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- 07. Juni 2011 2 Min.

Norbert Walter-Borjans (SPD) hofft auf die CDU
Lebenspartner könnten im Steuerrecht demnächst wie Eheleute behandelt werden. Eine entsprechende Initiative aus Nordrhein-Westfalen, die die Homo-Ehe um die Steuerklasse III und das Ehegattensplitting ergänzen würde, nahm eine erste Runde im Bundesrat.
Nach einer Pressemitteilung des NRW-Finanzministeriums vom Dienstag verabschiedete der Finanzausschuss des Bundesrates eine Vorlage des Finanzministers Norbert Walter-Borjans (SPD) ohne Gegenstimme - die CDU-geführten Länder enthielten sich.
Nun steht das Thema am 17. Juni auf der Tagesordnung des Bundesrates - dort werden allerdings Enthaltungen als Nein-Stimmen gewertet, so dass es ohne die CDU-geführten Länder zu einer Ablehnung kommt. "Die Länder, in denen die CDU mitregiert, müssen sich bewegen: Sie sollten sich einer Gleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht verweigern", sagt dazu Walter-Borjans.
Neue Runde im ewigen Kampf
Bislang werden eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften von der Finanzverwaltung wie Ledige behandelt und der ungünstigeren Steuerklasse zugeordnet. "Dabei müssen gleichgeschlechtliche Familien mit Kindern erhebliche Benachteiligungen hinnehmen", kritisiert das NRW-Finanzministerium.
Vorstöße für eine Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht gab es immer wieder, scheiterten aber auch immer wieder an der CDU in Bund und Ländern, oft im Zusammenspiel mit der FDP. Dabei herrscht mittlerweile Druck auf dem Gesetzgeber, nachdem das Bundesverfassungsgericht in mehreren Bereichen entschieden hat, dass die beiden Institute gleichzustellen sind.
Auch verschiedene Finanzgerichte entschieden, dass Partners in Eingetragenen Lebenspartnerschaften zumindest vorläufig die günstigere Steuerklasse III zu gewähren ist. Dem Staat entstünden dadurch keine großen Nachteile, den Paaren durch das Versagen allerdings schon.














