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- 17. Februar 2011 2 Min.

Alle Abgeordneten des saarländischen Parlaments stimmten für Homo-Rechte. (Bild: Wiki Commons / Flicka / CC-BY-SA-3.0,2.5,2.0,1.0GFDL)
Der Landtag des Saarlandes hat ohne Gegenstimme beschlossen, das Gleichbehandlungsgebot für sexuelle Minderheiten in der Landesverfassung zu verankern.
Die Jamaika-Koalition aus CDU, FDP und Grünen hatte den Antrag zur Verfassungsänderung vor einer Woche auf den Weg gebracht (queer.de berichtete). Die beiden Oppositionsfraktionen SPD und Linkspartei sind daraufhin überraschend dem Entwurf beigetreten und haben ihn gemeinsam mit der Regierung ins Saarbrücker Parlament eingebracht. Bei der Abstimmung stimmten alle 51 Abgeordneten für den Diskriminierungsschutz.
Damit wird die saarländische Landesverfassung um ein neues Gleichbehandlungsgebot erweitert: Aufgenommen wird der Begriff der "sexuellen Identität". Bislang sind hier nur die Merkmale Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben sowie religiöse oder politische Anschauungen aufgeführt.
Der Lesben- und Schwulenverband begrüßte die Verfassungsänderung als "deutliches Signal für die Sensibilisierung der Gesellschaft", wie LSVD-Sprecher Hasso Müller-Kittnau erklärte. Nun sei es an den Bundestagsabgeordneten, endlich aktiv zu werden: "Wir hoffen, dass dies Wirkung zeigt, bei der Debatte über eine Ergänzung von Artikel 3 Grundgesetz", so Müller-Kittnau. Homo-Aktivisten fordern, dass das Merkmal "sexuelle Identität" auch in der deutschen Verfassung verankert wird. CDU/CSU und FDP lehnen das jedoch auf Bundesebene als überflüssig ab.
Der LSVD fordert seit Jahren mit der Kampagne "Artikel 3" eine Grundgesetzänderung, um Schwule und Lesben vor einem gesellschaftlichen Rückschritt zu schützen. Denn das Recht auf freie Entfaltung könne nach Artikel 2, Abs. 1 des Grundgesetzes weiterhin durch Verweis auf Sitten beschränkt werden. So hatte auch das Bundesverfassungsgericht argumentiert, als es 1957 den Homo-Verbots-Paragraphen 175 des Strafgesetzbuches bestätigte.
Auch Benachteiligung von verpartnerten Beamten beendet
Ebenfalls einstimmig im saarländischen Landtag bestätigt wurde die Änderung des Besoldungsgesetzes. Verpartnerten Beamten wird dann rückwirkend zum 1. Juli 2009 der Familienzuschlag gewährt. Damit schließt die letzte noch bestehende Lücke im Landesbeamtengesetz. In allen anderen Bereichen des Beamtenrechts hat 2008 die CDU-Alleinregierung bereits Schwule und Lesben gleichgestellt (queer.de berichtete). (dk)
Links zum Thema:
» Gesetzentwurf Verfassungsänderung (PDF-Datei)
» Gesetzentwurf Besoldungsgesetz (PDF-Datei)














