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- 20. Juni 2011 2 Min.

Liechtenstein schließt in der Frage der Homo-Rechte zu seinen Nachbarn auf
In einer Volksabstimmung haben zwei Drittel der Liechtensteiner für die Einführung von eingetragenen Partnerschaften gestimmt.
68,8 Prozent votierten für das Gesetz, das im März einstimmig vom Landtag in Vaduz beschlossen worden war (queer.de berichtete). Insgesamt nahmen 9.239 Liechtensteiner am Referendum teil, die Wahlbeteiligung lag damit bei 74,2 Prozent. Zustimmung gab es in allen elf Gemeinde des Landes. Damit ist Liechtenstein seinen Nachbarländern Schweiz und Österreich gefolgt, die bereits 2007 bzw. 2010 eingetragene Partnerschaften eingeführt haben.
Das Referendum war von Homo-Gegnern erzwungen worden, die nach dem Beschluss des Landtags mehr als 1.000 Unterschriften gesammelt hatten. Sie kritisierten, dass die Bevölkerung bei der Diskussion um Homo-Rechte "ausgeblendet" worden sei. Unterstützung erhielten sie vor allem von der katholischen Kirche, die sich lautstark gegen das Partnerschaftsgesetz ausgesprochen hatte. Der Vaduzer Erzbischof Wolfgang Haas bezeichnete Homosexualität in diesem Zusammenhang als "schwere Sünde", deren Anerkennung einen "Skandal" darstellen würde.

Regierungschef Klaus Tschütscher freut sich über das "Zeichen für mehr Gerechtigkeit und Toleranz"
Die liechtensteinische Regierung sieht sich nach der Volksabstimmung in ihrer Politik bestätigt: "Mit dem deutlichen Ja zum Partnerschaftsgesetz setzt Liechtenstein ein Zeichen für mehr Gerechtigkeit und Toleranz, weil wir mit diesem Schritt die heutige Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare aufheben", erklärte der konservative Regierungschef Klaus Tschütscher nach der Abstimmung. Die größte Tageszeitung des Landes, das "Liechtensteiner Vaterland" nannte die Entscheidung "ein klares Signal für eine offene und liberale Gesellschaft".
Ehe Light mit eingeschränkten Rechten
Mit dem Partnerschaftsgesetz erhalten gleichgeschlechtliche Paare weitgehend die gleichen Rechte und Pflichte wie Heterosexuelle. Ausgenommen ist - wie in Österreich und Deutschland - das Adoptionsrecht. Auch dürfen Schwule und Lesben nicht den Namen ihres Partners annehmen; sie dürfen lediglich im Alltag einen Doppelnamen führen oder einen "Künstlernamen" verwenden. Das Gesetz kann nun zum 1. September in Kraft treten.
In Sachen Homo-Rechte hat sich in Liechtenstein in den letzten zwei Jahrzehnten viel getan: Erst 1989 wurde das Totalverbot für homosexuelle Handlungen aufgehoben, seit 2001 gibt es ein einheitliches Schutzalter von Hetero- und Homosexuellen. (dk)












