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- 27. Mai 2011 2 Min.

Das Verwaltungsgericht Gießen beklagt die Diskriminierung von Homo-Paaren (Bild: Wiki Commons / Stefan Flöper / CC-BY-SA-3.0GFDL)
Das Verwaltungsgericht Gießen hat der Klage einer Lehrerin stattgegeben, der das Land Hessen die vollständige Zahlung des Familienzuschlags verweigert hat.
Die Lehrerin aus dem Lahn-Dill-Kreis hatte geklagt, weil sie keinen Zuschlag für die Kinder ihrer Lebenspartnerin erhalten hatte. Grund: Den Zuschlag könne nach dem Bundesbesoldungsgesetz nur bekommen, wem auch Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz zustehe. Kindergeld für den Nachwuchs des Partners erhalten laut Gesetz aber nur (heterosexuelle) Ehegatten, aber nicht nicht eingetragene Lebenspartner.
Die 5. Kammer entschied nun, dass die Nichtzahlung gegen Paragraf 1a des Hessischen Besoldungsgesetzes verstößt. Dort heißt es, dass alle Bestimmungen für Eheleute auch bei einer Lebenspartnerschaft "entsprechend" anzuwenden seien. Der hessische Landtag hatte Anfang 2010 diese Regelung eingefügt (queer.de berichtete). Die schwarz-gelbe Landesregierung reagierte damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das rechtliche Benachteiligungen von Lebenspartnern gegenüber Eheleuten gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der deutschen Verfassung verstoße (queer.de berichtete).
Verstoß gegen Europarecht
Außerdem verwiesen die Richter auf die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78, die seit 2003 in Kraft ist. Es wurde bemängelt, dass diese Richtlinie noch nicht vollständig in deutsches Recht umgesetzt worden sei. Da es keinen "sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung der beiden Formen des Zusammenlebens" gebe, zwinge alleine diese Richtlinie auch den deutschen Gesetzgeber dazu, Homo- und Hetero-Paare gleich zu behandeln.
Bereits im September 2010 hat das Land Hessen eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden einstecken müssen (queer.de berichtete). Damals bemängelten die Richter, dass die Gleichstellung nicht rückwirkend zum Inkrafttreten der Antidiskriminierungsrichtlinie umgesetzt wurde. Außerdem hatte der Europäische Gerichtshof Anfang des Monats in einem Grundsatzurteil erklärt, dass schwul-lesbische Paare von deutschen Behörden diskriminierend behandelt werden (queer.de berichtete). (dk)
Urteil vom 26.05.2011, Az.: 5 K 4331/10.GI















Ich bin wirklich froh und stolz auf unsere Gerichte, wenn es um solche Urteile geht. ( muss man ja auch Mal sagen ).
Es wird jetzt endlich Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht über die vollständige Gleichstellung ( in der Steuerfrage ) entscheidet - wenn die Politik wieder mal reaktionär ist und bleibt ( die FDP bekommt ja dafür gerade überall die Quittung ) müssen halt Gerichte entscheiden.