9 Kommentare
- 16.06.2011, 14:40h
- ein evangelischer Pfarrer begründet die Ablehung einer gesetzlichen Ehe-Bestimmung mit der Bibel?? Ich bin kein Christ und kenne mich da nicht aus, aber war nicht einer der Leitsätze von Martin Luther "Die Ehe ist Provatsache!". Verstößt der Herr Pfarrer da nicht gegen die Grundsätze seiner eigenen Religion?
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- 16.06.2011, 17:06h
- Die Sache MUß jetzt endlich klappen, sonst können Schwule und Lesben bis zum Sankt Nimmerleinstag auf die Ehe-Öffnung warten!
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- 16.06.2011, 18:05h
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@Ich
Bei dem Pfarrer handelt es sich in diesem Fall nicht um einen lutherischen Pfarrer, sondern Díaz gehört den Pfingstlern an.
Bei den Pfingstlern gibt es keine zentrale Leitung und jede pfingstlerische Gemeinde ist mehr oder weniger autark und "macht was sie will". Das ist immer auch bei diesen Zungenreden in Grossraumkirchen der USA zu beobachten, wo sich Leute schütteln und rütteln und wo dann den Leuten erzählt wird, der Heilige Geist sei in diesen Menschen eingekehrt.
Daher auch hier kann ich nur davor warnen, die sehr verschiedenen Kirchen des Christentums in einen einzigen Topf zu werfen.
Das wäre so als wenn man Volker Beck, Ole von Beust, Guido Westerwelle, Farid Müller und Stefan Kaufmann auch alle über einen "Kamm schert", weil sie schwul sind und als Politiker tätig sind. Und so ist das bei den christlichen Kirchen ebenso. Andere Kirchenleitungen haben da ganz gegensätzliche Positionen zu diesem einzelnen pfingstlerischen Pfarrer und das hat ich auch bereits oft genug hier im Forum geschrieben. Gruss an die lutherische Bischöfin Eva Brunne in Schweden.
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Ansonsten hoffentlich klappt dies jetzt in New York. - |
- 16.06.2011, 19:02h
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magier, weise frauen, scharlartane, schamane, geistheiler, hand auf legende, astrologen, pferdeflüsterer, esotheriker usw. sind auch nicht das gleiche, aber alles schmarrn !!!
genau wie die bibel ! - |
- 16.06.2011, 20:19h
- Jetzt heißt es hoffen und Daumen drücken...
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- 16.06.2011, 23:58h
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@alexander
Meinetwegen kannst Du Atheist sein, wenn es dich glücklich macht.
Ansonsten die Atheimus/Theismusdebatte hatten wir bekanntlich oft genug hier im Forum auf Queer. Und ich bin gern als homosexueller Mann lutherischer Christ und freue mich, das wir in allen Landeskirchen der EKD ein modernes einheitliches Pfarrdienstrecht haben, das offen verpartnerte homosexuelle Pfarrer erlaubt. Und mich freut es, das in den meisten Landeskirchen der EKD, wie beispielsweise auch in meiner eigenen Landeskirche öffentliche Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche, verparnterte Paare nach ihrem Gang zum Standesamt erlaubt sind. Selbst war ich bereits Gast solcher Segnungsgottesdienste mit Freunden, Verwandten und Kollegen des verpartnerten Paares in lutherischen/unierten Kirchen.
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Was die Freikirchengemeinden der Pfingstler angeht, die haben halt keine zentralen Leitungsorgane und jede pfingstlerische Kirchengemeinde macht "da mehr oder weniger", was sie will. Bei diesen Zungenredenveranstaltungen in pfingstlerischen Grossraumkirchen der USA, wo sich dann Pfingstler schütteln, die Augen verdrehen, usw. muss ich jedesmal lachen, wenn ich diese Showveranstaltungen mir dort in Fernsehberichten anschaue.
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Was nun New York CIty angeht: wäre sehr erfreulich, wenn die Eheöffnung dort kommen würde. Warten wir ab, was nun passiert. - |
- 17.06.2011, 09:04h
- auch wenn es vermutlich pädagogisch geschickt wäre, die endlich zaghaft einsetzende differenzierung zu loben, kann ich mir doch eine kleine korrektur nicht verkneifen: 10 von 22 landeskirchen sind nicht "die meisten". so viel mathematische korrektheit muss doch sein.
davon abgesehen aber hat die diskussion darüber, ob und welche religionen sich endlich zu einer zögerlichen tolerierung der real existierenden menschheit durchringen, wenig mit der frage zu tun, wieweit religiöse dogmen als echte argumente innerhalb einer bürgerrechtlichen diskussion angesehen werden dürfen.
hier geht es um die zivilehe - was hat das mit göttern und geistern zu tun? - |
- 17.06.2011, 09:40h
- @jojo
Deine Darstellung zur EKD ist veraltet und nicht korrekt dargestellt, jojo. Die HuK hat hier nicht mehr in den letzten Jahren aktualisiert und das Thema ist dort auch ein wenig zwischenzeitlich "eingeschlafen", da die erfolgreiche Reform des Pfarrdienstrechtes auf der aktuellen Tagesordnung stand.
Bereits jetzt gibt es auch in Landeskirchen der EKD, die keinen offiziellen befürwortenden Beschluss getroffen haben, Segnungsgottesdienste; die sind dort nicht verboten und da wird auch kein liberaler Pfarrer beispielsweise in Baden oder beispielsweise in Lippe "rausgeschmissen", wenn er in seiner Kirchengemeinde einen Segnungsgottedienst durchführt und der Kirchengemeindevorstand dies mitträgt.
Explizite befürwortende Entscheidungen gibt es bisher "nur" in zehn Landeskirchen der EKD, das stimmt. Aber das heißt noch lange nicht, das sie in den anderen Landeskirchen explizit verboten sind. Ich kenne keinen einzigen landeskirchlichen Beschluss, der Segnungsgottesdienste explizit im Wortlaut verbietet. Entscheidend ist, das die EKD-Leitungsebene Segnungsgottesdienste befürwortet, was mit dem Grundsatzdokument "Verantwortung und Verlässlichkeit stärken" von 2000 zum Ausdruck kommt. Auch in Landeskirchen ohne expliziten Beschluss wie in Baden, in Lippe oder in Anhalt kannst du einen Segnungsgottesdienst erhalten, wenn du dort mit deinem Pfarrer sprichst und dieser über liberale Ansichten verfügt. Und falls du auf einen konservativen Pfarrer triffst, dann suche Dir halt einen liberaleren Pfarrer, die findest Du immer in jeder Landeskirche der EKD.
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Naja und was New York angeht, das wird jetzt echt spannend. - |
- 17.06.2011, 18:11h
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"Entscheidend ist, das die EKD-Leitungsebene Segnungsgottesdienste befürwortet, was mit dem Grundsatzdokument "Verantwortung und Verlässlichkeit stärken" von 2000 zum Ausdruck kommt"
entscheidend ist, dass die öffnung der zivilehe, um die es hier ja eigentlich geht, in diesem papier GANZ AUSDRÜCKLICH UND PRINZIPIELL ABGELEHNT wird, und ebenso auch das adoptionsrecht. was haben wir denn von einem völlig folgenlosen handauflegen, das der pfarrer noch dazu nach lust und laune auch verweigern kann, wenn die kirche sich immer noch AKTIV GEGEN unsere zivilen rechte ausspricht?
übrigens: auch von einer generellen befürwortung der segnungen lese ich in diesem text nichts. von segnungsgottesdiensten ist da, soweit das dokument auf der webseite der ekd vollständig wiedergegeben wird, mit keinem wort die rede.
www.ekd.de/EKD-Texte/lebensgemeinschaft_2000.html
da werden einige wenige rechtliche zugeständnisse gemacht, das ist alles.
aber vielleicht beantwortest du meine andere frage: warum sollten spekulationen über den angeblichen willen deiner gottheit überhaupt irgendetwas mit dem zivilrecht zu tun haben? - |