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- 01. März 2011 2 Min.

Auch hinter Gittern haben Trans*Personen die Freiheit, in ihrem gefühlten Geschlecht zu leben. (Bild: Wiki Commons / Shayan Sanyal / CC-BY-2.0)
Eine transsexuelle Insassin darf im Männergefängnis Frauenkleider tragen, hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Die Klägerin, die nach deutschem Gesetz als Mann gilt, sich aber als Frau identifiziert, hatte in einer niedersächsischen Justizvollzugsanstalt beantragt, Damenober- und -unterbekleidung erwerben und diese nach Einschluss tragen zu dürfen. Therapeuten empfehlen Trans*Personen, so die neue Geschlechterrolle im Alltag zu erproben.
Das wurde jedoch abgelehnt, da einer Transsexuellen nach Ansicht der Anstaltsleitung Übergriffe durch Mitgefangene drohten. Selbst das Tragen der Damenbekleidung erst nach Einschluss berge die Gefahr, dass die Sachen von anderen Insassen entdeckt würden.
Wie am Dienstag bekannt wurde, hat das Oberlandesgericht in Celle das Verbot für gesetzeswidrig erklärt (Aktenzeichen: 1 Ws 29/11). Die Richter befanden, dass das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot schwerer wögen als die Sicherheitsbedenken der Gefängnisleitung. Zwar sei eine Bedrohung der Gefangenen durch andere Insassen nicht auszuschließen und könne im Einzelfall ein Frauenkleider-Verbot rechtfertigen. Die Anstaltsleitung müsse jedoch vorrangig gegen diejenigen vorgehen, von denen eine rechtswidrige Bedrohung ausgeht, und nicht gegen einen Bedrohten, der die ihm zustehenden Rechte ausübt.
Das Landgericht Hannover hatte der Haftanstalt noch Recht gegeben, das Oberlandesgericht hob dieses Urteil nun teilweise auf. Inzwischen haben Gerichte in Deutschland wiederholt die Politik gegenüber Trans*Personen kritisiert: Erst vor einem Monat hatte das Bundesverfassungsgericht große Teile des Transsexuellengesetzes von 1981 für verfassungswidrig erklärt (queer.de berichtete). Karlsruhe kritisierte insbesondere, dass sich Trans*Personen einer Zwangsoperation unterziehen müssen, bevor sie in ihrem gefühlten Geschlecht anerkannt werden. (dk)













