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- 18. April 2011 2 Min.

Keine Mehrheit für Gleichstellung (Bild: MontyPython / flickr / by 2.0)
Der Bundesrat hat am Freitag die Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Einkommensteuer- und Adoptionsrecht abgelehnt. Länder, in denen die Union an der Regierung ist, ließen die Entschließungsanträge durchfallen.
Beide Papiere wurden von Hamburg und Berlin eingebracht, beim Antrag auf Gleichstellung beim Ehegattensplitting wirkten auch Bremen und Nordrhein-Westfalen mit. Darin war vorgesehen, verpartnerte Schwule und Lesben in den beiden Themenbereichen nicht anders als heterosexuelle, verheiratete Paare zu behandeln.
"Es gibt keine nachvollziehbaren Gründe, warum sich die Bundesregierung und die CDU-geführten Länder dagegen wehren. Sie holen die moralische Keule aus dem letzten Jahrtausend heraus und beschwören Szenarien, die einfach falsch sind", erklärte Ansgar Dittmar, der Bundesvorsitzende der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos).
Insbesondere die Benachteiligung beim Ehegattensplitting stand in den letzten Jahren immer wieder in der Kritik, da mit dieser Subvention nicht Familien mit Kindern gefördert werden, sondern lediglich der Besitz eines Trauscheins vom Finanzamt vergütet wird. Im letzten Jahr das Niedersächsische Finanzgericht sogar, es halte diese Regelung für verfassungswidrig, weil sie gegen das im Grundgesetz garantierte Diskriminierungsverbot verstoße (queer.de berichtete). Dennoch bekräftigten Unionsabgeordnete, dass die heterosexuelle Familie anders als gleichgeschlechtliche Paare eine "Keimzelle unserer Gesellschaft" seien, die exklusiv Kinder hervorbringen könne, und daher eine Gleichstellung "aus Überzeugung" abgelehnt werde (queer.de berichtete).
Zuletzt hat die Länderkammer im September 2010 eine Bundesratsinitiative zur Öffnung der Ehe abgelehnt (queer.de berichtete). Im Bundesrat haben wegen den unterschiedlichen Koalitionsvarianten in den Bundesländern weder Schwarz-Gelb noch Rot-Grün eine konstruktive Mehrheit. (dk)














