack einer Nötigung hat.
Weiteres Problem, auf das "Queerty" hinweist: Teenager haben mal nicht eben 1.000 Dollar zur Verfügung, um ein unfreiwilliges Coming-out abzuwenden. "Eine verstehbare wirtschaftliche Entscheidung (der Kampf gegen Filesharer) wird ohne Zweifel zur Verfolgung der gleichen Mitglieder der LGBT-Community führen, die diese Firmen erreichen wollen. Das wird nicht gut aufgenommen werden", kommentiert Queery.
Nachtrag: In einer früheren Version dieses Textes hieß es, der reine Download aus Tauschbörsen sei legal. Das ist, seit der letzten Urheberrechtsnovelle, so nicht richtig. Der Download eines geschützten Werkes kann in der Theorie bestraft werden wie jeder geringfügige Bruch eines Copyrights. In der Praxis hingegen haben beispielsweise die Inhaber der Urheberrechte nur einen Auskunftsanspruch gegen die Provider, wenn in gewerblichem Maße getauscht wird - was bedeutet, das mind. ein aktuelles Werk auch zum Tausch angeboten, also upgeloaded wird. (nb)















macht der nicht striptease für massaker?
gestern gelesen: "Michael Lucas can take his pimp money and his view of Egypt and go to hell. ..."
off topic
(so halt, gerade bei wdr, west.art talk, bettina böttinger:
exakt um 12.00 uhr, michael lüders, nahostexperte und publizist:
reporter von al jezeera und al arabia wurden umarmt. sie berichteten, dass muslimbrüder dort [tahrir-square] zusammenmit homosexuellen vor freude tanzten.)