Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?13682

Pornostudios ließen Seiten mit schwulen Torrents überwachen

Zwei amerikanische Pornolabels verklagen BitTorrent-Nutzer. Das weckt Fragen.

Von Norbert Blech

Die schwulen Porno-Labels Lucas Entertainment und Corbin Fisher gehen in diesen Wochen, vor allem in Amerika, gegen zahlreiche Nutzer von Torrent-Tauschbörsen vor, die ihre Werke ohne Erlaubnis verbreitet haben sollen.

In einem Fall verglich sich Lucas Entertainment außergerichtlich mit einem Mann auf einen Schadensersatz in Höhe von 250.000 US-Dollar, er soll Medienberichten zufolge Erst-Uploader gewesen sein. Beide Firmen wollen aber auch "kleine Fische" vor Gericht bringen, die einen der zahlreich protokollierten Pornostreifen vor allem runterluden und dabei nur kurzzeitig mitverteilten.

Während ein solches Vorgehen generell umstritten ist, stellt das amerikanische Schwulenblog "Queerty" eine weitere, berechtigte Frage, die bislang nicht diskutiert wurde: Führt ein solches Vorgehen zum Zwangs-Outing von schwulen Teenagern? Und verträgt sich das mit den Zielen schwuler Firmen?

Gerade Teenager, die nie genug Geld hätten (und erst Recht keine Kreditkarte, um "legalen" Porno zu bezahlen), wären von dem Vorgehen betroffen, so "Queerty". Denn die Schreiben der Anwälte landen bei den Anschlussinhabern, sprich: den Eltern. Sind diese vielleicht nicht überrascht, dass der Sohnemann eine Tauschbörse nutzte, könnten sie es von den Titeln der Werke hingegen sein. Abgemahnt wurden unter anderem "Connor Fucks Ryan" oder "Jude Fucks Austin". Auch manche Ehefrau könnte so vom Doppelleben ihres Mannes erfahren.

- Werbung -

Karlsruhe: IP-Adressen nicht schützenswert

Das Problem stellt sich auch in Deutschland, wo bereits einige Pornolabels Abmahnungen verschickten (mehr dazu, auch wie man darauf reagieren sollte, u.a. in diesem Bericht). Der Download von Copyright-geschützten Dateien ist zwar in Deutschland nicht mehr legal, führt aber in der Praxis so gut wie nie zu einer strafrechtlichen Verfolgung. Problematisch ist der gleichzeitige Upload - neben dem Copyright-Bruch stellt sich auch die Frage der Zugänglichkeitsmachung von Pornographie. Der Upload erzeugt zudem einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch.

Die Praxis sieht derzeit, verkürzt, so aus: Eine von den Copyright-Inhabern beauftragte Firma protokolliert die IP-Adressen, die eine Datei tauschen. Anwälte gehen dann zu einem Gericht, das, unter bestimmten Voraussetzungen wie einer gewissen Aktualität des Werks, den Beschluss an den Provider erlässt, die Daten des Anschlussinhabers herauszugeben. Es folgt die Abmahnung, alles zusammengerechnet kann sie in Deutschland in den meisten Fällen zwischen 500 und 1.000 Euro kosten.

Diese Praxis war rechtlich umstritten, steht seit letztem Frühjar aber auf recht stabilen Füßen: In seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass Datenschutz in vielen Fällen wichtiger ist als eine effektive Strafverfolgung. Es hat aber eine überraschende wie zum Tenor des Resturteils widersprüchliche Ausnahme gemacht: Provider dürfen über einen längeren Zeitraum speichern, wer mit welcher IP-Adresse wann online war. Und die Daten des dadurch ermittelbaren Anschlussinhabers aufgrund der unterschiedlichsten Gründe weitergeben.

Auch wenn es in dem Urteil nicht um Zivilrechtsansprüche ging: die Verbindung der IP-Adresse zum jeweiligen Nutzer hält das Gericht nicht für schützenswert. Begründung: Nur mit der IP-Adresse lasse sich kein Persönlichkeitsprofil erstellen. Das Beispiel der Porno-Abmahnungen zeigt: das könnte zu kurz gedacht sein. (Und andere Fälle sind denkbar, etwa die Logfile-Auswertung einer schwulen Dating-Seite wegen vermeintlicher Kinderpornopraphie. Schnell hätten die Behörden eine Liste von Tausenden Schwulen, denn die Adressen können sie sich ohne Richtervorbehalt bei den Providern besorgen.)

Außergerichtliche Nötigung


Studios wie Corbin Fisher bieten junge Modelle und wecken damit auch jugendliche Neugier

Dem Studio Corbin Fisher war das Problem des Zwangsoutings wohl bewusst, es bot im Januar eine "Amnestie" an: Wer sich in den zwei Wochen bis zum 8. Februar freiwillig bei ihnen meldete und 1.000 US-Dollar bezahlte, musste nicht mehr mit Verfolgung rechnen. Was angesichts der Outing-Problematik den Beigeschmack einer Nötigung hat.

Weiteres Problem, auf das "Queerty" hinweist: Teenager haben mal nicht eben 1.000 Dollar zur Verfügung, um ein unfreiwilliges Coming-out abzuwenden. "Eine verstehbare wirtschaftliche Entscheidung (der Kampf gegen Filesharer) wird ohne Zweifel zur Verfolgung der gleichen Mitglieder der LGBT-Community führen, die diese Firmen erreichen wollen. Das wird nicht gut aufgenommen werden", kommentiert Queery.

Nachtrag: In einer früheren Version dieses Textes hieß es, der reine Download aus Tauschbörsen sei legal. Das ist, seit der letzten Urheberrechtsnovelle, so nicht richtig. Der Download eines geschützten Werkes kann in der Theorie bestraft werden wie jeder geringfügige Bruch eines Copyrights. In der Praxis hingegen haben beispielsweise die Inhaber der Urheberrechte nur einen Auskunftsanspruch gegen die Provider, wenn in gewerblichem Maße getauscht wird - was bedeutet, das mind. ein aktuelles Werk auch zum Tausch angeboten, also upgeloaded wird. (nb)

Wöchentliche Umfrage

» Nutzt du Tauschbörsen?
    Ergebnis der Umfrage vom 14.2.2011 bis 21.2.2011
-w-

-w-

-w-

#1 urmelAnonym
  • 13.02.2011, 12:14h
  • lucas,das ist doch wieder der peinliche?
    macht der nicht striptease für massaker?

    gestern gelesen: "Michael Lucas can take his pimp money and his view of Egypt and go to hell. ..."

    off topic

    (so halt, gerade bei wdr, west.art talk, bettina böttinger:

    exakt um 12.00 uhr, michael lüders, nahostexperte und publizist:

    reporter von al jezeera und al arabia wurden umarmt. sie berichteten, dass muslimbrüder dort [tahrir-square] zusammenmit homosexuellen vor freude tanzten.)
  • Direktlink »
#3 egalAnonym
  • 13.02.2011, 13:37h
  • Antwort auf #2 von Flo
  • Bleibt die Frage, ob das stumpfe Gehacke in Pornos in irgendeiner Form schützenswert ist. Deutsche Gerichte haben das jedenfalls bereits verneint. Und Kunst ist es ganz offensichtlich nicht.
  • Direktlink »
#2 FloAnonym
  • 13.02.2011, 13:24h
  • "Während ein solches Vorgehen generell umstritten ist"

    Daran ist gar nichts unmstritten. Es gibt Urhberrechtsgesetze und entsprechende Strafen bei Verstößen.

    Nur weil Güter immateriell sind, heißt das nicht, dass man die stehlen darf. Das ist genauso Diebstahl wie bei materiellen Gütern.

    --------

    "Führt ein solches Vorgehen zum Zwangs-Outing von schwulen Teenagern?"

    Mal eine Gegenfrage:
    wenn ein schwuler Teenager jemandem in einer Gay Bar Geld klaut, lässt der Beklaute das dann auch auf sich sitzen, nur damit der schwule Teenager nicht vor anderen zwangsgeoutet wird?

    --------

    "Gerade Teenager, die nie genug Geld hätten (und erst Recht keine Kreditkarte, um "legalen" Porno zu bezahlen), wären von dem Vorgehen betroffen"

    1. Ich hatte auch als Teenager keine Schwulenpornos und habe das überlebt. Ganz im Gegenteil: statt nur auf Pornos abzuwichsen, sollten die lieber mal versuchen gleichgesinnte zu finden und da auch mal einen Partner zu finden.

    2. Nur weil man kein Geld hat, ist das keine Erlaubnis zu stehlen. Auch wenn z.B. der Diebstahl von Lebensmitteln durch jemand wirklich Armen moralisch (und auch von Gerichten) anders gewertet wird, als wenn die Millionärsfrau einen Pelz stehlt.

    3. Es gibt auch genug Möglichkeiten im Internet gratis an Pornos ranzukommen, wo man keine Urheberrechtsprobleme fürchten muss. Nämlich jenseits von Tauschbörsen & Co auf einschlägigen Gratiswebsites, wo Amateure ihre Filmchen hochladen.

    -----------------

    "Und verträgt sich das mit den Zielen schwuler Firmen?"

    Das sind Pornoanbieter, keine Homoorganisationen. Oft sind die Geschäftsführer sogar Heteros, die neben Heteropornos eben auch schwule Pornos im Programm haben. Ich fürchte, Community-Belange sind denen zienlich egal.

    Bei Heteroteens werden die sich auch nicht beeindrucken lassen, dass die Eltern dann erfahren, dass der Sohnemann schon Pornos guckt.

    -----------------

    "Auch manche Ehefrau könnte so vom Doppelleben ihres Mannes erfahren."

    Dito. Ich kann doch nicht jemanden, der mich beklaut verschonen, damit andere nichts erfahren. Was ist das denn für ein Rechtsverständnis?!

    Der Ehemann mit Doppelleben sollte lieber mal überlegen, ob das seiner Frau gegenüber fair ist. Und ob es nicht für alle Beteiligten besser ist, klaren Tisch zu machen und zu sehen, wie man dann damit umgeht (notfalls halt Scheidung).

    -------------------------

    "Der Download von Copyright-geschützten Dateien ist zwar in Deutschland nicht strafbar, der gleichzeitige Upload aber sehr woh"

    Das ist so NICHT RICHTIG!!

    Der Download von urheberrechtlichem Material ist genauso strafbar, wenn es sich dabei erkennbar um solches Material handelt.

    Ein Beispiel:
    wenn jemand seine "eigene Musik" anbietet, ich lade mir die runter und weiß nicht, dass das in Wirklich urhberrechtlich geschütztes Material ist, habe ich kein Problem, weil ich das nicht wissen konnte.

    Wenn aber irgendeine dubiose Quelle die neueste Musik von Interpret XY anbietet oder auch Filme, die gerade erst im Kino sind, muss jedem klar sein, dass das ein illegales Angebot ist. Bei solchen offensichtlich illegalen Angeboten ist dann auch schon der Download strafbar!

    ------------------

    Da es beim Thema Urheberrecht immer viele falsche Infos gibt, will ich nochmal über was ganz wichtiges aufklären:

    manche meinen, wenn kein (c)-Vermerk dabei steht, wäre es nicht geschützt. Grundsätzlich gilt: jedes geistige Erzeugnis (egal ob Text, Foto, Gemälde, Video, Musik, Skulptur, etc.), das eine gewisse geistige Schöpfungshöhe erkennen lässt, ist automatisch urheberrechtlich geschützt. Der Urhaber hat das Verwendungs- und Verwertungsrecht daran lebenslänglich und das besteht auch noch über den Tod hinaus (in Deutschland bis 70 Jahre nach dem Tod!) !! Die geistige Schöpfungshöhe ist sehr schnell gegeben. Ein Einkaufszettel ist z.B. nicht urheberrechtlich geschützt. Aber wenn ich den Beuys-mäßig als Kunst oder Konsumkritik ansehe, kann das sehr wohl der Fall sein.

    Und all dieses urheberrechtlich geschützte Material darf nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers vervielfältigt, verkauft, veröffentlicht, etc. werden. Für die Wahrung seiner Interessen kann der Urheber auch Dritte beauftragen, z.B. eine Verwertungsgesellschaft wie die Gema. Eine Erlaubnis kann individuell geschehen oder ein Urheber kann Dinge auch generell als gemeinfrei freigeben.

    Neben dem Urheberrecht gibt es dann auch noch Leistungsschutzrecht, Markenrecht, Geschmackmusterrecht, etc. zum Schutz geistigen Eigentums.

    ------------

    Ich weiß, dass manche nicht ganz verstehen, dass immaterielle Güter genauso Schutz verdienen wie materielle.

    Aber jeder möge sich mal vorstellen, wie es ist, wenn man einen ganzen Monat arbeitet und am Ende sagt der Arbeitgeber: "Nein, Du bekommst kein Geld."

    Und jeder möge auch bedenken:
    wenn all die Musiker, Filmemacher, etc. nichts mehr mit ihrer Kunst verdienen können, können die es irgendwann nicht mehr machen, sondern müssen sich einen anderen Job suchen. Man dreht sich also selbst den Hahn guter Musik zu. Z.B. können Plattenfirmen heute kaum noch neue Musiker aufbauen, weil ihnen durch die Raubkopien das Geld fehlt. Deswegen werden diese Firmen heute eher von Geschäftsleuten geführt und nicht mehr wie früher von Kreativen.

    Es wird auch immer gerne behauptet, die heutige Musik sei eh alles schrott:
    1. Das ist eine direkte Folge von Raubkopien. Der Branche fehlt das Geld für Qualität.

    2. Natürlich hat es auch immer schon Schrott gegeben, aber jeder kann selbst entscheiden, wofür er bezahlt und wofür nicht. Ich muss mir ja keine Musik kaufen, die Schrott ist. Nur darf ich sie auch nicht stehlen. Ich darf ja auch nicht Gerät A im Elektronikmarkt klauen, nur weil es schlechter als andere Geräte ist.
  • Direktlink »