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- 01. März 2011 2 Min.

Überlastet: Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich in diesem Jahr kein Machtwort zum Thema Steuersplitting sprechen
In diesem Jahr wird das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich nicht über Diskriminierung beim Steuersplitting entscheiden - Verpartnerte müssen sich daher weiter mit dem Finanzamt anlegen.
Von Dennis Klein
Der Lesben- und Schwulenverband fordert verpartnerte Schwule und Lesben bereits seit Jahren auf, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Nur so kommen sie in den Genuss des Steuersplittings, das bei unterschiedlich hohen Einkommen eine satten Steuererstattung garantiert. Im Idealfall können Steuerzahler so tausende Euro sparen. Auf Druck von CDU/CSU haben dem Gesetz nach nur Heterosexuelle Zugang zu dieser Steuersubvention - auch Kinderlose profitieren von der "Familienförderung". Allerdings haben Gerichte bereits wiederholt die unterschiedliche Behandlung von Hetero- und Homosexuellen als verfassungswidrig erklärt. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht vor wenigen Monaten, dass die Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern im Steuerrecht gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 der deutschen Verfassung verstößt ("Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich").
Für Schwule und Lesben geht die Wartezeit auf gleiche Rechte bei der Einkommensteuer aber vorerst weiter: Denn in der Liste der Fälle, über die das Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr entscheiden will, sind die Verfassungsbeschwerden zur Einkommensteuer nicht aufgeführt. Dabei wird Karlsruhe mit großer Wahrscheinlichkeit zugunsten der verpartnerten Paare entscheiden, denn bereits im vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht die Ungleichbehandlung im Erbschaftsteuerrecht für grundgesetzwidrig erklärt (queer.de berichtete). Besonders wichtig: Das Urteil gilt rückwirkend bis 2001. Sollten die Richter das auch bei der Einkommensteuer fordern, könnten allerdings trotzdem rechtskräftige Steuerbescheide nicht angefochten werden.
Verpartnerte müssen dem Finanzamt weiter widersprechen

Unfair: Schwule und Lesben werden steuerlich stärker belastet als Heterosexuelle
Daher rät der LSVD allen Paaren mit unterschiedlichen Einkommen, wie Heterosexuelle die Zusammenveranlagung zu beantragen. Das Finanzamt lehnt daraufhin den Antrag ab. Dagegen muss dann Einspruch erhoben werden - und schon sichert man sich das Recht auf Gleichbehandlung. Mustertexte dazu gibt es hier.
Noch hätte die Bundesregierung Zeit, eine weitere Schlappe beim Bundesverfassungsgericht zu vermeiden und ein Gesetz zur Gleichstellung auf den Weg zu bringen. Eine politische Lösung durch die schwarz-gelbe Koalition scheint jedoch in weiter Ferne. Zwar betonen FDP-Politiker immer wieder, dass sie eigentlich eine Gleichstellung von Schwulen und Lesben anstreben. Aus der Union kommt aber stets Ablehnung. So erklärte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), dass das Steuersplitting für die Förderung von Familien und Ehen gedacht sei - und Homosexuelle dieser Gruppe nicht angehörten (queer.de berichtete).
Nach Berechnungen des Steuerwissenschaftlers Frank Hechtner von der FU Berlin müsste Schäuble bei einer Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben mit moderaten Steuerausfällen von etwa 145 Millionen Euro im Jahr rechnen. Heterosexuellen spendiert der Finanzminister dagegen bereits jetzt einen Splittingvorteil in Höhe von 33 Milliarden Euro. Und das jedes Jahr.















es ist ungeheurlich was diese regierung treibt !