Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?13777

Auch hinter Gittern haben Trans*Personen die Freiheit, in ihrem gefühlten Geschlecht zu leben. (Bild: Wiki Commons / Shayan Sanyal / CC-BY-2.0)

Eine trans­sexuelle Insassin darf im Männergefängnis Frauenkleider tragen, hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Die Klägerin, die nach deutschem Gesetz als Mann gilt, sich aber als Frau identifiziert, hatte in einer niedersächsischen Justizvollzugsanstalt beantragt, Damenober- und -unterbekleidung erwerben und diese nach Einschluss tragen zu dürfen. Therapeuten empfehlen Trans*Personen, so die neue Geschlechterrolle im Alltag zu erproben.

Das wurde jedoch abgelehnt, da einer Trans­sexuellen nach Ansicht der Anstaltsleitung Übergriffe durch Mitgefangene drohten. Selbst das Tragen der Damenbekleidung erst nach Einschluss berge die Gefahr, dass die Sachen von anderen Insassen entdeckt würden.

Wie am Dienstag bekannt wurde, hat das Oberlandesgericht in Celle das Verbot für gesetzeswidrig erklärt (Aktenzeichen: 1 Ws 29/11). Die Richter befanden, dass das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungs­verbot schwerer wögen als die Sicherheits­bedenken der Gefängnisleitung. Zwar sei eine Bedrohung der Gefangenen durch andere Insassen nicht auszuschließen und könne im Einzelfall ein Frauenkleider-Verbot rechtfertigen. Die Anstaltsleitung müsse jedoch vorrangig gegen diejenigen vorgehen, von denen eine rechtswidrige Bedrohung ausgeht, und nicht gegen einen Bedrohten, der die ihm zustehenden Rechte ausübt.

- Werbung -

Das Landgericht Hannover hatte der Haftanstalt noch Recht gegeben, das Oberlandesgericht hob dieses Urteil nun teilweise auf. Inzwischen haben Gerichte in Deutschland wiederholt die Politik gegenüber Trans*Personen kritisiert: Erst vor einem Monat hatte das Bundesverfassungsgericht große Teile des Transsexuellengesetzes von 1981 für verfassungswidrig erklärt (queer.de berichtete). Karlsruhe kritisierte insbesondere, dass sich Trans*Personen einer Zwangsoperation unterziehen müssen, bevor sie in ihrem gefühlten Geschlecht anerkannt werden. (dk)

-w-

-w-

-w-

#1 FoXXXynessEhemaliges Profil
#2 Carlos223Anonym
#3 KimAnonym
  • 01.03.2011, 23:01h
  • Antwort auf #2 von Carlos223
  • Liebe Leute,

    Es wird bei euch behauptet, dass sich ein transsexueller Strafgefangener das Recht erstritten hat, in seiner Zelle Frauenkleidung tragen zu dürfen.

    Der Satz ist FALSCH. Wenn sie sich das Urteil durchlesen, steht hier:

    "Denn die Antragsgegnerin - bzw. das insoweit tätig gewordene medizinische Personal - ist wie die Kammer der Überzeugung, dass bei dem Antragsteller ein Krankheitsbild „Transsexualismus“ überhaupt nicht vorliegt."

    app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5563

    Ebensowenig steht davon etwas in der Pressemitteilung des Gerichtes, dass es sich um einen transsexuellen Menschen handelt:

    www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/live/live.php?n
    avigation_id=13597&article_id=94581&_psmand=54


    Wir bitten euch darum, diesen groben Fehler richtig zu stellen. Übrigens, sollte es sich später dennoch herausstellen, dass der Mensch um den es geht transsexuell ist (was das Gericht ja in seinem Urteil VERNEINT hat), dann wäre es eine Diskriminierung von einer transsexuellen Frau als "er" zu schreiben. Soviel am Rande.

    Überigens sind transsexuelle Menschen genauso wenig Trans*Personen wie Schwule und Lesben Homo*Personen. Diese Trans*Personen-Diskriminerung geht einem auch auf den Senkel langsam.

    Es ist übrigens nicht das erste mal, dass die DPA und AFP Falschmeldungen über transsexuelle Menschen durch den Ticker jagen. Es ist nur jedesmal sehr, sehr ärgerlich, wenn dann auch Leute, die es besser wissen müssten, diese Meldungen nicht überprüfen.

    Danke.

    Kim Schicklang
    Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V.

    atme-ev.de
  • Direktlink »