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- 14. Februar 2011 2 Min.

Das Bundesverwaltungsgericht in Bern (Bild: Sandstein / PD)
Das Bundesverwaltungsgericht in Bern hat die Ausweisung eines schwulen Iraners angeordnet mit der Begründung, dass es dort keine systematische Diskriminierung von Homosexuellen gebe.
Der 35-Jährige lebt bereits seit zehn Jahren in der Schweiz und ist seit 2003 mit einem Einheimischen liiert, mit dem er seit 2008 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Normalerweise würde er wegen seiner Beziehung eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten - allerdings wurde diese entzogen, weil der Mann wegen Heroinhandels zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt wurde. Das Bundesamt für Migration hat daraufhin seine Ausweisung angeordnet und ein lebenslanges Einreiseverbot ausgesprochen.
Der Iraner hatte gegen diese Entscheidung geklagt, da im Iran Schwule gefoltert und hingerichtet werden würden. Menschenrechtsorganisationen sprechen von tausenden Hinrichtungen von Schwulen seit der islamischen Revolution 1979. Das müsse auch die Schweiz anerkennen, forderten die Unterstützer des Iraners: Immerhin habe sich das Land mit seiner Unterschrift unter die Europäische Menschenrechtskonvention dazu verpflichtet, keine Menschen auszuweisen, denen in ihrem Heimatland Folter oder die Hinrichtung drohen.
Gericht verordnet Schwulen Straight-Acting
Die Bundesrichter erkannten zwar an, dass auf Homosexualität im Iran die Todesstrafe steht. Sie erklärten jedoch, dass Homosexualität in der iranischen Gesellschaft nicht ungewöhnlich sei und eine systematische Diskriminierung nicht feststellbar. So lange Homosexualität nicht zur Schau gestellt werden würde, hätten Schwule im Iran nichts zu befürchten. Außerdem habe der Mann in den vergangenen zehn Jahren drei Mal sein Heimatland besucht, ohne dass ihm ein Haar gekrümmt worden sei.
Die Frage der Auslieferung schwuler Iraner beschäftigt Gerichte europaweit. Der Ausgang des Verfahrens ist dabei oft ein Glücksspiel: So entschied der oberste britische Gerichtshof erst im vergangenen Jahr, dass auch "diskrete" Schwule im Iran gefährdet seien (queer.de berichtete) - im Gegensatz zu den Berner Richter sahen die Briten das Ausleben der eigenen Sexualität als Grundrecht an, das im Iran nicht garantiert sei: "Man verweigert einem Homosexuellen sein Grundrecht darauf, der zu sein, der er ist, wenn man ihn dazu nötigt, vorzugeben, seine Sexualität existiere nicht oder sei zu unterdrücken", erklärte ein Richter die Entscheidung. (dk)














