Die Initiative 2=2 beteiligte sich auch an der Demo und dem Rainbowflash zum Internationalen Tag gegen Homophobie am 17. Mai auf dem Dresdner Theaterplatz (Bild: Alexander Bahr (Gerede e.V.))
Nach dem Regierungswechsel in Baden-Württemberg und Thüringen ist Sachsen das einzige Bundesland, das an der Benachteiligung von Schwulen und Lesben festhält - dagegen formiert sich nun Widerstand.
Die neu gegründete Initiative 2=2 hat eine Petition gestartet, in der die landesrechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber (heterosexuellen) Eheleuten gefordert wird. Die CDU/FDP-Koalition lehnt das bislang kategorisch ab, wie die Staatsregierung in der Antwort auf eine Große Anfrage der Grünen mitteilte: "Eine grundsätzliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe ist nicht beabsichtigt", heißt es darin. Die höheren Gebühren für die Schließung einer Lebenspartnerschaft rechtfertigte die Staatsregierung mit einem "höheren Prüfaufwand", den verpartnerungswillige Ausländer verursachen würden. Im Beamtenrecht stellt Sachsen immerhin eine Gleichstellung bis 2013 in Aussicht.
Regierungswechsel führte zu Verbesserungen
In Deutschland haben bisher elf der 16 Bundesländer die Gleichstellung bereits beschlossen, in vier weiteren befindet sie sich im parlamentarischen Prozess. Sachsen ist das letzte deutsche Bundesland, das aus grundsätzlichen Erwägungen die Gleichstellung von Schwulen und Lesben ablehnt. Die bisherigen Schlusslichter Thüringen und Baden-Württemberg haben ihre Haltung nach einem Regierungswechsel geändert: In Thüringen löste die Große Koalition eine CDU-Alleinregierung ab - auf Druck der SPD wurde daraufhin die Angleichung des Landesrechts vereinbart (queer.de berichtete). In Baden-Württemberg führte wenige Monate später die Ablösung der schwarz-gelben Koalition durch Grün-Rot zu einer Liberalisierung (queer.de berichtete). Zuletzt beseitigten auch NRW und Brandenburg die letzten diskriminierenden Vorschriften. In Sachsen gibt es allerdings wenig Aussicht auf Veränderung: Die nächste reguläre Landtagswahl ist erst für 2014 anberaumt.
Trotz der Ablehnung von Schwarz-Gelb sind sich Rechtsexperten weitgehend einig, dass die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern spätestens seit Inkrafttreten der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie vor rund acht Jahren erfolgen musste. In mehreren Urteilen bestätigten deutsche und europäische Richter diese Auslegung: Zuletzt verurteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg das Land Hamburg; dort klagte ein früherer Verwaltungsangestellter, der als Verpartnerter weniger Rente erhalten hatte als ein Kollege, der in einer heterosexuellen Ehe lebt (queer.de berichtete).
Sächsischer CDU-Politiker will Kinder vor Schwulen schützen
Ohnehin sind die verantwortlichen Parteien in Sachsen in letzter Zeit immer wieder negativ aufgefallen: So hat die Staatsregierung erst im letzten Jahr Gelder für die Aids-Hilfen gestrichen (queer.de berichtete). Der Chemnitzer CDU-Politiker Kai Hähner sorgte zudem für Schlagzeilen, als er Schwulen vorgeworfen hat, Kinder verführen zu wollen (queer.de berichtete).
In Sachsen sind derzeit eingetragene Lebenspartner in mindestens 35 Landesgesetzen gegenüber Eheleuten benachteiligt. Dazu gehören neben der Beamtenbesoldung die Hinterbliebenenversorgung, die Studienplatzvergabe oder die Bestimmung über die Einsicht in Akten des verstorbenen Lebenspartners. (dk)