Wal-Mart war bis 2006 auch in Deutschland aktiv.
Am Arbeitsplatz endet die Religionsfreiheit, wenn Gläubige mit homophoben Äußerungen ihre Mitarbeiter belästigen, hat ein US-Berufungsgericht in Chicago entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte der Einzelhandelskonzern Wal-Mart die Lagerarbeiterin Tanisha Matthews 2005 nach neun Jahren Betriebszugehörigkeit entlassen, weil sie im Pausenraum ihre Kollegen mit homofeindlichen Tiraden überzogen hatte. Sie arbeitete bei einer Filiale in Joliet (Illionois). Die apostolische Christin begründete ihre Aussagen mit ihrem Glauben. Nach ihrer Entlassung ging Matthews vor Gericht. Sie erklärte, Wal-Mart habe gegen den Civil Rights Act von 1964 verstoßen, der unter anderem die Religionsfreiheit festschreibt.
Die Richter erklärten nun die Entlassung für rechtens: "Matthews kann nicht von Wal-Mart verlangen, ihr zu erlauben, Schwule und Lesben aus religiösen Gründen zu bedrängen", entschieden die Richter. "Wal-Mart hat die Klägerin entlassen, weil sie die Verhaltensregeln innerhalb der Firma verletzt hat, als sie Kollegen belästigte. Sie wurde nicht wegen ihrer Religion entlassen". Arbeitgeber hätten nicht die Verpflichtung, auf religiöse Besonderheiten einzugehen, wenn sie einen religionsneutralen Arbeitsplatz anbieten.
Matthews: Schwule und Lesben sind "im Kopf nicht ganz richtig"
Matthews hatte Zeugen zufolge im Pausenraum oft über das Thema Homosexualität und Religion gesprochen und dabei wiederholt eine lesbische Kollegin wegen ihrer sexuellen Orientierung attackiert. So habe die Christin erklärt, dass Gott Homosexuelle niemals akzeptiere. Daher würden Schwule und Lesben nach ihrem Tod direkt in der Hölle landen, weil sie "im Kopf nicht ganz richtig" seien.
Nach Beschwerden untersuchte Wal-Mart den Fall und feuerte Matthews, weil sie gegen die internen Verhaltensregeln verstoßen habe. Diese besagen, dass niemand wegen Merkmalen wie Rasse, Religion oder sexuelle Orientierung benachteiligt werden darf. Die Firma verfolge bei dieser Frage eine "Null-Toleranz"-Politik, hatte der Konzern wiederholt erklärt.
Wal-Mart ist mit einem weltweiten Jahresumsatz von über 400 Milliarden Euro das umsatzstärkste börsennotierte Unternehmen der Welt. (dk)
Aber zurück zum Artikel: Gut so, wenn der gesunde Menschenverstand auch mal vor Gericht durchkommt. Anderen die Hölle auf Erden zu bereiten ist garantiert nicht Gott gewollt und ein Grund zur Kündigung. Punkt.