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- 13. Mai 2011 4 Min.

Poster für die Abschaffung des verhassten Paragrafen (1973) (Bild: Ausstellungskatalog 100 Jahre Schwulenbewegung des Schwulen Museums Berlin)
Die Grünen haben am Donnerstag beantragt, alle Verurteilungen aufgrund des Paragrafen 175 zwischen 1949 und 1994 aufzuheben und die Opfer zu entschädigen – die Regierungskoalition lehnte aus verfassungsrechtlichen Bedenken ab.
Von Dennis Klein
Der Paragraf 175 ist in Deutschland ein Synonym für Schwulenverfolgung: In 122 Jahren wurden nach diesem Gesetz über 140.000 Männer verurteilt. Die meisten Bestrafungen gab es während der Nazizeit und im Westdeutschland der 1950er und 1960er Jahre. Immerhin hatte die Bundesrepublik die 1935 von den Nationalsozialisten verschärfte Paragrafen 175 übernommen. Erst 1969 beerdigte die Große Koalition die Nazifassung. Danach enthielt das Gesetz nur noch ein höheres Schutzalter für Schwule, bis es 1994 vollständig abgeschafft wurde.
Für die Grünen ist das Gesetz generell Unrecht. Daher fordert die Partei, dass alle Urteile von 1945 bis 1994 aufgehoben werden müssten. 2002 hatte die rot-grüne Regierung – damals gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP – bereits die Verurteilung von den Nazis für nichtig erklärt. Die westdeutschen Verurteilungen, die aufgrund des Nazi-Gesetzes ausgesprochen wurden, blieben aber bestehen: "Es bleibt aber ein Skandal, dass in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin Männer mit dem Stigma leben müssen, vorbestraft zu sein, weil sie schwul sind", erklärte Volker Beck in seiner Rede. Das Gesetz habe nicht nur das "Ende von Karrieren" bedeutet, sondern sie "häufig eine Entfremdung von den Familien und die Zerstörung von Lebensglück" einhergegangen. Die Debatte wurde nicht im Bundestag geführt, sondern lediglich zu Protokoll gegeben – ein Schicksal, das bereits mehrere Anträge zu schwul-lesbischen Rechte ereilte.
Unterstützung erhalten die Grünen von der Linkspartei: Ulla Jelpke bezeichnet die Verfolgung Homosexueller als "eine größten Menschenrechtsverletzungen in Deutschland" nach dem Zweiten Weltkrieg. "Schwule Männer mussten sich selbst verleugnen, sie mussten sich verstecken, sie mussten in permanenter Angst vor Verfolgung, Inhaftierung und Diffamierung leben. Es ging letztlich darum, sie im intimsten Kernbereich ihrer Persönlichkeit zu brechen", beschreibt Jelpke die Intention des Gesetzes.
CDU: Aufhebung würde Rechtsstaatlichkeit aushebeln

Ansgar Heveling (CDU) bedauert die Verfolgung von Schwulen in der Vergangenheit, sieht sie aber nicht als Unrecht an. (Bild: Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde)
Die Regierungsfraktionen sprechen sich jedoch gegen eine Aufhebung der Verurteilungen aus, da sie – anders als die Nazi-Urteile – rechtsstaatlich zustande gekommen worden seien. Der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling sieht in dem grünen Antrag einen Versuch "rückwirkend die deutsche Rechtsordnung und damit unsere Rechtsstaatlichkeit" auszuhebeln. Zwar seien Homosexuelle von der Bundesrepublik "in höchstem Maße diskriminiert und stigmatisiert worden", die "Rechtssicherheit" sei aber wichtiger. Es spiele dabei keine Rolle, dass ein Sex-Verbot für Schwule "aus heutiger Sicht unvereinbar mit dem Grundgesetz" sei. "Die Veränderungen können und dürfen aber auf keinen Fall dazu führen, Entscheidungen des demokratischen Rechtsstaates und seiner Gerichte pauschal als Unrecht zu bewerten."
Der FDP-Politiker Jörg van Essen sieht das genauso: "Mit Stolz schauen wir auf unsere Verfassung und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung", erklärte der ledige Reservesoldat. Man könne deshalb nicht alles über Bord werfen, auch wenn "mir die Haare nicht nur bei den Urteilen nach Paragraf 175 zu Berge gestanden haben". Schließlich würde das eine Welle auslösen, sagte er mit Blick auf den Straftatbestand der Kuppelei: "Die isolierte Betrachtung der Urteile wegen Paragraf 175 StGB führt zu einer willkürlichen Ungleichbehandlung gegenüber all denjenigen Opfern, gegen die Urteile wegen ähnlicher Vergehen ergangen sind." Auch SPD-Rednerin Sonja Steffen spricht von "verfassungsrechtlichen Bedenken", will diese aber prüfen.
Volker Beck: Auch eine Demokratie kann Unrecht begehen
Volker Beck hat kein Verständnis für derlei Bedenken: Der Kölner Abgeordnete sieht kein Problem damit, Unrechtsurteile der Bundesrepublik aufzuheben. Schließlich habe – anders als von Union und FDP dargestellt – die Rechtsstaatsgarantie habe ein ganz anderes Ziel als den Schutz von fragwürdigen Verurteilungen: "Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger vor Willkürentscheidungen des Staates und seiner Institutionen zu schützen und sicherzustellen, dass sie nicht in ihren Rechten im Nachhinein durch neue Gesetzgebung beschnitten werden", erklärte Beck. Im vorliegenden Fall ginge es aber darum, vom Staat selbst begangenes Unrecht auch Unrecht zu nennen und wiedergutzumachen".
Für die Regierungsparteien sind Schwule, die vor 1945 verurteilt wurden, Opfer des Naziregimes – später abgeurteilte Männer seien aber rechtmäßig als Verbrecher gebrandmarkt worden. Bei allem Bedauern über die Verfolgung von Schwulen beharrt FDP-Mann van Essen auf den Urteilen: "Es ist schon ein elementarer Unterschied, über die Aufhebung von Urteilen zu diskutieren, die während eines Unrechtsregimes oder jene, die von unabhängigen Gerichten in einem demokratischen Rechtsstaat ergangen sind". Ob es für die Betroffenen eine Rolle spielt, ob sie von einer Diktatur oder einer Demokratie für ihre sexuelle Orientierung verfolgt wurden, ist eine andere Frage.
Links zum Thema:
» Plenarprotokoll (Debatte auf Seite 12459)
Mehr zum Thema:
» LSU: Aufhebung der §175-Urteile "realitätsfern" (29.01.10)
» Paragraf 175: Keine Aufhebung der Urteile (07.05.09)
» Paragraf 175 vor 40 Jahren entschärft (01.09.09)
» Standpunkt von Volker Beck: Paragraf 175 war Schandfleck für die Demokratie (11.06.09)















Zumindest aber wurden gottseidank bereits unter Rot/Grün die Unrechtsurteile der Nazizeit vor Jahren bereits aufgehoben und das Denkmal in Berlin errichtet.
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Gleichwohl stimme ich Volker Beck, den Grünen und der Linkspartei bei diesem Thema zu. Es ist richtig, wenn auch Urteile rückwirkend aufgehoben werden, die schreiendes Unrecht beinhalten. Der § 175 war in den 1950er und 1960er "schreiendes Unrecht" und die Adenauerzeit hat hier massiv homosexuelle Menschen stigmatisiert.
Besonders bedauerlich ist, dass hier FDP-Politiker Jörg van Essen nicht erkennt, dass unsere Verfassung keinen Schaden nimmt, wenn diese Urteile aus der Adenauerzeit aufgehoben werden. Es wird nunmal längst nicht "alles über Bord" geworfen, sondern punktuell wird eine Strafbarkeitsnorm hier behandelt und nicht alle Strafurteile, die aufgrund Raub, Totschlag, Mord, Diebstahl, usw. ergingen.
Sein Hinweis auf den § 180 StGB ist aber durchaus zu berücksichtigen, wenn er darauf hinweist, dass auch dieser Paragraph Strafen bis Ende der 1960er enthielt, die heute nicht mehr verhängt werden. Bis Ende der 1960er war die Förderung sexueller Handlungen Erwachsener ("Kuppelei") strafbar. Nach van Essen müßten dann auch alle Urteile nach § 180 wegen Kuppelei aufgehoben werden.
Die Frage, die sich dahinter versteckt, was ist an den Urteilen zu § 175 "schlimmer" als an Urteilen wegen Kuppelei nach § 180 StGB. Auch liesse sich weiter diese Grundsatzfrage zu allen anderen Strafbarkeitsnormen stellen, die im Laufe der Jahrzehnte seit 1949 aufgehoben wurden.
Insgesamt neige ich aber dazu, Volker Beck und den Grünen Recht zu geben: § 175 stigmatisierte homosexuelle Menschen und griff elementar in ihre Menschenwürde ein. Das ist schon ein Unterschied im Vergleich zu einer Verurteilung wegen eines Urheberrechtsverstoßes.
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Interessieren würde mich, was die höchsten verhängten Strafrechtsfolgen in der Adenauerzeit nach § 175 waren. Was war das höchste Strafmaß, das nach 1945 verhängt wurde. Vielleicht haben wir einen Experten im Forum, der sich mit den Urteilen zu § 175 in der Adenauerzeit auskennt.