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- 06. Juni 2011 3 Min.

Schwule und lesbische Eltern sind seit Jahren ein Streitfall der Politik (Bild: Wiki Commons / ScienceGenetics / CC-BY-SA-3.0GFDL)
Schwulen und lesbischen Paaren sollte ein volles Adoptionsrecht wie Eheleuten eingeräumt werden. In einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschuss am späten Montagnachmittag schloss sich die Mehrheit der Sachverständigen dieser Forderung an, berichtet der Informationsdienst des Deutschen Bundestags.
Anlass für die Anhörung war ein entsprechender Gesetzesentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Nina Dethloff vom Institut für Deutsches, Europäisches und internationales Familienrecht an der Universität Bonn sagte, das geltende Verbot der gemeinschaftlichen Adoption durch eingetragene Lebenspartnerschaftes widerspreche dem Kindeswohl. Faktische Eltern-Kind-Beziehungen der in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aufwachsendem Kinder müssten umfassend rechtlich abgesichert werden können, sagte Dethloff.
Sozialwissenschaftliche Untersuchungen belegten, dass die Entwicklung von Kindern entscheidend durch die Qualität der innerfamiliären Beziehung geprägt sei und nicht durch das Geschlecht der Personen, bei denen sie aufwachsen. Die derzeitige Ungleichbehandlung von Lebenspartnern und Eheleuten sei folglich nicht aus Gründen des Kindeswohls gerechtfertigt und widerspreche dem Grundgesetz.
Zustimmung kam auch vom Lesben- und Schwulenverband Brandenburg: Constanze Körner äußerte, es gebe "keine sachliche Grundlage für die Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren". Dirk Siegfried, Rechtsanwalt und Notar aus Berlin, wies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang Juli 2009 hin: Daraus ergebe sich, dass die Privilegierung der Ehe gegenüber der Lebenspartnerschaft bei der gemeinsamen Adoption nicht zulässig sei. Professor Herbert Grziwotz von der Universität Regensburg war der Meinung, die Ehe als Kern einer bürgerlichen Familie, bestehend aus den Eltern und ihren Kindern, sei längst "obsolet" geworden. Wie bei Ehegatten komme es auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren im Rahmen einer Kinderannahme entscheidend nicht auf deren Interessen, sondern auf das Wohl des Kindes an.
Kinderwohl oder Elternwohl?
Ein Adoptionsrecht sei kein Instrument zum Abbau gesellschaftlicher Diskriminierung, findet hingegen Professor Klaus F. Gärditz von der Universität Bonn. Es erscheine fraglich, ob der familienrechtliche Status überhaupt Einfluss auf tatsächliche Diskriminierungen in der Gesellschaft habe. Die Gleichstellung werde zum Vehikel, etwaige Diskriminierungen abzubauen, mit denen sich die gleichgeschlechtlichen Lebenspartner konfrontiert sähen. Es ginge dann aber in erster Linie um das Elternwohl, nicht mehr um das Kindeswohl, das im Adoptionsrecht im Vordergrunde stehen sollte.
Ablehnend äußerte sich auch Professor Bernd Grzeszick vom Institut für Öffentliches Recht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Die Ehe als Strukturprinzip stehe ein "exklusives Recht" zur gemeinsamen Fremdkindadoption zu. Zum anderen werde diese Differenzierung vom Kindeswohl zumindest gestattet, da die Gefahr von Ablehnungen und Stigmatisierungen von Lebenspartnerschaften ein "hinreichender Unterschied" zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft sei.
Ablehnung über Ablehnung
Der Gesetzentwurf der Grünen (17/1429) sieht ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht für Lebenspartnerschaften vor, bisher ist dies nur möglich, ist einer der Lebenspartner selbst biologischer Vater oder Mutter (im Rahmen der sogenannten Stiefkindadoption). Durch die Ungleichbehandlung würden vor allem die Kinder benachteiligt, kritisieren die Grünen. "Nach bestehender Rechtslage ist Eingetragenen Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern anders als Eheleuten eine gemeinsame Adoption nicht möglich. Handelt es sich um Pflegekinder oder um das Adoptivkind eines Partners, so verkennt die rechtliche Behandlung dieser Kinder die bestehende Elternschaft und benachteiligt sie damit z. B. durch fehlende Unterhalts- oder Erbansprüche gegenüber beiden Eltern", heißt es in dem Entwurf.
Ein ähnlicher Gesetzentwurf der Länder Berlin und Hamburg war im April im Bundesrat gescheitert (queer.de berichtete); Entwürfe von SPD und Linkspartei zur Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft, die auch ein Adoptionsrecht vorsehen, hatte der Rechtsausschuss des Bundestags zudem im Januar mit schwarz-gelber Mehrheit abgelehnt (queer.de berichtete). (nb/hib/pm)
Links zum Thema:
» Der Gesetzentwurf der Grünen (17/1429, PDF)















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