https://queer.de/?13786
- 02. März 2011 2 Min.

Anders als in den Niederlanden, Spanien oder Großbritannien trauen die deutschen Behörden schwulen und lesbischen Paaren nicht zu, Kinder zu erziehen (Bild: nerdcoregirl / flickr / by-sa 2.0)
Der Berliner Senat engagiert sich im Bundesrat für die Gleichstellung eingetragener Partnerschaften mit der Ehe im Kindschaftsrecht - die Bundesregierung lehnt das aber bislang ab.
Die rot-rote Koalition hat am Dienstag auf Vorlage von Bildungsminister Jürgen Zöllner (SPD) eine Bundesratsinitiative zur Öffnung des Adoptionsrechts für verpartnerte Paare gestartet. Außerdem soll die Lebenspartnerin einer Frau, die nach einer künstlichen Befruchtung schwanger geworden ist, künftig automatisch als "Co-Mutter" anerkannt werden. Gesichert werden soll auch die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften in den Bestimmungen über die künstliche Befruchtung mit Spendersamen ("heterologe Insemination"). Die unterschiedliche Behandlung von Hetero- und Homosexuellen führe nach Ansicht des Senats "zu ungerechtfertigten Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Paare mit Kindern".
Der Vorstoß hat im Augenblick wenig Aussichten auf Erfolg, da die schwarz-gelbe Bundesregierung weiterhin die Gleichstellung im Adoptionsrecht ablehnt. Erst im Januar diesen Jahres schmetterte der Rechtsausschuss des Bundestages einen Antrag auf Gleichbehandlung ab (queer.de berichtete). Die Unionsfraktion hatte in der Vergangenheit behauptet, dass Schwule und Lesben generell schlecht für das Kindeswohl seien (queer.de berichtete). Derzeit dürfen nur heterosexuell verheiratete Paare und Einzelpersonen Kinder adoptieren.
Der Berliner Senat weist jedoch darauf hin, dass das Oberlandesgericht Hamburg Ende Januar das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare für verfassungswidrig befunden hatte (queer.de berichtete). Sollte das Bundesverfassungsgericht dieser Rechtsauffassung anschließen, würde Karlsruhe die Bundesregierung schon wie beim Erbschaftssteuerrecht dazu zwingen, eine grundgesetzwidrige Diskriminierung von Schwulen und Lesben zu beenden. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in der Entscheidung auf Artikel 3 des Grundgesetzes berufen (" Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"). (dk)














