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- 08. Juni 2011 3 Min.

Volker Beck: Die CDU/CSU/FDP-Regierung zeigt Desinteresse und Unvermögen (Bild: Wiki Commons / BotMultichillT / CC-BY-3.0-DE)
"CDU und FDP befinden sich im gleichstellungspolitischen Dauerschlaf", kritisiert Volker Beck. Auch ein halbes Jahr nach der ersten Lesung eines Gesetzes zur Gleichstellung der Homo-Ehe im Beamtenrecht habe die Regierungskoalition im Bund "nicht einmal genügend Elan, ihre eigenen halbherzigen Gesetzentwürfe zum Abschluss zu bringen", kritisiert der Oppositionspolitiker der Grünen.
Hintergrund ist die Entscheidung der Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und FDP im Innenausschuss vom Mittwoch, ihren Gesetzentwurf erneut zu vertagen. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht die Gleichstellung angemahnt und der Europäische Gerichtshof Anfang Mai entschieden, dass die Gleichstellung auch rückwirkend bis ins Jahr 2003 erfolgen muss - der Koalitionsentwurf sieht, anders als ein konkurrierender der Grünen, eine rückwirkende Gleichstellung erst ab 2009 vor.
Dass diese "Weckrufe" ignoriert werden, sieht Beck als Beweis für "das politische Unvermögen der FDP und das Desinteresse der CDU/CSU". Die Grünen wollen in der nächsten Sitzung des Innenausschusses am 29. Juni "darauf drängen, die Gleichstellung im Beamtenrecht zum Abschluss zu bringen". "Herr Rösler hat auf dem FDP Parteitag vollmundig versprochen, die FDP werde jetzt liefern", kritisiert Beck. "Lesben und Schwule warten darauf: beim Adoptionsrecht, Beamten- und Steuerrecht."
Union lehnt Adoptionsrecht ab
Auch im Adoptionsrecht deutet sich ein Stillstand an. Zwar war bei einer Sitzung des Rechtsausschusses am Montag selbst nach Angaben des neutralen Bundestags-Pressedienstes die Mehrheit der Experten für ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht für schwule und lesbische Paare (queer.de berichtete). Doch die Union bleibt bei einer Ablehnung.
In einer Presseerklärung erklärten die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff, und die zuständige Berichterstatterin, Ute Granold: "Das Grundgesetz stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung." Gesetze müssten daher eine Unterscheidung machen zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, wenn es um die Elternschaft für Kinder geht.
"Fälschlicherweise wird immer wieder behauptet, dass eine Gesetzesänderung, die es eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern ermöglicht, gemeinsam ein fremdes Kind zu adoptieren, den Interessen der betroffenen Kinder nicht zuwiderlaufe und verfassungsrechtlich sogar geboten sei", so Voßhoff und Granold. Diese Behauptung sehen die Politiker durch die Experten widerlegt.
So habe Professor Gärditz von der Universität Bonn dargelegt, dass es bei dem vorliegenden Gesetz nicht um das Kindeswohl, sondern um das Interesse von Erwachsenen ginge. "Eine Politik, die darauf abziele, bestehende Diskriminierungen abzubauen, dürfe jedoch nicht auf Kosten der betroffenen Kinder erfolgen", fassen die Unionspolitiker seinen Standpunkt zusammen. "Sofern der Gesetzgeber nicht mit Sicherheit ausschließen könne, dass eine Fremdkindadoption dem Wohl der betroffenen Kinder zuwiderlaufe, müsse er im Zweifel von Gesetzesänderungen absehen", wird die Meinung von Prof. Dr. Bernd Grzeszick aus Heidelberg zusammengefasst.
Zuletzt wird der Kinderpsychologe Dr. Notker Klann, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates des Bundesjustizministeriums, zitiert: "Deshalb benötigten diese Kinder ein Umfeld, das nicht noch in seiner Besonderheit eine zusätzliche Herausforderung oder Belastung für sie darstellt." (nb)














